Tagfahrlicht?

R4Dakkar

Mitglied
Fahrzeug
Logan MCV 63kW dci
Ich weiss, es wurde bei 1ro ausführlich diskutiert, nur irgendwie fehlt mir das Ergebnis:
in einigen Ländern der EU gibt es Lichtpflicht am Tag. Ich weiss inzwischen, dass es Logans auch serienmäßig mit Tagfahrlicht gibt. Da meine Versicherung (AXA) mir 10% Rabatt gewähren würde, wenn ich ein automatisches Tagfahrlicht hätte, frage ich mich doch, ob sich das nicht einfach nachrüsten lässt. Eine weitere Frage wäre, ob es sich einfach nur um eine Ansteuerung des Abblendlichts handelt, oder ob dazu zusätzliche Leuchten/Lampen eingebaut wurden.
 
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  • #3
haben wir denn hier keinen Logan-Eigner aus A oder Skandinavien unter uns? wie sieht denn die serienmäßige Lösung aus? Das Problem bei den Nachrüstzusatzleuchten ist, dass ich nicht weiss wohin damit! Ich möchte so ungerne Löcher in meine Stoßstange schneiden oder meine Kühllufteinlässe vermindern. Kann man nicht das Standlicht umrüsten?
Gruß
 
Antwort aus Danmark

Hej R4 Dakar!

Alle in Skandinavien verkauften Fahrzeuge kønnen nicht ohne leuchtende Leuchteinrichtung betrieben werden.
Dies wird durch eine Relaisschaltung erreicht, die beim starten des Motors gleichzeitig alle Beleuchtungen anstellt.

Soweit dazu.
Vorgeschrieben ist aber nur, dass man mit Ablendlicht Fahren muss. Daher schalte ich einfach das Licht manuel ein, wie ich eben den Scheibenwischer anschalte bei Regen.

Das ständig automatisch zündende Licht finde ich praktisch und blød zugleich. Stell Dir mal vor Du willst mal nur das Auto ein paar Meter rangieren. Ständig sind alle Lichtverbraucher an, das kann im Winter schnell die Batterie entladen. Oder: Stell Dir mal vor - wie es ist als Ausländer in ländlichen Gegenden Deutschlands an einem heissen Sommertag auf abgelegenen Landstrassen zu fahren: Auf 10 km wirst Du 4 mal von entgegenkommenden Fahrzeugen angeblendet weil die Dich unbedingt aufmerksam machen wollen, dass Du vergessen hast das Licht auszuschalten...Und Du hast keine Chance dieses verdammte Licht auszumachen..
Ich habe da lieber die >Zügel selbst in der Hand und schalte an und aus wann ich will.
Gruss
Anker

P.S. Die Leute sind in der letzten Zeit mehr tolerant gegenüber eingeschalteten Licht am Tage, aber vor 10-15 jahren war das nicht der Fall.
 
Anleitung Tagfahrlicht

Man nehme ein normales Relais, mit den Anschlüssen: 30, 31, 87, 86

Man lege ein Kabel Querschn. 2,5mm an 30 (Dauerstrom über eine Sicherung) von der Batterie (Plus) an Klemme 30 Relais
ein Kabel 2,5mm an 31 ist Masse (Batterie Minus)
2,5 mm Kabel an 87 Verbraucher, hier Tageslichtlampen
1,5mm Kabel an 86 Schaltleitung, am besten an der Lima (Leitung Kl. 61, Lima- Ladekontrolle) über Sicherung

wenn man den Motor startet und die Lima Strom liefert, wird automatisch das Tagfahrlicht über das Relais eingeschaltet, der Strom für die Lampen wird über Relais Klemme 30 direkt von der Batterie geliefert.

Die Anschlüsse der Lichtmaschine in KFZ haben folgende Namen oder Klemmenbezeichnung.
61 Ladekontrolle
B+ Batterie Plus auch mit „30“ bezeichnet
B- Batterie Minus auch mit „31“ bezeichnet
D+ Dynamo Plus entspricht auch der Klemme „61“
D- Dynamo Minus (diese Bezeichnung findet man nur auf Gleichspannungsgeneratoren oder Wechselspannungsgeneratoren mit weggebautem Regler)
DF Dynamo Feld (diese Bezeichnung findet man nur auf Gleichspannungsgeneratoren oder Wechselspannungsgeneratoren mit weggebautem Regler)
DF1 Dynamo Feld 1
DF2 Dynamo Feld 2
W Drehzahlmesser (oft bei Dieselfahrzeugen)

Der Rebell
 
Überschrift: Pulsbreitenmodulation

Es gibt einen Hersteller, der eine kleine Schaltung - angeblich auch von Laien einbaubar, da nur im Sicherungskasten gesteckt - anbietet: Home

Dabei wird der Gleichstrom, der die Abblendscheinwerfer betreibt, fein zerhackt und nur jede n-te Schwingung wird zu den Glühfäden geschickt. Dadurch leuchtet das Licht nicht zu 100 Prozent mit 55 Watt (x2), sondern erheblich weniger. Es sind verschiedene Prozentzahlen der durchgeleiteten Leistung einstellbar. Sogar eine Leaving-/Coming-Home-Funktion ist realisierbar. Dazu ist nur ein gepulstes Plus (z.B. vom Blinker oder direkt von der Zentralverriegelung) notwendig.

Und das Beste: Kein Vorwiderstand -> keine verbratene Energie! Nur die, die der Leuchtfaden wirklich aufnimmt.

An die Techniker: Ich weiß wohl, wie es genau mit der PWM geht. Aber andere vielleicht nicht, und daher soll das hier reichen.

LG, Reiner
 
Wow, das klingt ja sehr spannend - kostet nicht die Welt, und der Einbau scheint auch einfach zu sein...
Hat hier jemand schon Praxiserfahrung damit 8oder gibt's wo Testberichte dazu, evtl. auch mit anderen Automarken)?

Was ich mich als elektrotechnischer Laie auch noch frage: wird dadurch die Lebensdauer der Glühbirnen nicht stark reduziert (quasi durch ständiges Ein- und Ausschalten im Pulstakt), oder denke ich da falsch?
 
@Donaudelta:

Prinziell denkst Du da falsch. Ist im Prinzip nix anderes als zu Hause, wo alle Lampen mit Wechselstrom betrieben werden: 50mal pro Sekunde an und aus, genauer gesagt sogar 100mal. Ist da nichts anderes, nur längere oder Kürzere Einschaltzeiten, je nach Einstellung.

Und durch die etwas kühlere Betriebstemperatur des Glühfadens soll (lt. Anbieter) sogar noch die Lebensdauer steigen.

LG, Reiner
 
Hallo,
kann man nicht das Standlicht als Tagfahrlicht nehmen?

oder gibt es gesetzliche Vorschriften für Tagfahrlicht?

Gruß Uwe
 
Tageslicht

Du kannst das Abblendlicht und das Standlicht nehmen.
Allerdings sind Tageslichter mit weniger Watt ausgerüstet und somit Stromsparender (Verbrauchsärmer)gebaut.Oft auch schon als LED.
Daher empfiehlt sich ein Tageslicht.
Ich persönlich halte davon aber in der Großstadt nicht viel und die Zweiradfahrer werden in dem Lichtermeer untergehen.
Auf Landstraßen und vielleicht auch auf Autobahnen mag das wirklich Sinn machen.
Ich glaube irgend ein Land in dem Licht am Tag Vorschrift war hat jetzt umgeschwenkt und geht von der Lichtpflicht weg um den Verbrauch mehr den Vorteil zugeben.Da das Fahren mit Licht bis zu einem halben Liter kosten kann.
Gruß Klaus
 
@Uwe

Die Absätze 2 bis 3 von § 17 StVO lauten:

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2 a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

LG, Reiner
 
Ich glaube irgend ein Land in dem Licht am Tag Vorschrift war hat jetzt umgeschwenkt und geht von der Lichtpflicht weg um den Verbrauch mehr den Vorteil zugeben.Da das Fahren mit Licht bis zu einem halben Liter kosten kann.
Gruß Klaus

Das war hier bei uns in Österreich - und der Grund war, dass sich die zuständigen Politiker da der populistischen Meinungsmache unserer größten Tageszeitung unterworfen haben (natürlich haben die das nicht so gesagt, sondern eine auf das gewünschte Ergebnis maßgeschneiderte Studie bestellt...)
ABer in ein paar Jahren (hab da so 2010 irgendwie in Erinnerung) kommt's eh als EU-Vorschrift zurück...

An den 2 Wochen mit starhlendem Sonnenschein, die wir hier in einem durchschnittlichen Jahr haben, mag Tagfahrlicht ja echt überflüssig sein, aber den trüben Rest des Jahres halte ich es für sehr sinnvoll (auch in der Stadt).
 
@all:

Nach telefonischer Anfrage beim TÜV Berlin Alboinstraße sieht die Sache mit dem pulsbreitenmodulierten Abblendlicht als Tagfahrlicht so aus, daß der Betrieb im Geltungsbereich der StVZO unzulässig ist.

Tja, Pech gehabt. Aber: vermutlich erstmal. Denn heute sind Dinge fast schon vorgeschrieben, die noch vor zwanzig Jahren schlichtweg verboten und der Betrieb mit hohem Bußgeld belegt war.

LG, Reiner
 
@all:
Tja, Pech gehabt. Aber: vermutlich erstmal. Denn heute sind Dinge fast schon vorgeschrieben, die noch vor zwanzig Jahren schlichtweg verboten und der Betrieb mit hohem Bußgeld belegt war.


Wir denken da an das dritte Bremslicht.Als die Zusatzlichter zuerst nur im Doppelpack montiert werden durften (Rentnerfunzzel auch genannt).
Später wurden Sie auch einzeln in der Mitte zugelassen und jetzt ist das dritte Bremslicht zur Pflicht geworden.
Ich habe damals einfach meine beiden Hella Lichter in der Mitte zusammen geschoben :cool:
Es stand ja nirgends wie weit auseinander die Dinger sein mussten.
Es gibt immer eine Lücke man muss Sie nur suchen.

Gruß Klaus
 
...oder die gelben Seitenleuchten. Damals waren die ja selbst reflektierend ein Grund, erschossen zu werden (falls man als Motorradfahrer nicht vorher wegen Unsichtbarkeit überfahren wurde!).

LG, Reiner
 
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