Weißes Tagfahrlicht

Das halte ich für ein Gerücht.

Im Sandero/ Logan II sind Leuchtmittel mit W3x16Q Sockel (Glas Stecksockel)

Ich hab ja auch vom Golf 1 gesprochen.

Nee, Asche auf mein Haupt, wollte hier keine Verwirrung stiften. :lol:
 
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  • #32
Hm, ich bin mir immer noch nicht sicher, was das E-Prüfzeichen angeht ....

Wenn ich mir z. B. diese Seite ansehe [Link], bin ich schon der Meinung, dass auf den Glühbirnen eine vollständige E-Kennzeichnung mit dem Zusatz "RL" vorhanden sein muss ...

Mittlerweile sehe ich das ganze aber wie NinnJou !
Ich bau mir jetzt nur die H4 Lampen ein, egal wie das ganze dann in Kombination mit dem TFL aussieht. :lol:
 
Tagfahrlicht tauschen

Hallo Zusammen

auch mich treibt das Thema um und ich dachte ich frage mal jemand der sich auskennt und habe eine Mail an das Kraftfahrbundesamt geschrieben.
Folgende Antwort habe ich erhalten
 

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Hallo Zusammen

auch mich treibt das Thema um und ich dachte ich frage mal jemand der sich auskennt und habe eine Mail an das Kraftfahrbundesamt geschrieben.
Folgende Antwort habe ich erhalten

Ich habe die auch drinnen. So richtig verboten oder eben auch erlaubt sind sie nicht, zumindest geht es aus dem Schreiben nicht hervor. Wird wohl ne Auslegungssache sein.

Werde mir mal das ausdrucken und zu den Papieren legen und falls der Prüfer beim TÜV das bemängelt ihm zum Lesen geben. Obs was hilft ??? Auf alle Fälle die Originalem im Handschuhfach. Sind ja gleich gewechselt beim Duster zuminderst. Offen bleibt halt immer noch die Frage was ist bei einem Unfall ??

Schöne Grüße Peter
 
Versicherungen sind immer auf der suche nach einem weg nicht zahlen zu müssen. Genau den gibst du ihnen. Die werden richtig froh sein das du sie eingebaut hast.
 
@peter999; wenn du sie drin hast. was steht den genau alles auf den lampen drauf?

@DerBaum: Versicherungen zahlen immer die Forderung des Unfallgegners bzw weiteren Geschädigten. Egal ob man legal auf den Straßen unterwegs ist oder nicht. Da ist ihre Pflicht.

Die Frage ist nur ob man es zurück zahlen muss. Das ist die Gesetzeslage.

Ob sie mein Auto als Verursacher zahlen ist mir hingegen nicht bekannt. Des weiteren muss erstmal nach gewiesen werden das diese Lampen den Unfall verursacht haben. Das kann man wohl nicht und im zweifel für den Angeklagten wird wohl eine Teilschuld dabei raus kommen. Wenn überhaupt.
 
Geht ja nicht nur um die Haftpflicht sondern auch um den Kasko Schutz.

Das eigentliche Problem duerfte sein dass sich so ein Rechtsstreit ueber Jahre hin ziehem kann.
Und je nachdem um wieviel Geld es dabei geht kann das richtig teuer werden.
 
das ist dann aber das problem des verursachers und nicht der geschädigten....
 
vielen dank. dann ist diese ganze angelegenheit mal geklärt und man weis was man da kaufen kann oder nich.
 
das ist dann aber das problem des verursachers und nicht der geschädigten....

Letztendlich schon aber im Vorfeld muss man selbst seinen Anwalt bezahlen.

Die Kasko zahlt dann auch erst nach dem Rechtsstreit. Muss man eben selbst ein neues Auto bezahlen.
(Diesen Punkt nehmen die Meißten auf die leichte Schulter.

Wird dann schließlich gerichtlich festgestellt, dass das falsche Licht mit dem Unfall nichts zu tun hatte muss die Versicherung auch erstmal zahlen.

Nach zehn Jahren Prozess sind viele auch schon verstorben.
 
Das Thema würde ich mir wegen ein paar Lampen nicht aufhalsen. Es gibt so viele interessante Alternativen, die glasklar legal sind. Philipps hat z.B. auch bunte Lampen, die zugelassen sind, passend zur Fahrzeuglackierung, brennen dann an sich aber weiß.

Philips ColorVision, Fahrzeugbeleuchtung

Wegen dem Tagfahrlicht würde ich mir keinen Kopf machen, zudem hat jede Versicherung auch eine Abteilung, die nur den ganzen Tag überlegt, was sie tun können, um nicht bezahlen zu müssen.... ;) Ich selbst hatte mal einen "Schüler" in Seminarausbildung, er kam von der Alikanz und hatte genau diesen Job! Wer daran nicht denkt, unterschätzt Versicherungen und das Risiko, aufgrund von Festfahren in einem Thema (wies der Teufel will) in einen Unfall verwickelt zu werden, wo man sein halbes Leben zahlt und das nur wegen ein paar lächerlicher Glaskolben.
 
Zuletzt bearbeitet:
gibts dann wohl noch nicht mit dem passenden sockel und dem erwünschten weiß ;)

bunt is geil. ich habe nen schwarzen. ich will schwarzlicht:D:D:D

@duster13: wie ich schrieb ist das das problem des verursachers und nicht der geschädigten. das schließt damit deine gesamte mitteilung ein. ;)
 
@Gardendesigner
Hast natürlich Recht. Allerdings kommt dann sicherlich die Versicherung des Unfallverursachers auf Dich zu und beschuldigt Dich den Unfall durch Blendung des Unfallgegners mitverursacht zu haben.

Gegen wen Du auch immer klagen musst. Die eigenee Versicherung oder die gegnerische.
Es ist immer mit möglicherweise jahrelangen Prozessen zu rechnen.
 
@Gardendesigner
Hast natürlich Recht. Allerdings kommt dann sicherlich die Versicherung des Unfallverursachers auf Dich zu und beschuldigt Dich den Unfall durch Blendung des Unfallgegners mitverursacht zu haben.

Gegen wen Du auch immer klagen musst. Die eigenee Versicherung oder die gegnerische.
Es ist immer mit möglicherweise jahrelangen Prozessen zu rechnen.

Das Wort "ruinös" hast du vergessen! Weil es Vorsatz ist, wird dir auch bezüglich der Kosten kein Rechtsschutz aushelfen.
 
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