Weißes Tagfahrlicht

da ist das stichwort. "Vorsatz"


Den soll mir mal einer beweisen.

Ich habe die Lampen im Internet gesucht. Da stehlt meine Watt zahl. welcher sockel und e geprüft.halogen bleibt auch und leuchtet weiß, ich kaufe und baue ein. das da ein zeichen für tfl drauf sein muss wusste ich nicht.

unwissenheit schützt vor strafe nicht. is klar.

aber den vorsatz soll mir einer nachweisen.

ruinös? eher nicht. prozesskostenbeihilfe sag ich da nur. Privatinsolvenz usw.

ich möchte den kram nicht schön reden oder so aber ihr macht aus dieser kleinigkeit ne riesen sache. in anderen foren wird über nachrüstxenonkits diskutiert und ihre gefährdung im straßenverkehr. ihr denkt das dieses kleine lämpchen, das genau das macht was es soll, an dem ort für den es bestimmt ist, unfälle durch blendung verursacht?

jeder von euch, der ins auto steigt und den zündschlüssel rum dreht, steht schon sobald er das getan hat, mit einem bein im knast. mal am radio drehen, eine rauchen, was trinken oder essen, wem hinterher schauen, zu dicht auffahren, zu schnell oder zu langsam fahren, nicht die spur halten weil man mal wieder zu müde ist oder träumt und und und.

bei all den sachen und mehr, kann im falle eines falles, alles genau so laufen wie mit einer falschen lampe fürs tagfahrlicht.

Also bitte. hört damit auf hier immer das schlimmste in allem zu sehen und die geschichten immer weiter zu verschlimmern und jeden zu verunsichern überhaupt etwas aus zu probieren. hier wurde sich erkundigt. es wurde auf die zeichen hin gewiesen und das die be erlöschen kann. reicht das nicht?

schlimm sowas!
 
So meine Freunde.

Habe mal ein Foto gemacht.
Hat zwar die E4 Nummer und noch einen Zusatz daneben. Was das bedeutet weiß ich aber nicht.

Schöne Grüße Peter

21461517wi.jpg
 
da ist das stichwort. "Vorsatz"


Den soll mir mal einer beweisen.

Ich habe die Lampen im Internet gesucht. Da stehlt meine Watt zahl. welcher sockel und e geprüft.halogen bleibt auch und leuchtet weiß, ich kaufe und baue ein. das da ein zeichen für tfl drauf sein muss wusste ich nicht.

unwissenheit schützt vor strafe nicht. is klar.

aber den vorsatz soll mir einer nachweisen.

ruinös? eher nicht. prozesskostenbeihilfe sag ich da nur. Privatinsolvenz usw.

ich möchte den kram nicht schön reden oder so aber ihr macht aus dieser kleinigkeit ne riesen sache. in anderen foren wird über nachrüstxenonkits diskutiert und ihre gefährdung im straßenverkehr. ihr denkt das dieses kleine lämpchen, das genau das macht was es soll, an dem ort für den es bestimmt ist, unfälle durch blendung verursacht?

jeder von euch, der ins auto steigt und den zündschlüssel rum dreht, steht schon sobald er das getan hat, mit einem bein im knast. mal am radio drehen, eine rauchen, was trinken oder essen, wem hinterher schauen, zu dicht auffahren, zu schnell oder zu langsam fahren, nicht die spur halten weil man mal wieder zu müde ist oder träumt und und und.

bei all den sachen und mehr, kann im falle eines falles, alles genau so laufen wie mit einer falschen lampe fürs tagfahrlicht.

Also bitte. hört damit auf hier immer das schlimmste in allem zu sehen und die geschichten immer weiter zu verschlimmern und jeden zu verunsichern überhaupt etwas aus zu probieren. hier wurde sich erkundigt. es wurde auf die zeichen hin gewiesen und das die be erlöschen kann. reicht das nicht?

schlimm sowas!
Stimmt. Der Vorsatz duerfte in diesem Fall schwer zu Beweisen sein. Ist ja nur ein Leuchtmitteltausch in gutem Glauben.

Was die Privatinsolvenz betrifft....

Die Bedingungen dafuer sind ziemlich eng umrissen. Eine Privatinsolvenz zu beantragen weil man an einem wackeligen Rechtsstreit pleite gegangen ist koennte schwierig werden.

Aber eventuell nicht unmoeglich.
 
Was soll das 2LC auf der Lampe bedeuten?

Ich kann dazu nichts finden im Netz:mellow:


Privatinsolvenz: ich gehe nicht davon aus das ich durch den rechtsstreit nur pleite gehe sondern auch zahlen muss. mit der privatinsolvenz sichere ich nur mein mindesteinkommen gegenüber den gläubigern ab um wenigstens erstmal die nächsten jahre einigermaßen leben zu können. ob danach die schuld erloschen ist oder weiter besteht und ich nochmal beantragen muss kann ich nicht sagen.

wir gehen hier aber wirklich vom absoluten supergau aus der einmal in 10mio fällen pasiseren könnte.

ich möchte da auch nicht weiter drüber diskutieren.

bleiben wir bei dem lämpchen :D
 
Also ich hab jetzt mal eine Anfrage bei Amazon an die Comunity gestellt was das 2LC bedeutet. Wenn ich Antwort habe (falls ich eine bekomme) stelle ich sie hier rein.

Noch was beobachtet. Es ist ja eine Kombi aus TFL und Standlicht.
Bei Umschaltung auf Standlicht wird es schwächer. Bei TFL leichtet sie heller.
Ist ja eigentlich so gewünscht.

Schöne Grüße Peter
 
das ist eine 2 fadenlampe.

5w/21w

bei standlicht der kleine und bei tfl der große.

gleicher effekt beim rücklicht und bremslicht mit einer lampe. bei rücklicht 5w und bei bremse 21w

ich sag ja. sie macht genau das was sie soll in der richtigen farbe mit E4 zulassung.

es steht aber keine bezeichnung drauf ob sie als stand, rücklicht, bremslicht, tfl oder sonstwas geprüft wurde.

ich werde gleich in der halle schauen was so auf meinen ganzen funzeln drauf steht die ich so rum liegen habe. sind ja einige 100 verschiedener art für kfz:D
 
So da bin ich wieder. :D

ich habe nun alles an Leuchtmitteln von der kleinen Standlichtlampe bis ds2 xenonbrenner durch geschaut.

Mein Fazit:

Kaufen einbauen glücklich sein

Wenn Sockel, Watt und Licht stimmen und ein E Prüfzeichen drauf sind ist alles im 100%igen legalen Bereich für den Verbraucher.

Auf keiner, ich wiederhole, auf keiner einzigen Lampe Stand drauf für welche Funktion diese gedacht oder gar geprüft wurde.

Da stehen die Standartsachen drauf wie Watt und das E Prüfzeichen und diverse Nummern die von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich sind aber auf keiner steht drauf Bremse oder Rücklicht oder Blinker oder oder oder( damit sind die Abkürzungen gemeint die zb auf kompletten Leuchten drauf stehen )

Ich hoffe dann hat diese Diskussion wenigstens ein sinnvolles Ende genommen.
 
Ein kleiner Hinweis noch.

Bei der Hauptuntersuchung wird ja die Frontbeleuchtung auf die richtige Einstellung kontrolliert.
Aber nicht nur auf die korrekte Einstellung zu hoch / zu tief.

Oben auf dem Prüfgerät das da in einer Schiene vor dem Fahrzeug herumgeschoben wird, da sitzt ein kleines Zeigerinstrument auf Basis einer Fotozelle.

Damit wird die Lichtleistung in Lux oder Lumen gemessen und Abweichungen durch andere als die vorgesehenen Leuchtmittel, erkennt der Prüfer sofort.

Da insbesondere das TFL sowohl im Solobetrieb, als auch im Positionslichtmodus mit gedimmter Leuchtstärke ganz klar und im Gegensatz zu den Hauptscheinwerfern auch in einem relativ engen Zulassungsfenster definiert ist, "könnte" es bei der Hauptuntersuchung zu Verständnisfehlern kommen. ;)

Deswegen besser, man bringt sein Fahrzeug nach dem einsetzen anderer Leuchtmittel mal in die Werkstatt oder zum ADAC und läßt dort einen kostenlosen Lichttest machen.

Die arbeiten mit den gleichen Geräten wie der TÜV und sehen auch, ob die Lux / Lumenleistung von TFL und Positionslichtstufe, noch im zulässigen Bereich ist.
 
Gut gemeinter Hinweis aber wenn der Herr mit dem Rollkasten kommt beim Tüv hab ich Abblendlicht an. Denn das will er prüfen ob es richtig eingestellt ist.

kein Prüfer würde je merken ob ich in diesem ja so engen Toleranzbereich drin bin denn woher soll er diesen Bereich kennen? Dazu muss ich sagen, sollte ich jemals durchfallen weil ich eine Lampe drin habe die geprüft ist und dennoch nicht der Norm entsprechen soll. Dann schreibe ich der Bild.

Autofahrer fällt durch Tüv wegen besserwisserischen Tüver haha

Die Anzeige ist sicher nur dafür da ob dollere Lampen eingebaut wurden als zulässig im Abblendlicht. Dann schlägt das Teil wohl aus. Aber das Tagfahrlicht wird ganz sicher niemand prüfen wenn kein eindeutiger Grund besteht.
 
Hallo zusammen,

habe eine Antwort von einem Käufer erhalten die lautet:

"2LC bedeutet, Glasfaserkabel aufgebaut aus zwei einzelnen farbkodierten Multi−Mode 50/125μm Simplexkabeln."

Kann zwar nichts damit anfangen, aber vielleicht hilft es anderen.
Schöne Grüße Peter
 
natürlich wird dem tüv nichts auffallen. es ist alles legal und niemand brauch sich sorgen zu machen.
 
da ist das stichwort. "Vorsatz"
in anderen foren wird über nachrüstxenonkits diskutiert und ihre gefährdung im straßenverkehr. ihr denkt das dieses kleine lämpchen, das genau das macht was es soll, an dem ort für den es bestimmt ist, unfälle durch blendung verursacht?

Genau das ist das Problem! In etlichen Foren posten Menschen, die Freiheit damit verwechseln, nach Gutdünken alles äußern oder tun zu dürfen, wie es oder was ihnen gerade beliebt. Nur weil etwas technisch machbar ist, ist es noch lange nicht rechtlich durchführbar. Und je jünger die Generationen werden, desto mehr fehlt oftmals die Sensibilität dafür, nachher kommt das große Gejammer, wie schlecht doch unser Rechtssystem ist oder die Vorschriften sind, wo man jetzt etwas "aufgebrummt" bekommen hat. :huh:

Auch in der Legalitätzu basteln macht Spaß, es kann ja jeder ausprobieren was er möchte, mit den Konsequenzen muß er dann eben auch zurecht kommen. ;) Also bitte nicht beschweren, wenn es Anzeigen, Stilllegungen oder Zahlungsverweigerung einer Versicherung gibt, die "guten Ratgeber" mit dem "umgedrehten Käppi" in so manchen Halbstarkenforen werden sicherlich mit Geld und Rat zur Seite stehen! :lol::lol::lol::lol:

Manche dieser "Spezies" lernen meist erst über empfindliche Geldtrafen oder die mühsame Ableistung von unzähligen Sozialstunden.
 
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