Vollbremsung im Winter?

Pflichten eines Fahrzeugführers vor bzw. bei Fahrtantritt !

Rollbremsprobe mit 10 km/h bis 20 km/(h​

  • es wird festgestellt, ob die Bremse gleichmäßig wirkt
  • nach starkem Abbremsen muss das Fahrzeug ruckartig und ohne Verdrehen des Lenkrades zum Stillstand kommen
  • Die Durchführung hat auf einem verkehrsberuhigten Platz (Parkplatz) durchgeführt zu werden
  • trockene, griffige Fahrbahn, keine Personengefährdung

Fahrbremsprobe mit 50 km/h​

  • Durchführung im verkehrsberuhigten Bereich (Parkplatz)
  • Abbremsen aus 50 km/h ab einem markanten Punkt. Der Bemsweg sollte dabei nicht mehr als etwa 12 bis 15 Meter betragen
  • Bremsweg nicht länger als 25 Meter
  • trockene, griffige Fahrbahn, keine Personengefährdung
 
Pflichten eines Fahrzeugführers vor bzw. bei Fahrtantritt !

Rollbremsprobe mit 10 km/h bis 20 km/(h​

  • es wird festgestellt, ob die Bremse gleichmäßig wirkt
  • nach starkem Abbremsen muss das Fahrzeug ruckartig und ohne Verdrehen des Lenkrades zum Stillstand kommen
  • Die Durchführung hat auf einem verkehrsberuhigten Platz (Parkplatz) durchgeführt zu werden
  • trockene, griffige Fahrbahn, keine Personengefährdung

Fahrbremsprobe mit 50 km/h​

  • Durchführung im verkehrsberuhigten Bereich (Parkplatz)
  • Abbremsen aus 50 km/h ab einem markanten Punkt. Der Bemsweg sollte dabei nicht mehr als etwa 12 bis 15 Meter betragen
  • Bremsweg nicht länger als 25 Meter
  • trockene, griffige Fahrbahn, keine Personengefährdung
Klar, hier geht es aber um Vollbremsungen im Winter
Was man tun muss/sollte, um die Funktionsfähigkeit seines Fahrzeugs sicherzustellen, steht auf einem ganz anderen Blatt.
 
Pflichten eines Fahrzeugführers vor bzw. bei Fahrtantritt !

Rollbremsprobe mit 10 km/h bis 20 km/(h​

  • es wird festgestellt, ob die Bremse gleichmäßig wirkt
  • nach starkem Abbremsen muss das Fahrzeug ruckartig und ohne Verdrehen des Lenkrades zum Stillstand kommen
  • Die Durchführung hat auf einem verkehrsberuhigten Platz (Parkplatz) durchgeführt zu werden
  • trockene, griffige Fahrbahn, keine Personengefährdung

Fahrbremsprobe mit 50 km/h​

  • Durchführung im verkehrsberuhigten Bereich (Parkplatz)
  • Abbremsen aus 50 km/h ab einem markanten Punkt. Der Bemsweg sollte dabei nicht mehr als etwa 12 bis 15 Meter betragen
  • Bremsweg nicht länger als 25 Meter
  • trockene, griffige Fahrbahn, keine Personengefährdung
Kannst Du mal die Quelle angeben?
 
Steht so in den Schulungsunterlagen zur Führerscheinprüfung.
Steht auch sinngemäß dabei, dass man das nicht im normalen Verkehrsgeschehen macht.

Ich hab in meinen vielen Jahrzehnten als Verkehrsteilnehmer genau eine Person kennengelernt die das wirklich getan hat.
 
"vor bzw. bei Fahrtantritt !
...
Fahrbremsprobe mit 50 km/h
  • Durchführung im verkehrsberuhigten Bereich (Parkplatz)"
:o

" ...
  • trockene, griffige Fahrbahn, keine Personengefährdung"
Also nie wieder bei Regen losfahren :think:

 
Hallo, da kann man sehr lange darüber diskutieren. Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass die Kiste in einem verkehrssicherem Zustand ist. Da gibt es nichts zu besprechen. Ob alle Lichter gehen, ob alle Bremsen bremsen, ob die Sicht frei ist - wer sonst sollte das machen ? Augen auf schon vor dem Verkehr, das verhindert so manche Überraschung. Grüßle
 
Hm also um einen entsprechend großen "verkehrsberuhigten Bereich (Parkplatz)" für solche Fahrmanöver zu erreichen, müsste ich erstmal eine Weile fahren, da ist dann der Sinn der Bremsprobe bei Fahrtantritt quasi ad absurdum geführt....
 
Straße nachts dunkel - ok
Straße nachts dunkel und glitzert - Vorsicht!
Straße nachts dunkel, reflektiert Lichter - Vorsicht, aber ok.
Straße nachts weiß - Vorsicht!
Straße nachts hellgrau und schmeckt wie ein Viehleckstein - eigentlich ok.

Bremsprobe mach ich jeden Morgen beim Losfahren. Das mit dem Rucken der hinteren Trommelbremsen lässt sich umgehen, wenn man die Handbremse im Winter net anzieht.
Ansonsten, sobald die Straße vor einem anders aussieht, als gewohnt, vom Gas gehen, Bremsprobe machen......
 
OK, wenn jetzt noch die Rechtschreibung hier im Forum genauso beachtet würde wie die Verkehrsregeln ... :D
 
Ich hab in meinen vielen Jahrzehnten als Verkehrsteilnehmer genau eine Person kennengelernt die das wirklich getan hat.
Du hast ja nur aus den Unterlagen zitiert...
Aber wenn man mal kurz überlegt muss man kein Genie sein um zu erkennen, warum das wohl so ist, dass nur nur einer das gemacht hat ;)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Straße nachts hellgrau und schmeckt wie ein Viehleckstein - eigentlich ok
Ymmd...
 
Also statt Bremsprobe eine Geschmacksprobe machen .... :D;)
Also mal auf Deutsch:
Wenn Du in der Früh aus dem Haus zum Auto gehst, und es haut Dich auf die Schnauze, es schmeckt nicht nach Viehleckstein, dann war der Streudienst noch nicht da und die Strasse ist glatt. .....
Ergo : Auto stehen lassen ..... Chef anrufen ...... komme nicht ........... Winterdienst hat seine Arbeit nicht gemacht.

Ich weiss nicht .......... ein Autofahrer der nicht in der Lage ist, den Strassenzustand richtig einzuschätzen der sollte sein Auto stehen lassen oder, besser noch, abmelden. Wer nicht erkennt ob die Strasse Glatt ist oder nicht, wird dann im Frühling auch jedes Schlagloch mitnehmen, das im das Navi nicht meldet. :D
Nur meine Meinung!
 
Ich weiss nicht .......... ein Autofahrer der nicht in der Lage ist, den Strassenzustand richtig einzuschätzen der sollte sein Auto stehen lassen oder, besser noch, abmelden. Wer nicht erkennt ob die Strasse Glatt ist oder nicht, wird dann im Frühling auch jedes Schlagloch mitnehmen, das im das Navi nicht meldet. :D
Nur meine Meinung!

Volle Zustimmung!! :clap:
 
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