Versicherungsfragen

Christian...

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Logan MCV SCe 75
Baujahr
2018
Hallo zusammen,

der neue Dacia ist bestellt.
Nun soll das "alte" Auto erst dann abgemeldet werden, wenn das neue Auto wirklich da (nutzbar) ist.
Wie wirkt sich das auf die Versicherung / den Versicherungsvertrag aus?
Kann man das neue Auto auf den Vertrag des alten laufen lassen, wenn sich die Zulassungszeiträume z.B. 2 Tage überschneiden?
Das Alte Auto soll nicht beim Händler in Zahlung gegeben werden, sondern privat verkauft werden - und erst dann abgemeldet werden, wenn der Dacia wirklich "einsatzbereit" ist.

Und noch eine weitere Frage zu den SF-Klassen:

Das alte Auto war Anfangs Vollkasko-versichert, vor ein paar Jahren habe ich die Versicherung geändert und die Vollkasko "rausgenommen". Wie verhält sich das mit den SF-Klassen (Schadensfreiheits-Klassen?
Welche Vollkasko-SF gibt man in dem Fall z.B. in ein Versicherungsvergleich-Formular im Netz ein?

Google hat mir leider nicht wirklich geholfen, man findet vieles, aber nie das 100%ig passende :-(
Und komplett unwissend möchte ich meinem Versicherungsvertreter nicht gegenübersitzen.

Viele Grüße
Christian
 
Vertrag von altem und neuem Fahrzeug können sich einige Tage überschneiden. Vorher mit der Versicherung kommunizieren wie lange etwa. Bei der HUK hatte ich einen Zeitrahmen von 4 Wochen. Danach wurde mein Altwagen zu einem günstigen Zweitwagentarif mit 70% eingestuft. Der Erstwagen (der neue Lodgy) behielt die 30%.

Zur Vollkasko siehe Link von Firestone
 
[QUOTE="wf, post: 608049, member: 11857"



Die bleibt auf dieser Höhe stehen und steht dann wieder zur Verfügung, wenn sie allerdings schon länger ungenutzt ist, könnte die Stufe wieder höher springen, das ist also wieder Zeitraumabhängig!
Warum rufst Du nicht bei der Versicherung kurz an, wo dieser SF liegt und fragst welchen Stand sie hat?[/QUOTE]

Das die SF-Klasse der alten VK vom alten Fahrzeug bestehen bleibt stimmt so nicht (er hat ja diese umgewandelt z.B.in TK), es ist ja ein Fahrzeugwechsel passiert. Also richtet sich die neue VK an der bestehenden Hapftpflicht SF Klasse (z.B. SF 20 Hapftpflicht ....kann SF 20
auch in der VK sein.....von Gesellschaft zu Gesellschaft anders.) Wie du schreibst Versicherung kurz anrufen um Klarheit zu bekommen.
Gruss Klaus :readit:
 
Für so etwas fragt man doch normalerweise den Versicherungskaufmann des Vertrauens - da spart man sich auch Forenbeiträge, in denen Halbwissen vermittelt wird ;)
 
Hallo @wf
dann weis ich nicht ob du eine neue Lesehilfe brauchst? dies hat @Christian... geschrieben:
Das alte Auto war Anfangs Vollkasko-versichert, vor ein paar Jahren habe ich die Versicherung geändert und die Vollkasko "rausgenommen".
also richtet sich die " Neue " falls er eine neue VK wünscht nach dem Schadensfreiheitsrabatt des Altfahrzeuges. Ich habe auch nicht geschrieben das es in TK eine SF gibt mußt schon genau lesen :cool:. Das Altfahrzeug wird falls später abgemeldet als 2. Fahrzeug behandelt und von der Versicherung entsprechend eingestuft
Ich weis was ich hier preis gebe selber 32 Jahre in dieser Branche tätig. Des weiteren kann ich mich nur der Meinung von @wsabg anschließen.
Gruss Klaus ;)
 
@wf Dann schaue mal zur HUK bzw. HUK24. Da kannst du mit SF-Klassen jonglieren bis du umfällst.
 
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