TÜV bei mehreren Organisationen

  • Themenstarter Themenstarter
  • #16
Es muß eine Menge Willkür dabei sein, sonst könnte ich mir folgendes nicht erklären. Beim 1 TÜV findet man 3 Fehler. Man beseitigt diese. Der 2. TÜV findet 3 andere, wieder werden sie beseitigt und beim 3. Mal findet man wieder einige kleinere. Wichtige Fehler wurden bei allen 3 nicht bemerkt.
Geprüft heißt nicht mängelfrei oder daß man an einer anderen Stelle durchkommt, und umgekehrt.
Bei Gebrauchtwagen mit TÜV heißt es, man hat 2 Jahre TÜV aber nicht daß kein Schaden vorliegt der repariert werden sollte.
Und dafür diese Schikanen....
Bei der TÜV-Nachprüfung werden nur die aufgeschriebenen Mängel auf Beseitigung überprüft. Da werden keine weiteren neuen Mängel gefunden.
 
Lest euch mal so einen Prüfbericht genau durch! Und das möglichst nicht mit den Augen dessen Wagen geprüft wurde...

"Zum Zeitpunkt".....steht da. "Keine offensichtliche Mängel"...
Und die gemessenen Bremswerte müssen nur den gesetzlichen Mindestansprüchen genügen. Sagen aber bspw. nichts darüber aus, wie lange die Scheiben/Trommeln/ Beläge noch halten..

Eine frische TÜV Plakette ist erstmal nicht schlecht.Aber sagt beim Gebrauchtkauf nicht, das ich ein mängelfreies FZG das vorerst ohne Reparaturen bleibt, erworben habe...
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #19
Egal, bei welcher prueforganisation, da arbeiten Menschen. Was für den einen ein No Go ist, ist für den anderen Klasse. Man muss natürlich unterscheiden, ob die entsprechende Entscheidung des Prüfers wirklich sicherheitsrelevant ist. Dem einen Prüfer reichen die 3 mm Belag Stärke der bremsen noch, dem anderen nicht.
 
Zum Schluß Tüv in einer Werkstatt, da wurden dann noch einige kleine Dinge gewechselt die gar nicht defekt waren. Die Werkstatt will ja auch noch was verdienen, wenn ein Wagen schon mal da ist. Daß die Hydraulik kräftig ölt haben alle 3 nicht bemängelt. Mache ich natürlich noch.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #23
Kapiere ich nicht. Was hat die Werkstatt Mit dem Tüv zu tun?
 
vermutlich weil die Frist zur Wiedervorführung nicht eingehalten wurde.
War ein mal ein paar Tage später, aber hat das mit einem Schaden etwas zu tun der nach Vorgaben geprüft werden soll? Der ist schließlich nicht in 3 Tagen entstanden.
Mach mal den Test, fahr zu 2 Stellen und laß prüfen, mit hoher Wahrscheinlichkeit gibt es unterschiedliche Ergebnisse. Du kannst dann auswählen was für dich günstiger ist oder relevant.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #25
So sind die Nachprüfbestimmungen

Anlage VIII
Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer
Nachprüfung nach 3.1.4.3 Satz 2
3.1.4.1 keine Mängel fest, so hat er für das Fahrzeug eine Prüfplakette nach
Maßgabe der Anlage IX zuzuteilen,
3.1.4.2 geringe Mängel (GM) fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen.
Er kann für das Fahrzeug, außer bei Untersuchungen nach
3.1.3, eine Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Abs. 3 Satz 3 und der
Anlage IX zuteilen; der Halter hat die Mängel unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb eines Monats, beheben zu lassen (§ 31 Abs. 2 dieser
Verordnung sowie § 23 StVO),
3.1.4.3 erhebliche Mängel (EM) fest, so sind diese im Untersuchungsbericht
einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der
Halter hat die Mängel unverzüglich beheben zu lassen (§ 31 Abs 2 dieser
Verordnung sowie § 23 StVO) und das Fahrzeug zur Nachprüfung der
Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichtes spätestens
bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung
wieder vorzuführen.

Sind bei der Nachprüfung nicht alle Mängel
behoben oder werden zusätzliche erhebliche oder Mängel festgestellt,
die als verkehrsunsicher einzustufen sind, darf die Prüfplakette
nicht zugeteilt werden und ist das Fahrzeug innerhalb der in Satz 2 genannten
Frist erneut zur Nachprüfung vorzuführen
; der aaSoP oder PI
hat die nicht behobenen oder die zusätzlich festgestellten Mängel im
Untersuchungsbericht zu vermerken.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #28
Bei A.T.U. wird gerade HU und AU für 89.- Euro angeboten. Die finden dann vorher schon was was gemacht werden muss. Ansonsten legen die bei dem Dumpingpreis doch drauf?
 
So sind die Nachprüfbestimmungen

Anlage VIII
Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer
Nachprüfung nach 3.1.4.3 Satz 2
3.1.4.1 keine Mängel fest, so hat er für das Fahrzeug eine Prüfplakette nach
Maßgabe der Anlage IX zuzuteilen,
3.1.4.2 geringe Mängel (GM) fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen.
Er kann für das Fahrzeug, außer bei Untersuchungen nach
3.1.3, eine Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Abs. 3 Satz 3 und der
Anlage IX zuteilen; der Halter hat die Mängel unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb eines Monats, beheben zu lassen (§ 31 Abs. 2 dieser
Verordnung sowie § 23 StVO),
3.1.4.3 erhebliche Mängel (EM) fest, so sind diese im Untersuchungsbericht
einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der
Halter hat die Mängel unverzüglich beheben zu lassen (§ 31 Abs 2 dieser
Verordnung sowie § 23 StVO) und das Fahrzeug zur Nachprüfung der
Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichtes spätestens
bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung
wieder vorzuführen.

Sind bei der Nachprüfung nicht alle Mängel
behoben oder werden zusätzliche erhebliche oder Mängel festgestellt,
die als verkehrsunsicher einzustufen sind, darf die Prüfplakette
nicht zugeteilt werden und ist das Fahrzeug innerhalb der in Satz 2 genannten
Frist erneut zur Nachprüfung vorzuführen
; der aaSoP oder PI
hat die nicht behobenen oder die zusätzlich festgestellten Mängel im
Untersuchungsbericht zu vermerken.
Und was sagt mir dieser bekannte Text nun. Hat damit nichts zu tun.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #30
Es gibt hier auch eine große Grauzone von Prüfern, die sich nicht unbedingt an die Vorgaben halten. Ist leider so. Diese findet man fast immer nur beim sogenannten "Werkstatt-Tuev". Schwarze Schafe gibt es immer, die manchmal auch dafür die Hand aufhalten. So etwas ging auch schon mehrfach durch die medien, ich kenne auch so eine "Werkstatt". Da geht einiges.
Bei den öffentlichen Prüfstellen ist manches einfach eine "Bauchentscheidung".
 
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