Tageszulassung Kaufpreis reduzieren?

Micz

Mitglied
Fahrzeug
Dacia Dokker 1.5 dCi 90
Baujahr
2016
Hallo zusammen.

kurz vor dem Kauf unseres Dokker hat sich rausgestellt, dass dieser vor einem Monat eine Tageszulassung hatte.

Das Fahrzeug ist ein Neufahrzeug aus dem Verkaufsraum wurde vor uns noch einem anderen Kunden für eine Probefahrt überlassen.
Auf dem Tacho stehen 25 km.

Die Verkäuferin hat das mit der Tageszulassung offensichtlich auch nicht gewusst und ist erst beim Ausdruck der Kostenaufstellung aufgefallen.

Sollte wegen der Tageszulassung jetzt nicht vielleicht doch noch etwas am Kaufpreis machbar sein?
Ich meine es ist erst ein Monat her aber Vorbesitzer hat er jetzt nunmal.
Wie sieht das die Community hier?

Gruß
MiCz
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Also wäre ein Rabatt drin?

Gruß
MiCz

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Ich sehe nur das eventuelle Problem, das seitens des AH argumentiert werden könnte das es ja erst 1 Monat sind.
 
Wenn das Auto definitiv eine Tageszulassung mit "offiziellem" Nummernschild, also kein Kurzeitkennzeichen oder rote Händlernummer, hatte dann ist es ja eigentlich auch kein Neuwagen mehr sondern aus "erster hand", da ja schon ein besitzer im Brief steht. Unter dieser Hinsicht sollte mit Sicherheit etwas machbar sein. Ob es rechtlich haltbar ist wenn im Vertrag von Neufahrzeug die Rede ist und sich durch "Zufall" herausstellt dass es eine Tageszulassung ist steht auch in den Sternen. Mir als Kunde wäre es letztendlich egal, aber einen rabatt würde ich schon aushandeln und im verweigerungsfall des Händlers im drohen das Ding wieder auf den Hof zu stellen da wesentliche Vertragsmerkmale nicht eingehalten wurden. Diese Drohung sollte im Worst case reichen....
Erwarte aber nicht zuviel, irgendwo hier meine ich gelesen zu haben das bei Dacia mit Tageszulassung der Rabatt nicht so hoch wie bei anderen herstellern ausfällt.
 
Wenn das Auto definitiv eine Tageszulassung mit "offiziellem" Nummernschild, also kein Kurzeitkennzeichen oder rote Händlernummer, hatte dann ist es ja eigentlich auch kein Neuwagen mehr sondern aus "erster hand", da ja schon ein besitzer im Brief steht.




Als Neuwagen gelten Tageszulassungen laut eines BGH-Urteils, wenn sie unverändert so hergestellt werden, keine Mängel aufweisen und zwischen Zulassung und Verkauf nicht mehr als 12 Monate liegen (Aktenzeichen: VIII ZR 109/04 vom 12. Januar 2005).

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hier mal Preise für Dacia mit Tageszulassung

Tageszulassung, bei Autohaus Sedlmair GmbH
 
Ich würde Abzüge machen

Hallo zusammen.

kurz vor dem Kauf unseres Dokker hat sich rausgestellt, dass dieser vor einem Monat eine Tageszulassung hatte.

Das Fahrzeug ist ein Neufahrzeug aus dem Verkaufsraum wurde vor uns noch einem anderen Kunden für eine Probefahrt überlassen.
Auf dem Tacho stehen 25 km.

Die Verkäuferin hat das mit der Tageszulassung offensichtlich auch nicht gewusst und ist erst beim Ausdruck der Kostenaufstellung aufgefallen.

Sollte wegen der Tageszulassung jetzt nicht vielleicht doch noch etwas am Kaufpreis machbar sein?
Ich meine es ist erst ein Monat her aber Vorbesitzer hat er jetzt nunmal.
Wie sieht das die Community hier?

Gruß
MiCz

Es gab früher mal einen Spruch
An dem Tage wo Du den neuen Wagen zugelasse hast
sind 20 proz. Vom Neupreis bzuziehen
Also verhandeln
Viel Glück
 
Als Neuwagen gelten Tageszulassungen laut eines BGH-Urteils, wenn sie unverändert so hergestellt werden, keine Mängel aufweisen und zwischen Zulassung und Verkauf nicht mehr als 12 Monate liegen (Aktenzeichen: VIII ZR 109/04 vom 12. Januar 2005)

Das find ich widersprüchlich und irreführend, weil Versicherungen bei Diebstahl oder Totalschaden in den ersten x Monaten nach Kauf nur den Neupreis erstatten, wenn man der erste Halter des Fahrzeugs ist. Bei einer Tageszulassung gibt es in diesem Fall keine Neuwertwentschädigung, was ein gravierender Nachteil ist.
 
Eine Tageszulassung wird, wie der Name sagt, für einen Tag, oder sehr kurze Zeit zugelassen.
Ab dann läuft die Garantie. Was ist, wenn im letzten Monat ein größerer Schaden auftritt?

Da das Fahrzeug gefahren wurde, auch wenn es nur 25 km waren, dann ist es kein Neu, sondern ein Vorführwagen.

In meinen Augen ein riesen Unterschied!

Ich kaufe eine EU-Tageszulassung und spare fast 2000€.
Wenn ich in Deutschland einen Neuwagen zum Originalpreis kaufen würde, dann wollte ich auch einen wirklichen Neuwagen haben. Ein paar hundert € wäre das wert.

Wie man das beim Händler durchsetzen kann ist eine andere Sache. Aber ich würde es probieren.
Zur Not ließe ich mich auf kostenlose Wartung bis zum Erreichen der Verhandlungssumme ein.
Er kann somit sparen und Dir kann's egal sein. Den Service müßtest Du ja eh zahlen. Wäre vielleicht ein Kompromiss?
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Moin aus Norderstedt

....mir währe es scheißegal ob ein Tag oder mehrere Tage, ob das Gericht das als Neuwagen sieht oder auch nicht. Ich kaufe einen Neuwagen und will der Einzige sein der als Besitzer in den Papieren ein getragen ist. Wenn das nicht der Fall ist gibt es einen angemessenen "Nachlass" vom Preis oder der Händler kann sein Auto anderweitig verkaufen.
Erstens kann mir die Garantie verkürzt werden und zweitens schlägt sich eine Tageszulassung generell beim Wiederverkauf nieder.

Gruß DECO
 
Eine Tageszulassung wird bewußt gemacht, damit man den Fahrzeugpreis deutlich senken kann, ohne dabei gegen irgendwelche Wettberwerbsgebote zu verstoßen.

Denn genaugenommen wird durch eine Tageszulassung aus einem Neufahrzeug ein Gebrauchtfahrzeug, weil vor dem Käufer ein weiterer Besitzer am ersten Rang steht.

Spätestens beim Weiterverkauf des Fahrzeuges wird man das dann spüren, daß das Fahrzeug einen spürbar geringeren Wiederverkaufsprei hat.

Es ist dann kein Fahrzeug aus 1. Hand, sondern aus 2. Hand, was den Preis drückt.

Wenn ich mich als Neuwagenkäufer für eine Tageszulassung entscheide, dann muß sich das auch über den Preis für mich lohnen.

Ein Fahrzeug mit Tageszulassung aber zum Normalpreis verkauft ..... das ist ein dicker Hund. <_<
 
Renault hatte beim Twingo I lange Zeit die Nase vorn, bei den Zulassungszahlen. Standen damit dann auf Platz eins der Hitliste.
Das war EIN Grund warum Tageszulassung..

Der ZWEITE Grund war natürlich der, das die FZG mit ordentlich Preisvorteil an den Mann bzw die Frau gebracht wurde.
es wurde aber allzeit darauf hingewiesen das es sich um Tageszulassungen handelt ( ~ 50 Km auf dem Zähler)

Das hat der Händler in diesem Fall verschwiegen ( versehentlich...?). Wäre ich hier der Kunde wäre mein Vertrauen aufs Äusserste erschüttert, und der Bursche könnte sich warm anziehen...
Entweder er gibt ( verhandelbaren) Rabatt - oder er nimmt die Karre zurück.

Ob man sowas als Täuschung sieht, möchte ich hier im Forum eigentlich nicht diskutieren.
 
Moin Moin aus Norderstedt

früher waren die Händler an den Vorgaben der Hersteller gebunden und durften auf Weisung nur einen "gewissen" Rabatt einräumen. Um aber die nötigen Absatzzahlen vom Hersteller erfüllen zu können wurde mit dem Trick der Tageszulassung die Vorgabe der Hersteller umgangen.

Seitdem ein- und das gleich Autohaus mehrere "Marken" auf dem Hof stehen hat ist es einfacher ohne Einwilligung des Hersteller gewisse Rabatte zu geben.
 
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