Servolenkung

War da nicht mal was,man solle im echtem Stand nicht übermäßig kurbeln??
 
Ich denk mal der TÜV wird so handeln "was verbaut ist muß auch funktionieren".

Wenn sich einer jetzt theoretisch die Servopumpe ausbaut bzw. Stillegt und läßt sich das in einer Einzelabnahme vom TÜV eintragen, dann kriegt er die Mühle auch bei künftigen Vorführungen durch.
 
Gemäss diesem Auszug aus einer Richtlinie von 2012 könnte es zumindest Probleme geben:

Nr. 102 Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei
festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO ("HU-Richtlinie")
Bonn, den 24. Mai 2012
LA 20/7345.2/22-01
Fundstelle: VkBl / Jahr 2012 / / H.11 / Verlautbarung Nr.102 / S.419 - S.432

..........
2. Lenkanlage
Nr. Mangelbezeichnung Mangelklasse
GM EM VU
..........
201 LENKANLAGE
Funktion beeinträchtigt - EM bis VU
Anschlag verstellt, fehlt oder ohne Wirkung
unsachgemäß repariert

202 LENKUNG
schwergängig, Rastpunkte, klemmt, ohne Rückstellung, Spiel zu
groß - EM bis VU
..........

215 LENKHILFE/ZUSATZLENKUNG/LEITUNGEN/SCHLÄUCHE
Funktion beeinträchtigt, Warneinrichtung, Fehlermeldung; - EM bis VU
Leitungen/Schläuche beschädigt, undicht;
nicht scheuerfrei verlegt. verdreht;
Vorratsbehälter Flüssigkeitsmenge zu gering - EM


Eine Probefahrt wird ja mittlerweile gemacht und die Betriebsflüssigkeiten müssten auch geprüft werden.
Wenn dann was auffällt, wird es ein erheblicher Mangel.


Oooooch, ich war schon wieder zu langsam :o
 
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