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dann musst Du richtig lesen... "Ethanolgehalt von 5 bis 10 % können ohne Änderungen ........"Hab gerade in die Papiere geschaut, die sind von Juni 2017
auch da steht nichts von E10
ich weiß natürlich nicht, wie das 1x Testen bei dir abgelaufen ist.Ich habe 1 x E10 getestet
Ist das denn erlaubt....(...)?Alte Tankstellen haben gar nicht so viel Tanks wie es heute Sorten gibt. Ein Tank nachrüsten ist teuer als E5 als E10 zu verkaufen. So einfach ist die Rechnung.
Wie geschrieben, fahre ich täglich fast identische Strecken. Deswegen halte ich den Verbrauchs-Vergleich für aussagekräftig. Ich habe nach 300km wieder vollgetankt, den Verbrauch errechnet und mir dem üblichen Super95-Verbrauch verglichen, der knapp 10% niedriger lag. Gib ihm meinetwegen 1, 2 oder 3% Toleranz wegen unterschiedlicher Tagestemperatur, Reifendruck oder was auch immer, dann aber bitte in nach oben wie nach unten.ich weiß natürlich nicht, wie das 1x Testen bei dir abgelaufen ist.
Ich frage mich allerdings, wie man mit 2,5% weniger Energiegehalt einen Mehrverbrauch von 10% hinbekommt.
Ich habe es im E10 Thread schon einmal vorgerechnet. Das weniger an Energiegehalt liegt unterhalb der Genauigkeit, mit der wir hier überhaupt Durchschnittsverbräuche berechnen können. Alles andere sind Placeboeffekte oder selbsterfüllende Prophezeiungen.
Man kann schon bei EINER Spritsorte locker Verbrauchsunterschiede von 10% errechnet haben. Aber diese Diskussion ist eh mehr Glaubenssache als Wissenschaft.
das hat nun aber wirklich keine statistische Aussagekraft...Aber Danke für die ErläuterungIch habe nach 300km wieder vollgetankt,
das hat nun aber wirklich keine statistische Aussagekraft...Aber Danke für die Erläuterung
Sorry, hab mich falsch ausgedrückt. Nix Stammtisch, so n Kunde bin ich nicht. Brauch mich nicht an irgendwem abzureagieren.Es ist doch immer wieder schön, wenn man solche Aussagen liest, die wieder aus der Schublade: Stammtischgeschwätz kommen!
In Deutschland bestand und besteht kein Gesetz, welches einen Tanksstellenbetrieber zum Verkauf von E10 verpflichtet!
Es besteht lediglich ein Gesetz welches besagt, dass wenn E10 angeboten wird, in jedem Fall auch E5 an dieser Tankstellen anzubieten ist.
Es ist doch immer wieder schön, wenn man solche Aussagen liest, die wieder aus der Schublade: Stammtischgeschwätz kommen!
In Deutschland bestand und besteht kein Gesetz, welches einen Tanksstellenbetrieber zum Verkauf von E10 verpflichtet!
Es besteht lediglich ein Gesetz welches besagt, dass wenn E10 angeboten wird, in jedem Fall auch E5 an dieser Tankstellen anzubieten ist.