Rücklicht gemeinsam mit Tagfahrlicht?

LoganMCVDriver

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Logan II MCV LPG
Wisst Ihr ob das erlaubt ist? Würde ich total cool finden die hinteren Leuchten dauer leuchten zu lassen. Weiß nur nicht, ob das erlaubt ist.

Kann das Jemand beantworten?

Danke

LoganMCVDriver
 
Also ich kann dir sagen, dass die neuen Renault Modelle Talisman und Megane das jetzt so haben. Jeder neue Audi und BMW auch. Wie das jetzt gesetzlich als nicht werksseitig aussieht, kann ich dir nicht sagen
 
Zuletzt bearbeitet:
Laut dem Verkäufer aus dem Autohaus hat das der neue Sandero 2 auch den ich bestellt habe. Er wies mich nämlich darauf hin, da es wohl trotz EU-komform, im europäischen Ausland deshalb trotzdem Diskussionsbedarf gibt. Ist nämlich laut seiner Aussage trotz EU in Italien nicht zulässig.
 
In Deutschland nicht erlaubt.
Ich glaub in Dänemark müssen zu den Tagfahrleuchten auch die Rückleuchten an sein. Man könnte es dann beim TüV so auslegen das man öfters in Dänemark unterwegs ist aber ob es dafür ein Segen gibt ist was anderes.

Prinzipiell würde ich Dir abraten da rum zuspielen sofern man das nicht direkt am Steuergerät freischalten kann.
Am Ende gehen die Rückleuchten aus wenn Abblendlicht eingeschaltet wird oder so ähnlich. Nummernschildbeleuchtung hängt ja auch an dieser Leitung. Ist nur gefummel .
 
Wozu soll das gut sein?
Da kann man gleich mit Abblendlicht fahren.

Es gibt immer mehr Ochsen, die denken, dass bei schlechter Sicht ihr Tagfahrlicht ausreicht und deshalb kein Abblendlicht einschalten. Nennt sich ja auch Skandinavien Schaltung. Ich finde da nichts verkehrtes dran.

Frank von Lzparts schreibt folgendes dazu: Ich bin heute extra noch beim Tüv gewesen und auch dies ist zulässig bzw. gibt es keine Vorschrift die es ausschließt!
Mich persönlich Nerven die Premium PKW mit TFL und dunklen Hintern bei widrigen Lichtverhältnissen sehr!
Man ist mit dieser Variante wie wir sie jetzt haben Vorbildlich unterwegs.
 
Es gibt immer mehr Ochsen, die denken, dass bei schlechter Sicht ihr Tagfahrlicht ausreicht und deshalb kein Abblendlicht einschalten. Nennt sich ja auch Skandinavien Schaltung. Ich finde da nichts verkehrtes dran.
Da sich hier ja immer alle über Zusatzkosten beschweren........

Warum zum Teufel habe ich viel Geld für ein Tagfahrlicht bezahlt, wenn genauso gut “zwangsweise“ mit Abblendlicht gefahren werden sollte oder müsste?

Spaß beiseite......

Die Einführung eines Tagfahrlichts mit Heckbeleuchtung ist absurrd.

Tagfahrlicht wieder raus aus dem Ganzen und einfach Abblendlicht Zwangsweise schalten.
 
Moin,

wird immer Leute geben die aus welchen Gründen auch immer ihr Fahrzeug nicht korrekt bzw. sinnvoll beleuchten.
Da hat man doch keine Chance irgendetwas zu automatisieren was immer paßt.

Das nun TFL Vorschrift ist hat immerhin den Vorteil dass man diese Lichtlegasteniker immerhin dann besser sieht wenn sie einem entgegen oder auf der AB von hinten angerauscht kommen.
Die Chance dass da etwas passiert ist deutlich größer als auf ein vor einem fahrendes und unbeleuchtetes Fahrzeug aufzufahren.
 
Moin,

wird immer Leute geben die aus welchen Gründen auch immer ihr Fahrzeug nicht korrekt bzw. sinnvoll beleuchten.
Da hat man doch keine Chance irgendetwas zu automatisieren was immer paßt.

Das nun TFL Vorschrift ist hat immerhin den Vorteil dass man diese Lichtlegasteniker immerhin dann besser sieht wenn sie einem entgegen oder auf der AB von hinten angerauscht kommen.
Die Chance dass da etwas passiert ist deutlich größer als auf ein vor einem fahrendes und unbeleuchtetes Fahrzeug aufzufahren.

Nur mal eine Frage: als ich 1980 meinen Führerschein bekam hatte mein 1.Auto kein Tagesfahrlicht, kein ESP oder ABS!!
Aber waren wir deshalb schlechtere Autofahrer??
1. Auto: Opel Ascona b 400i Irmscher Ausführung! !!!
 
Wisst Ihr ob das erlaubt ist? Würde ich total cool finden die hinteren Leuchten dauer leuchten zu lassen. Weiß nur nicht, ob das erlaubt ist.

Kann das Jemand beantworten?

Danke

LoganMCVDriver



Punkt 1, der Generator muss diese Leistung zusätzlich aufbringen, somit steigt der Kraftstoffverbrauch an da mehrverbraucher da sind.

Punkt 2,
Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen ( §49a Lichttechnische Einrichtungen ).
Dazu kommt die Abgabe von Leuchtzeichen ( §16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung ).



§49a der StVZO besagt, dass Lichttechnische Einrichtungen, die nach vorne vorne wirken nur zusammen mit den Schluss- und Kennzeichenleuchten aktiv sein. Ausnahme stellt das Tagfahrlicht dar, welches auch ohne Seitenmarkierungs-, Kennzeichen- und Schlussleuchten in Betrieb genommen werden dürfen.


Klar dürfte nach dem das sein, Tagfahrlicht mit Rückleuchten-kein TÜV.

Wenn wir aber die sachlage vertiefen,
stellt jedoch eine Ausnahme dar und keine Vorschrift, wonach also die Frage kommt, ob man die Schlussleuchten zusammen mit dem Tagfahrlicht schalten darf ?? ( Ich würde sagen ja. )

Einzige Ausnahme stellt hier wieder dar, dass gemeinsam mit den aktivierten Schlussleuchten auch die Kennzeichenbeleuchtung aktiv sein muss.

Somit ist das zulässig. Anders ist es Verboten.
 
...
§49a der StVZO besagt, dass Lichttechnische Einrichtungen, die nach vorne vorne wirken nur zusammen mit den Schluss- und Kennzeichenleuchten aktiv sein. Ausnahme stellt das Tagfahrlicht dar, welches auch ohne Seitenmarkierungs-, Kennzeichen- und Schlussleuchten in Betrieb genommen werden dürfen.....

"Auch ohne" bedeutet gelesen für mich , das es "auch" ohne geht... So ist "MIT" nicht ausgeschlossen...
 
Ich glaube in Schweden ist das so!
In einem Video von LZParts sagte er was davon. Das war im Einbau von Tfl.
Musst dich mal durchwühlen
 
"Auch ohne" bedeutet gelesen für mich , das es "auch" ohne geht... So ist "MIT" nicht ausgeschlossen...


Ja richtig soweit, wiel diese Art von leuchten über das Standlich geht.
Jedoch TFL vorn mit Hecklich hinten sind zwei Arten die nicht so vorgesehen sind von Inbetriebnahme.


Ich denke, einfach machen und so fahren. Wenn es Probleme gibt wird sich die oder der andere schon Öffentlich melden.
 
Nur mal eine Frage: als ich 1980 meinen Führerschein bekam hatte mein 1.Auto kein Tagesfahrlicht, kein ESP oder ABS!!
Aber waren wir deshalb schlechtere Autofahrer??
1. Auto: Opel Ascona b 400i Irmscher Ausführung! !!!

Moin,

was hat das jetzt mit den TFL bzw. mit mangelhaft beleuchteten Fahrzeugen zu tun?

Abgesehen davon waren die Verkehrsopferzahlen schon eine wenig höher.
Was sicher auch mit fehlenden Sicherheitseinrichtungen zu tun hatte
 
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