Wisst Ihr ob das erlaubt ist? Würde ich total cool finden die hinteren Leuchten dauer leuchten zu lassen. Weiß nur nicht, ob das erlaubt ist.
Kann das Jemand beantworten?
Danke
LoganMCVDriver
Punkt 1, der Generator muss diese Leistung zusätzlich aufbringen, somit steigt der Kraftstoffverbrauch an da mehrverbraucher da sind.
Punkt 2,
Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen
entsprechen ( §49a Lichttechnische Einrichtungen ).
Dazu kommt die Abgabe von Leuchtzeichen ( §16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung ).
§49a der StVZO besagt, dass Lichttechnische Einrichtungen, die nach vorne vorne wirken nur zusammen mit den Schluss- und Kennzeichenleuchten aktiv sein. Ausnahme stellt das Tagfahrlicht dar, welches auch ohne Seitenmarkierungs-, Kennzeichen- und Schlussleuchten in Betrieb genommen werden dürfen.
Klar dürfte nach dem das sein, Tagfahrlicht mit Rückleuchten-kein TÜV.
Wenn wir aber die sachlage vertiefen,
stellt jedoch
eine Ausnahme dar und keine Vorschrift, wonach also die Frage kommt, ob man die Schlussleuchten zusammen mit dem Tagfahrlicht schalten darf ?? ( Ich würde sagen ja. )
Einzige Ausnahme stellt hier wieder dar, dass gemeinsam mit den aktivierten Schlussleuchten auch die Kennzeichenbeleuchtung aktiv sein muss.
Somit ist das zulässig. Anders ist es Verboten.