Rücklicht gemeinsam mit Tagfahrlicht?

Kann durchaus sein, daß TFL mit gleichzeitig einschaltenden Rückleuchten den TÜV ins rotieren bringt.

Entspricht doch diese Schaltung genau der, wie sie dem Standlicht entspricht.
Und fahren mit Standlicht ist bekanntlich untersagt.

Dazu müßte also erst der Status eines TFL auf den Status der Hauptscheinwerfer angehoben werden, um bei derzeitiger Gesetzeslage keine Verwirrungen hervorzurufen.

Wer bereits mit einer werkseitigen Schaltung dieser Art auf der Straße ist, der kann es nur durch die extra Genehmigung, die dieser Fahrzeugtyp bei der Markteinführung bekommen hat.
 
Kann durchaus sein, daß TFL mit gleichzeitig einschaltenden Rückleuchten den TÜV ins rotieren bringt.

Eine Tagfahr Leuchte ist noch nicht mal als Standlicht zulässig wenn sie nicht über die nötige "A" Kennzeichnung verfügt.

Ich hatte ein ähnliches "problem" mit einem Captur.
Der Captur hat LED Tagfahrlicht außerhalb der Scheinwerfer.
Man kann es so umprogrammieren, das es sich beim einschalten des Standlicht dimmt, und somit als Standlicht genutzt werden könnte. Die Leuchten sind so angebracht, das sie auch an den richtigen Positionen liegen, so das sie als Standlicht genutzt werden könnten. Aber sie haben keine "A" Kennzeichnung un der Tüv hat gesagt " Leider Nein. Leider garnicht."
 
Ich hoffe, das diese Kombi nicht kommt, sonst fahren bei schlechter Sicht noch weniger mit Abblendlicht!
Das TFL ist kein Ersatz für das ABL!
 
Ich denke die mehrheit ist sich einig, das es Verboten ist. Solange nichts schriftliches zusehen ist, gilt es als Verboten.


Aber anderseits, wo kein kläger auch kein Richter. :cool:


Ich meine mir kann es egal sein, ich komm ganz gut ohne klar. Je mehr verbraucher am Fahrzeug sind, desto mehr Sprit wird benötigt.
 
Was mir aufgefallen ist. Seitdem Cockpits Dauer beleuchtet sind gibt es immer mehr Spezialisten die es schaffen sogar auf Landstraßen und Autobahn im Dunkeln nur mit reinem Tagfahrlicht zufahren. Man kann ja seine Geschwindigkeit ablesen. Die Tagfahrlichter schaffen es das die Katzenaugen im Leitpfosten reflektieren und schon kann man sich in der Spur halten.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #21
Es geht um TFL. Also Licht AM TAG. Finde schon, dass man mit TFL besser gesehen wird, Abblendlicht kostet schon deutlich mehr Energie (und damit Sprit) als TFL.
Wollte auch keine Diskussion um Sinn oder Unsinn anstoßen...
 
Ich denke die mehrheit ist sich einig, das es Verboten ist. Solange nichts schriftliches zusehen ist, gilt es als Verboten.


Aber anderseits, wo kein kläger auch kein Richter. :cool:


Ich meine mir kann es egal sein, ich komm ganz gut ohne klar. Je mehr verbraucher am Fahrzeug sind, desto mehr Sprit wird benötigt.

2×21 Watt,immerhin!;)
 
2×21 Watt,immerhin!;)

Moin,

die Spritersparnis wird wohl geringfügig überbewertet.

Wir hatten 2 Fahrzeuge die wir ständig mit Abblendlicht gefahren haben.
Diese Fahrzeuge wurden dann mit TFL ausgerüstet die eben 42W Leistung benötigten.
Der Kraftstoffverbrauch der Fahrzeuge ist allerdings nicht so merklich zurück gegangen dass es wirklich aufgefallen wäre.
 
Was mir aufgefallen ist. Seitdem Cockpits Dauer beleuchtet sind gibt es immer mehr Spezialisten die es schaffen sogar auf Landstraßen und Autobahn im Dunkeln nur mit reinem Tagfahrlicht zufahren...

Deswegen haben Autos die den Tacho dauerhaft bekeuchtet haben, Kontrolleuchten für das Licht...
 
War zuletzt mehrmals Nachts in Berlin unterwegs.
Was mir aufgefallen ist: sehr viele fahren bei Dunkelheit in der Stadt mit Standlicht....
 
Kann durchaus sein, daß TFL mit gleichzeitig einschaltenden Rückleuchten den TÜV ins rotieren bringt.

Entspricht doch diese Schaltung genau der, wie sie dem Standlicht entspricht.
Und fahren mit Standlicht ist bekanntlich untersagt.

Dazu müßte also erst der Status eines TFL auf den Status der Hauptscheinwerfer angehoben werden, um bei derzeitiger Gesetzeslage keine Verwirrungen hervorzurufen.

Wer bereits mit einer werkseitigen Schaltung dieser Art auf der Straße ist, der kann es nur durch die extra Genehmigung, die dieser Fahrzeugtyp bei der Markteinführung bekommen hat.
Fahren mit Standlicht ist untersagt?
Ist das sicher?
Gilt natürlich nur für Fahrzeuge ohne TFL, da das natürlich am Tag mindestens Vorschrift ist.

Ich bezweifle, dass irgendwer im Straßenverkehr bemerkt, wenn Jemand TFL und Rückleuchten gleichzeitig an hat.
Der TÜV wird sich wahrscheinlich erstmal fragen, ob irgendwas kaputt ist.

Dass Rücklicht am Tag Unsinn ist muss dabei Jedem klar sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
War zuletzt mehrmals Nachts in Berlin unterwegs.
Was mir aufgefallen ist: sehr viele fahren bei Dunkelheit in der Stadt mit Standlicht....

In Frankreich und Italien war das früher Standard.
Ist man da als Tourist in der Stadt mit Abblendlicht gefahren, gab es dauernd Lichthupe vom erbosten Gegenverkehr.
 
In Tunesien ist das normal das Nachts nur mit Standlicht, am besten nur 1:o, und mehr mit (Licht)Hupe gearbeitet wird.

Bei meinem Modul sind ja die HSW auf 50 % gedimmt, wenn ich dann Standlicht anschalte gehen die 4 x 5 Watt rundrum und die Tachobeleuchtung an, die HSW bleiben gedimmt.

Heute gegen 15:00 bei klarer Sicht über 300m und vollem Tageslicht mit einem ROTEM Auto nach Hause gefahren, da gab es doch ein paar "Lichtspezis" die mir Lichthupe gegeben haben, also gesehen haben sie mich ja :D, aber was die zum Teil an "Lichtmuster" leuchten hatten war zum Teil sehr abenteuerlich.
 
Soooooo, um mal Licht ins dunkle zu bringen, habe ich einfach mal beim Tüv NORD angefragt, weil mich das Thema ebenfalls interessiert. Da jeder hier so halbwarheiten verbreitet, hier die antwort:


-Tagfahrleuchte muss sich automatisch mit Zündung einschalten und selbsttätig ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden;

-wenn Tagfahrleuchte eingeschaltet ist, dürfen Begrenzungsleuchte, Schlussleuchte und Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen eingeschaltet sein (wenn Anbau nach ECE-R 48 Änderungsserie 03)
 
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