Rücklicht gemeinsam mit Tagfahrlicht?

Soooooo, um mal Licht ins dunkle zu bringen, habe ich einfach mal beim Tüv NORD angefragt, weil mich das Thema ebenfalls interessiert. Da jeder hier so halbwarheiten verbreitet, hier die antwort:


-Tagfahrleuchte muss sich automatisch mit Zündung einschalten und selbsttätig ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden;

-wenn Tagfahrleuchte eingeschaltet ist, dürfen Begrenzungsleuchte, Schlussleuchte und Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen eingeschaltet sein (wenn Anbau nach ECE-R 48 Änderungsserie 03)
Dann hoffen wir, dass das der TÜV Süd auch so sieht. :cry:
Ganz im Ernst. Die sind teilweise unterschiedlicher Meinung.
 
An sich ein guter Gedanke - ich für meinen Teil fahre aber seit vielen Jahren schon grundsätzlich immer mit ABL, und würde das auch beibehalten wenn die Rücklichter mit dem TFL zusammengeschaltet wären.
Mehrverbrauch? Möglich, aber mal Hand aufs Herz - 68 Watt ist lächerlich wenig. Wem das ernsthaft zu teuer ist, der kann auch gleich die Heckscheibenheizung, Radio & Navi abklemmen. Und die Ladehalterung fürs Handy.
Ich bin als Kraftfahrer viel unterwegs, bei jedem Wetter, und selbst (teilweise sogar grade) an sonnigen Tagen ist man mit Licht besser als fahrendes Fahrzeug auszumachen. Daher würde ich es als sinnvoller ansehen, da den ganzen Weg zu gehen und auf eine komplette "Schwedenschaltung" umzustellen - bei den neueren Actros-LKW z.B. wird das gleich ab Werk schon so gehandhabt (wohl auch, um keine zusätzlichen Lampen einbauen zu müssen).
 
Kann meinem Vorredner nur beipflichten.
Wenn schon mit Heckleuchten dann doch gleich ABL aber direkt ab Werk.
 
Was definitiv nicht stimmt ist das beim einschalten der HS das TFL ausgeht!!!
Jeden Tag sehe ich bei fast allen Marken das ABL und das TFL gemeinsam leuchten!
Bei einigen Premiumherstellern wird das TFL beim Blinken gedimmt!

Meine alter Saab 9.3 hatte zwar einen Drehlichtschalter,mit dem konnte man jedoch nur zwischen Stand und Fahrlicht wählen, komplett ausschalten konnte man das Licht aber nicht!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was definitiv nicht stimmt ist das beim einschalten der HS das TFL ausgeht!!!
Jeden Tag sehe ich bei fast allen Marken das ABL und das TFL gemeinsam leuchten!
Bei einigen Premiumherstellern wird das TFL beim Blinken gedimmt!


Das liegt wie schon gesagt an der Zulassung des TFL als zusätzliches Standlicht... Genannt "A" Kennzeichen ... Hat das TFL dieses Kennzeichen nicht ist es NUR ein TFL und darf NUR alleine leuchten.
 
Tagfahrlicht mit Rückleuchten-kein TÜV.

War eben bei der Polizei, wer dabei Erwischt wird, fährt ohne Betriebserlaubnis rum ( Ordnungswidrigkeit ) und zahlt ( 50 Euro Bußgeld, Stand 2016 ).


Straßenverkehrsordnung StVzO:
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
Abs. (5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für Amtliche Kennzeichen oder transparente Amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für..
...
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
...

Anhang:
ECE-Regelung Nr. 87 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Tagfahrleuchten für Kraftfahrzeuge (BGBl. 1995 II S. 36).


Es gibt aber eine Duldung für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung !!

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Soooooo, um mal Licht ins dunkle zu bringen, habe ich einfach mal beim Tüv NORD angefragt, weil mich das Thema ebenfalls interessiert. Da jeder hier so halbwarheiten verbreitet, hier die antwort:


-Tagfahrleuchte muss sich automatisch mit Zündung einschalten und selbsttätig ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden;

-wenn Tagfahrleuchte eingeschaltet ist, dürfen Begrenzungsleuchte, Schlussleuchte und Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen eingeschaltet sein (wenn Anbau nach ECE-R 48 Änderungsserie 03)




Da bin ich aber mal gespannt wenn der TÜV Nord das so sagt und die Polizei aber was anderes. Worauf beruft sich der TÜV Nord genau. Nach ECE-R 48 mit sicherheit nicht !! Kann ich mir auch nicht so richtig Vorstellen.
 
Tagfahrlicht mit Rückleuchten-kein TÜV.

War eben bei der Polizei, wer dabei Erwischt wird, fährt ohne Betriebserlaubnis rum ( Ordnungswidrigkeit ) und zahlt ( 50 Euro Bußgeld, Stand 2016 ).


Straßenverkehrsordnung StVzO:
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
Abs. (5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für Amtliche Kennzeichen oder transparente Amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für..
...
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
...

Anhang:
ECE-Regelung Nr. 87 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Tagfahrleuchten für Kraftfahrzeuge (BGBl. 1995 II S. 36).


Es gibt aber eine Duldung für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung

In Deinem Zitat steht lediglich, dass die Beleuchtung nach Vorne zusammen mit den Rückleuchten leuchten MUSS (darf nur), wobei das TFL von dieser MUSS-Regelung ausgenommen wird.

Da steht aber kein "DARF NICHT zusammen mit den Rückleuchten leuchten".

Mann muss da immer auf die Formulierung achten.
 
Moment Bitte,

.......
Amtliche Kennzeichen einschaltbar sein.Dies gilt nicht für..
...

5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.



Ich hab es so zumindest Verstanden, Kein TÜV.

In wie weit aber das je ein Beamter prüft oder gar sieht, steht woanders.
 
Wenn ich beim Tüv eine anfrage stelle, und das gesagt bekomme, dann glaube ich das auch. Eindeutiger ohne Große Gesetzestexte geht es eigentlich nicht. Wie gesagt. Der Tüv Nord sagt es ist erlaubt. Lzparts bietet bald sowas an, auch er hat vom Tüv das Ok bekommen. ECE-R 48 bezieht sich nur auf die Rückleuchtrn und nicht auf das TFL........
 
Ja das mag richtig sein aber die TFL sind unter ECE-Regelung Nr. 87 hinterlegt und da ist das nicht Vorgesehen.

Warten wir es ab, es wird sicherlich was schriftliches kommen. Nun es kommen im laufe der Zeit soviele Erneuerungen das es nahe liegt das da was kommt mit TÜV. Solange aber das nicht der Fall ist, ist es fahren ohne BE.
 
Ich hab das schriftlich hier? Soll ich es dir ausdrucken, Ellenlange E-Mail vom TÜV-Beamten.

-Tagfahrleuchte muss sich automatisch mit Zündung einschalten und selbsttätig ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden;

-wenn Tagfahrleuchte eingeschaltet ist, dürfen Begrenzungsleuchte, Schlussleuchte und Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen eingeschaltet sein (wenn Anbau nach ECE-R 48 Änderungsserie 03)

Und nichts anderes steht auch in den gesetzestexten, wenn man die Formulierung versteht.

Lies den letzen Satz nochmal. Es dürfen alle Beleuchtungseinrichtungen leuchten, die der ECE-R 48 entsprechen.

Wenn du meinst das deine BE erlischt, dann bitte. Ich weiß es jetzt wenigstens genau.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja das mag richtig sein aber die TFL sind unter ECE-Regelung Nr. 87 hinterlegt und da ist das nicht Vorgesehen.

Warten wir es ab, es wird sicherlich was schriftliches kommen. Nun es kommen im laufe der Zeit soviele Erneuerungen das es nahe liegt das da was kommt mit TÜV. Solange aber das nicht der Fall ist, ist es fahren ohne BE.

"Nicht vorgesehen" heißt wiederum nicht, dass es nicht erlaubt ist.

Steht irgendwo, dass es NICHT ERLAUBT/VERBOTEN ist, dass die Rückleuchten zusammen mit dem TFL Leuchten?
 
Wenn du es Schriftlich hast, zeig es doch Öffentlich im Forum für alle.

Wenn aber die Polizei jemand anhält und man das Schriftliche nicht hat, was dan ?? Mängelkarte und ab zum TÜV oder DEKRA.


Mir kann es egal sein, die Polizei steht über den TÜV und wenn die Polizei etwas anzweifelt, fährt jeder beim TÜV vor und so einfach ist das. Alles was danach kommt steht auf einem anderen Blatt.
 
-Tagfahrleuchte muss sich automatisch mit Zündung einschalten und selbsttätig ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden;

-wenn Tagfahrleuchte eingeschaltet ist, dürfen Begrenzungsleuchte, Schlussleuchte und Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen eingeschaltet sein (wenn Anbau nach ECE-R 48 Änderungsserie 03)

Und wenn sie als Kennzeichen noch ein "A" haben, dürfen sie gedimmt sogar das Standlicht ersetzen.

Das liegt wie schon gesagt an der Zulassung des TFL als zusätzliches Standlicht... Genannt "A" Kennzeichen ... Hat das TFL dieses Kennzeichen nicht ist es NUR ein TFL ...


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Wenn du es Schriftlich hast, zeig es doch Öffentlich im Forum für alle.

Wenn aber die Polizei jemand anhält und man das Schriftliche nicht hat, was dan ?? Mängelkarte und ab zum TÜV oder DEKRA.


Mir kann es egal sein, die Polizei steht über den TÜV und wenn die Polizei etwas anzweifelt, fährt jeder beim TÜV vor und so einfach ist das. Alles was danach kommt steht auf einem anderen Blatt.

Spätestens dort fällt auf, das die Polizei keine Ahnung hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist wieder eine dieser sinnlosen Diskussionen. Spart Euch einfach das Ganze.
Wenn ihr unbedingt die Rückleuchten an haben wollt, dann macht das Abblendlicht an, sollte man auf Autobahnen sowieso.
In der Stadt sind die Rückleuchten am Tag eh unnütz und lenken allerhöchstens vom Bremslicht ab.

Und da man es selbst nicht sieht ist es auch nicht Cool. Genau so wenig wie auf Biegen und Brechen auf LED TFL umrüsten zu wollen.
 
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