Gasanlage piept

Wenn der Kauf diesen Januar war, ist die Rechtslage eindeutig und die gesetzlichen Mängelrechte nach BGB verpflichten den Verkäufer/Händler zur Kostentragung der gesamten Reparatur (erste Nachbesserung).
Auch die Kosten für den Transport wären damit abgedeckt (sprich Benzinkosten).

Der Rücktritt vom Kaufvertrag wäre die nächste Stufe, sollten mehrere (in der Regel mehr als 2) Reparaturversuche nicht zur Fehlerbehebung führen. Dann wäre der volle Kaufpreis abzgl. Ersatz für gefahrene Km gegen Rückgabe des Autos zu erstatten.
 
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  • #17
Wenn der Kauf diesen Januar war, ist die Rechtslage eindeutig und die gesetzlichen Mängelrechte nach BGB verpflichten den Verkäufer/Händler zur Kostentragung der gesamten Reparatur (erste Nachbesserung).
Auch die Kosten für den Transport wären damit abgedeckt (sprich Benzinkosten).

Der Rücktritt vom Kaufvertrag wäre die nächste Stufe, sollten mehrere (in der Regel mehr als 2) Reparaturversuche nicht zur Fehlerbehebung führen. Dann wäre der volle Kaufpreis abzgl. Ersatz für gefahrene Km gegen Rückgabe des Autos zu erstatten.
Ja und da ich am Donnerstag bei der 1. Fahrt nach Abholung (der Duster stand bis dahin ja 3 Monate und war abgemeldet) den Fehler bemerkte, habe ich das Auto nachweislich schon mit dem Defekt gekauft!
 
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  • #18
Update:
Der Händler hat eben geantwortet auf meine Email.
Ich soll Termin in der Werkstatt machen und ihm sowie der Garantie (damit meint er wohl die Versicherung hinter der Garantie) einen Kostenvoranschlag zukommen lassen.
 
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