Onlinekauf: Kundenfallen - richtig reklamieren!

Helmut2

Mitglied Diamant
Fahrzeug
MCV1 1.5 dCi, 86 PS, Laura Kometen Grau metallic, 07 /2009
Nachdem erst kürzlich ein Forenmitglied beim Kauf einer Anhängerkupplung aus dem Net, Ärger mit einem nicht der Artikelbeschreibung entsprechenden Kabelsatz hatte, hier ein kleiner Wegweiser wie man in den verschiedensten Fällen mit Reklamationen richtig umgeht, um sein Recht als Käufer auch entsprechend wahren zu können.

Aus den Tiefen des WWW:

Shops müssen nachbessern
Die Button-Lösung soll ab dem 1. August 2012 für mehr Transparenz beim Online-Einkauf sorgen. Der Komplettpreis des Artikels inklusive aller weiteren Kosten muss dann übersichtlich vorm Absenden der Bestellung angezeigt werden. Aber selbst wenn sich alle Anbieter daran halten, bedeutet das keine Entwarnung. Denn auf unvorsichtige Käufer lauern weitere Fallen.


Preisfalle Zusatzkosten
Preissuchmaschinen und Internet-Shops zeigen stets die reinen Produktpreise inklusive Mehrwertsteuer. Doch fast jeder Kauf verursacht zusätzliche Kosten. Viele Shops listen die Zusatzkosten so unübersichtlich auf, dass der Kunde den tatsächlichen Gesamtpreis erst im letzten Bestellschritt erfährt.


Online-Pinnwand mit Shopping-Ideen Beispiel: Computer Bild entlarvt diesen Zusatzkostenwucher: In einem Shop betrug der angegebene Preis für ein SiemensGigaset C450 Festnetz-DECT-Telefon 44,20 Euro. Nach Aufschlag der Versandkosten und sämtlicher Gebühren betrug der Endpreis 60,15 Euro – also satte 36,09 Prozent mehr!


Artikelnummer-Falle
Das ist die Shopping-Falle: Der Händler bewirbt ein vergleichsweise günstiges Gerät mit einer Ausstattung, etwa Internetfunktionen bei Fernsehern, die das gelieferte Modell aber nicht bietet.

Das können Sie tun: Bei einigen Herstellern (etwa Samsung) sind sogenannte EU-Importe teils schlechter ausgestattet als Geräte für den deutschen Markt. Die exakte Produktnummer gibt Aufschluss darüber – steht etwa der Zusatz "EU" im Namen, ist Vorsicht geboten. Vergleichen Sie die Produktbeschreibungen anderer Händler, bevor Sie einen Kauf abschließen, und schauen Sie auch auf der Internetseite des Herstellers nach Artikelnummer und Ausstattungsmerkmalen.


Rückversand-Falle
Das ist die Shopping-Falle: Der Wunsch-TV passt nicht in die Schrankwand? Dann können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware von Ihrem Recht auf Rückgabe Gebrauch machen. Aber einige Händler verweigern die Erstattung der Liefer- und Rücksendekosten.

Das können Sie tun: Sie dürfen wahlweise Ihr Recht auf Widerruf oder Ihr Recht auf Rückgabe nutzen. Innerhalb von 14 Tagen können Sie schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen – einen Musterbrief dafür finden Sie hier. Der Rückversand muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen.

Zurück gibt es immer den Produktpreis, bei einem Warenwert von über 40 Euro auch die Rückversandkosten. Machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch und schicken die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück, muss der Händler unabhängig vom Bestellwert auch die Rücksendekosten komplett erstatten. Die ursprünglichen Hinsendekosten der Ware müssen dabei laut Europäischem Gerichtshof in jedem Fall erstattet werden.


Lieferfrist nicht eingehalten
Das ist die Shopping-Falle: Der Online-Shop hat ein Produkt als "sofort erhältlich" gekennzeichnet. Auf die Ware warten Sie aber schon seit 14 Tagen.

Das können Sie tun: Ist eine Ware "sofort erhältlich", muss der Händler auch schnell liefern. Das darf keine 14 Tage oder länger dauern. Setzen Sie dem Händler schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) eine kurze Frist von etwa einer Woche zur Lieferung, und nennen Sie ein Datum.

Bei einem langen Verzug haben Sie in jedem Fall das Recht, vom Kauf zurückzutreten. Machen Sie dafür schriftlich von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch. Wollen Sie die Ware unbedingt haben, können Sie die Lieferung einklagen – das dauert aber.


Transportschaden-Klausel
Das ist die Shopping-Falle: Bei der Lieferung weist ein Artikel Schäden auf. Die AGB-Klausel des Transporteurs besagt aber, dass Ihre Schadensersatzansprüche verfallen, wenn Sie den Schaden nicht schon beim Empfang melden.

Das können Sie tun: Haben Sie den Artikel als Privatperson gekauft, gilt die Regelung des Verbrauchsgüterkaufs. Demnach ist es Sache des Händlers, wenn Schäden beim Versand auftreten. Die AGB-Klausel des Transporteurs ist unzulässig.

Fotografieren Sie den Schaden, und informieren Sie den Händler darüber. Setzen Sie auch den Transporteur vom Schaden in Kenntnis. Sonst könnte der Händler behaupten, Sie hätten die Ware mutwillig beschädigt.


Zusatzkosten
Das ist die Shopping-Falle: Bei der Bestellung wird versucht, Ihnen unnötige Zusatzleistungen unterzujubeln – etwa per vorab ausgewählter Garantieverlängerung oder Transportversicherung.

Das können Sie tun: Schauen Sie bei jedem Bestellschritt alle Optionen genau an. Entfernen Sie alle Optionen aus dem Warenkorb, die für Sie überflüssig sind. Wählen Sie unnötige Zusatzleistungen und teure Versandoptionen ab.

Ist der Endpreis dennoch viel höher? Bestellen Sie nicht einfach aus Bequemlichkeit, brechen Sie den Vorgang ab, und prüfen Sie die Angebote der Konkurrenz, etwa bei Idealo.


Gebraucht-/B-Ware kommt
Das ist die Shopping-Falle: Statt eines neuen Geräts sendet Ihnen der Händler einen Artikel mit deutlichen Spuren früherer Nutzung.

Das können Sie tun: Kontrollieren Sie die Lieferung genau. In einem früheren Test wurde Computer Bild etwa statt eines neuen Mobiltelefons ein gebrauchtes Gerät geliefert – inklusive sechs Monate alter Anrufliste und SMS des Vorbesitzers.

In solchen Fällen liegt klar ein Mangel vor. Setzen Sie dem Händler schriftlich eine kurze Frist, Ihnen das richtige Produkt zu liefern. Sie können aber auch das gebrauchte Gerät behalten und den Kaufpreis angemessen mindern oder innerhalb von 14 Tagen per Widerruf vom Kauf zurücktreten.


Achtung: Grau-Importe
Das ist die Shopping-Falle: Ausländische Internethändler bieten Produkte teils deutlich günstiger an als Onlinehändler im Inland.

Das können Sie tun: Bei diesen Angeboten handelt es sich um sogenannte Grau- oder Reimporte. Solchen Geräten aus dem Ausland fehlt meist die deutsche Bedienungsanleitung, oft lassen sich Menüs nicht auf Deutsch umstellen, oder es gibt nur ein Netzteil fürs ursprüngliche Herkunftsland.

Weiteres Risiko: Der Hersteller repariert reimportierte Geräte in der Garantiezeit nicht kostenlos. Computer Bild rät: Gerät sofort zurückschicken.


Vorkasse-Falle
Das ist die Shopping-Falle: In Ermangelung einer Alternative wurde die Zahlungsart Vorkasse gewählt. Nach der Überweisung des Betrags liefert der Händler das bestellte Produkt dann nicht.

Das können Sie tun: Prüfen Sie alle angeboteten Zahlungsarten eines Shops. Bei Shops, die Sie nicht kennen, sollten Sie nie per Vorkasse oder Sofortüberweisung bezahlen. Kommt nach der Bestellung keine Ware, laufen Sie sonst Ihrem Geld hinterher.

Falls der Händler keine Zahlung per Rechnung oder Nachnahme anbietet, suchen Sie das Produkt über eine Preissuchmaschine wie Idealo und wählen notfalls einen Händler aus, der zwar etwas teurer ist, aber dafür eine verlässliche Zahlungsart anbietet.


Nachnahme-Falle
Das ist die Shopping-Falle: Ein Artikel wurde per Nachnahme bestellt und an der Wohnungstür bezahlt. Erst als der Kurier bereits fort ist, stellen Sie fest, dass nicht das bestellte Produkt geliefert wurde.

Das können Sie tun: Anders als manche Händler in ihren AGB behaupten, verlieren Sie keine Rechte, wenn Sie nicht sofort bei der Warenannahme den Inhalt eines Pakets prüfen. Unabhängig davon ist so eine Prüfung natürlich sinnvoll.

Wichtig: Lassen Sie sich vom Kurier bei Nachnahme einen Zahlungsbeleg geben. Der Bundesgerichtshof hat nämlich geurteilt, dass eine vom Händler per Nachnahme versandte und vom Käufer entgegengenommene Ware nicht beweist, dass die Ware auch bezahlt wurde.


Handy-Falle
Das ist die Shopping-Falle: Handy und Vertrag wurden zusammen online gekauft, aber das Handy nicht geliefert. Die monatlichen Kosten werden dennoch vom Konto abgebucht.

Das können Sie tun: Verbundene Verträge wie ein Handykauf mit Vertrag können Sie laut Amtsgericht Dortmund widerrufen, wenn das Handy nicht geliefert wird. Der Vertrag gilt dann als nicht zustande gekommen. Die gezahlten Beträge muss der Händler auch dann erstatten, wenn mit der SIM-Karte schon telefoniert wurde.

Quelle:

Diese Fallen lauern beim Online-Shopping - WELT ONLINE

Ggf. druckt man sich das ganze hier einfach mal aus und legt es in einem Ordner ab. Dann hat man sein kleines Drehbuch mit Verhaltensmaßregeln im Bedarfsfall schnell zur Hand.
 
Darüber hinaus gibt es auch Gütesiegel für Online-Shops wie z.B. "Trusted Shops"
Da hat man eine für den Käufer kostenfreie Geld-Zurück-Garantie über den Siegelanbieter. Im Falle der Nichtlieferung erhält man dann trotz Vorkasse sein Geld zurück.

Auch alternative Bezahlsysteme wie PayPal sind empfehlenswert, da man dort bei Problemen ebenfalls sein geld wieder bekommt.

Viele Grüße
Roman
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Auch alternative Bezahlsysteme wie PayPal sind empfehlenswert, da man dort bei Problemen ebenfalls sein geld wieder bekommt.

Gäbe es nicht so viele zwielichtige Verkäufer im Net, wären Auswüchse wie PayPal überflüssig.

Ich habe vor knapp 4 Jahren meinen Shop wg. dieses Paypal-Wahns geschlossen, da Hinz und Kunz plötzlich nur noch mit Paypal zahlen wollte.

Die dem Verkäufer auferlegten Gebühren hätten zu einer nicht unerheblichen Verteuerung der Artikel geführt und ich war nicht bereit, diese Kosten auf die Produkte umzulegen.

Der Kunde denkt meist, das wäre alles umsonst und lediglich eine sicherere Zahlungsart.
 
am letzten Samstag war diesbezüglich eine Interessante Sendung im Fernsehen.
ARD-Ratgeber: Internet
Gruß Günter
 
Gäbe es nicht so viele zwielichtige Verkäufer im Net, wären Auswüchse wie PayPal überflüssig.

Ich habe vor knapp 4 Jahren meinen Shop wg. dieses Paypal-Wahns geschlossen, da Hinz und Kunz plötzlich nur noch mit Paypal zahlen wollte.

Die dem Verkäufer auferlegten Gebühren hätten zu einer nicht unerheblichen Verteuerung der Artikel geführt und ich war nicht bereit, diese Kosten auf die Produkte umzulegen.

Der Kunde denkt meist, das wäre alles umsonst und lediglich eine sicherere Zahlungsart.

:) habs vor 3 Jahren genau so gemacht. Grade bei kleinpreisigen Artikeln wie auch Elektronik führt PayPal zu weiteren Kostenerhöhungen, die die Marge nicht mehr zulässt.
Privat vermeide ich PayPal-Shops wo nur geht - letztlich ists einkalkuliert und warum soll ich die Bucht zusätzlich zu Gebühren noch mehr verdienen lassen? Im Fall der Fälle ist PayPal kein 100Pro-Schutz wie viele Beispiele zeigen. Die Bucht-community ist voll davon.
nebenbei: danke dass du das Thema mal aufgemacht hast. Haben hoffentlich viele was davon. Letztlich gehts auf eins raus: bevor der Zeigefinger zucken darf, restlos aber alles lesen und schlau machen über den Verkäufer.
 
Vielen Dank für deinen Beitrag Helmut.

Das wichtigste kurz und knapp mal zusammengetragen, was man sich sonst mühsam zusammensuchen müsste.

LG
Micha
 
Käuferschtz

Moin,

ich habe Zurückhaltung gelobt, mir aber keine Maulsperre auferlegt.

Gäbe es nicht so viele zwielichtige Verkäufer im Net, wären Auswüchse wie PayPal überflüssig..
stimmt unbedingt.
Die dem Verkäufer auferlegten Gebühren hätten zu einer nicht unerheblichen Verteuerung der Artikel geführt und ich war nicht bereit, diese Kosten auf die Produkte umzulegen..

Eine Alternative wäre gewesen, das Angebot zu splitten: (Zahlen fiktiv)
Preis: 100 Euro, mit paypal 110 Euro

Der Kunde denkt meist, das wäre alles umsonst und lediglich eine sicherere Zahlungsart.

das ist nun mal die hierzulande propagierte Einstellung, dass Geiz geil ist----leider---
 
Zitat von Helmut2
Der Kunde denkt meist, das wäre alles umsonst und lediglich eine sicherere Zahlungsart.


das ist nun mal die hierzulande propagierte Einstellung, dass Geiz geil ist----leider---

stimmt, die meisten Leute nehmen Plastikgeld nur als bequeme Zahlungsmethode wahr und wissen nicht, dass Händler EC-oder Kreditkartengebühren zahlen (müssen).

Aber: Vor allem größere Händler (z.B. Möbel, Elektro) propagieren das auch.

Wir haben uns vor einiger Zeit eine neue Küche leisten müssen. Barpreis = Finanzierungspreis, Finanzierungskosten: 0. Habe bei dem Angebot mit der Nullfinanzierung nach Rabatt für Barzahlung gefragt. Kein Entgegenkommen.
Auch nicht, als ich ihm die Vorteile der Barzahlung zu erläutern versuchte:
- Geld sofort für ihn
- keine Zinskosten für ihn

Also was macht man: Man wählt die Finanzierung

Analoges gilt für Plastikgeld: Solange Barpreis = Kartenpreis und der Händler nicht bereit ist, die Ersparnis, die er bei Barzahlung gegenüber der Kartenzahlung hat, zu einem Teil an mich als Konsument weitergeben will, zahle ich per Karte.

Bekenne mich somit schuldig, ein Teil dieser "wo ist mein Vorteil"-Käufer zu sein. Der Hauptgrund für Kartenzahlung ist allerdings, dass ich nicht permanent Gast an einem "Blechdeppen" sein muss, um mich mit Scheinen zu versorgen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #10
..... die meisten Leute nehmen Plastikgeld nur als bequeme Zahlungsmethode wahr und wissen nicht, dass Händler EC-oder Kreditkartengebühren zahlen (müssen).

- Grundgebühr /Monatsmiete EC-Terminal (Pin-Eingabe) 40.- Euro
- plus Einwahlkosten pro Einzeleinwahl
- plus Prozentanteil des jeweiligen Einzelumsatzes
- plus Märchensteuer (ok- interessiert nicht)

So kommt ein lockerer Hunni im Monat zusammen.

Geld, das ich genaugenommen zum Fenster rauswerfe, weil der durchschnittliche Wert von EC-Zahlungen bei mir deutlich unter 20.- Euro liegt.
Vom zeitverzögerten Geldeingang auf dem Konto (2 Tage und somit zinsloser Kredit) ganz zu schweigen.

Und dann kommt es mindestens 2 oder 3x pro Woche vor, daß jemand einen Betrag von unter 5.- Euro mit EC zahlen will. :hammer:

Da verweist man dann auf den deutlich an der Kasse zu lesenden Aushang auf dem steht: "EC-Zahlung erst ab 10.-Euro".
 
Auch alternative Bezahlsysteme wie PayPal sind empfehlenswert, da man dort bei Problemen ebenfalls sein geld wieder bekommt.

:huh: Sorry, aber in meinen Augen ist PP der letzte Schrott und der totale Windbeutel!
Das System PP läßt sich einfachst aushebeln (gidF) und bei minimaler krimineller Energie des "Handelspartners" nichts wert. Bringt nur unnötige Kosten! <_<


Analoges gilt für Plastikgeld: Solange Barpreis = Kartenpreis und der Händler nicht bereit ist, die Ersparnis, die er bei Barzahlung gegenüber der Kartenzahlung hat, zu einem Teil an mich als Konsument weitergeben will, zahle ich per Karte.
Hier vergießt Du aber die erleichterte Logistik des Händler (rede jetzt von den Mittelgrßen bis Großen Einzelhändlern) die müssen keine so massiven Bargeldbestände vorhalten, die Gefahr des Raubüberfalls sinkt...
Die so eingesparten kosten rechnen die "EC-Kosten" schnell auf!


Bekenne mich somit schuldig, ein Teil dieser "wo ist mein Vorteil"-Käufer zu sein. Der Hauptgrund für Kartenzahlung ist allerdings, dass ich nicht permanent Gast an einem "Blechdeppen" sein muss, um mich mit Scheinen zu versorgen.
Sind wir das nicht alle irgenwie?
Da ich bei meiner Bank eine Kontoführungspauschale zahle, wir bei mir die EC und Kreditkarte auch für Kleinstbeträge genutzt und ich seh da auch nichts schlimmes dran!
 
Zuletzt bearbeitet:
....

Bekenne mich somit schuldig, ein Teil dieser "wo ist mein Vorteil"-Käufer zu sein. Der Hauptgrund für Kartenzahlung ist allerdings, dass ich nicht permanent Gast an einem "Blechdeppen" sein muss, um mich mit Scheinen zu versorgen.

Du brauchst Dich nicht schuldig zu bekennen, wo keine ist.
Es ist ganz legitim, seinen Vorteil zu suchen.-_-
Ich akzeptiere gerne Kreditkarten, auch wenn es ein paar Prozent Gebühren kostet. Ich nehme aber auch gerne in Kauf, dass ein Kunde gerade wegen der Akzeptanz der Kreditkarte mehr kauft, als vorgesehen, bzw. ich kenne viele Leute, die gerade wegen der Akzeptanz der Karte hier was einkaufen.:o
 
Sagen wir 'mal so: ich habe schon bei diversen käufen mit kreditkarte (dreistellige beträge) dem verkäufer die ec- oder barzahlung angeboten, wenn dabei nicht nur für ihn eine gebührenersparnis (bei KK angeblich bis zu 8%), sondern auch für mich ein preisvorteil heraus spränge. IIRC ist da noch nie einer darauf eingegangen. Sind die alle blöd oder ist das gebührengerede nur heiße luft ?

Ähnlich verhält's sich übrigens bei mcdoof & co: außer haus gleich 7%, inhouse gleich 19% märchensteuer. Es soll 'ne ganze reihe von ländern geben, wo mcdoof & co diesen steuervorteil bei mitnahme an die kunden weiter geben. Aber in D: never ever.

Was mach' ich also, weil ich lieber uns allen die märchensteuer gönne als mcdoof die gewinnmaximierung ? Ich sage immer "zum hier essen", egal ob ich's nun tatsächlich vor ort verspeise oder mitnehme.
 
Nun das musst Du aber anders sehen:

Beim AußerHausKauf schenkt MCD dir dafür die eleganten Transportgefäße und die ausgetüftelten Getränkelogistikklemmen! Okay, manch einer sagt schnippisch Papptüte und Pappgetränkehalter dazu... ;)
 
Beim "Schachtelwirt" :D ess ich eh immer drinnen.

Im Auto saut man alles ein. Bis nach Zuhause ist es zu kalt und halt die 19% Steuer, die dann fällig werden - ich gönn denen den "schnapp" auch nicht...:cool:

Zum Thema:

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Shops müssen nachbessern
.....Kosten muss dann übersichtlich vorm Absenden der Bestellung angezeigt werden. Aber selbst wenn sich alle Anbieter daran halten, bedeutet das keine Entwarnung. Denn auf unvorsichtige Käufer lauern weitere Fallen.
Preisfalle Zusatzkosten
.....dass der Kunde den tatsächlichen Gesamtpreis erst im letzten Bestellschritt erfährt.

Artikelnummer-Falle
Das ist die Shopping-Falle: Der Händler bewirbt ein vergleichsweise günstiges Gerät mit einer Ausstattung, etwa Internetfunktionen bei
Fernsehern, die das ............

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Das können Sie tun: Kontrollieren Sie die Lieferung genau. In einem früheren Test wurde Computer Bild etwa statt eines neuen Mobiltelefons ein gebrauchtes Gerät geliefert – inklusive sechs Monate alter Anrufliste und SMS des Vorbesitzers.

Handy-Falle
Das ist die Shopping-Falle: Handy und Vertrag wurden .....
.....

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Bei den ganzen Fußnoten heutzutage, ist es sträfflich sich nicht alles genau durchzulesen
..es gibt Dinge, die kauft man nicht im Internet...^_^
...Genau die Erfahrung hatte ich mal gemacht. Neues Handy gekauft, mit Erinnerungstermin "Freiwillige Feuerwehr" im Kalender in einem Handy :huh:
Mobilfunkgeräte kauft man ohne Vertrag, Vertrag extra, kommt billiger - Mein Thema.....;)

So jetzt oute ich mich mal: Ich hab noch nie bei Ebay was gekauft. Pay-dingenskirchen hab ich nicht....

was den Erwerb von Dingen angeht (was selten vorkommt): Dann gehts zum Handler, wenn Probleme gibt, kann man - find ich - es besser klären
a057.gif


Natürlich schaue ich mir die Preise im Netz an. Wenn ein Produkt dann nur eine akzeptablen Differenz mehr kostet, ist es doch OK. So hab ich die paar letzten Handy im Laden gehollt...-_-
Achtung: Alles nur meine Meinung, jeder darf ne eigene haben:lol:
 
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