Neuwagen mit schiefer Fahrertüre, Spaltmaße an der Motorhaube nicht in Ordnung und lackierter Lackschaden

Unser Neuwagen zeigt auch Mängel. Die Rückfahrkamera ist ausgefallen. Das Spaltmaß der Fahrertür ist nicht stimmig. Die Heckklappe braucht Druck um zu schließen. Meine Frau war gestern im Autohaus. Das mit der Heckklappe wurde sofort erledigt. Die anderen Mängel werden am 04.08.2022 beseitigt. Warum so lange ? Ganz einfach.......Eine neue Kamera muss beschafft werden.

Zudem habe ich einen Lackschaden entdeckt, welcher auch moniert wurde. Für unser Autohaus kein Problem.
Der wird beseitigt.

Unser Neuerwerb ist kein Dacia und hat mit der gewünschten Ausstattung einen Listenpreis von 42.000 €.

Nachdem ich unsere beiden Handys in das System einpflegen wollte, waren dort schon Handys hinterlegt.
Das hat mich verwundert, Nach Rücksprache wurde mir gesagt, das vor der Übergabe alle notwendigen Funktionen geprüft werden. Finde ich gut. Also habe ich das gelöscht und unsere beiden Handys mit dem System verbunden. War überhaupt kein Problem.

Und nein ich konstruiere ich keinen Unfallschaden. Und nein........für den Ausfall der Rückfahrkamera trifft das Autohaus keine Schuld. Auch nicht den Hersteller. Schön wenn die wieder funktioniert. Wirklich brauche ich die nicht.

Eines finde ich blöd. Wenn ich eine Schutzkappe auf die ausschwenkbare Anhängerkupplung stecke, kann ich diese nicht einschwenken. Stecke ich einen Adapter in die Steckdose ebenfalls nicht. Unser Autohaus wird es zu unser Zufriedenheit richten.

Im übrigen..........eine TÜV-Prüfer interessieren die angezeigten Mängel nicht. Der abeitet den Mängelbaum ab und den juckt es nicht ob das Fahrzeug einen Kratzer hat, auch nicht wenn die Spaltmase nicht stimmen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #47
Mein Gott, das Gespräch mit dem Händler hat noch nicht mal stattgefunden und hier wird wieder sofort nach einem Anwalt gerufen. Was soll das? Muss man unbedingt gleich als Streithansel auftreten?



The Nerd,wenn Nadejo nach Rat fragt,gibt es sicherlich unterschiedliche Ansichten;was Ratschläge betrifft.Was davon Nadejo annimmt und umsetzt,bleibt gänzlich ihm überlassen.Nur denke ich mir,das ein Autohändler ( oder dessen Stellvertreter ) ,der ein Neufahrzeug in solch einen desolaten Zustand wie auf den Bildern an den Kunden übergibt,ganz sicher mit Mißtrauen bedacht werden darf;und das auf ganzer Linie.Im übrigen sollte mein Kommentar nicht dazu dienen,dir die Plattform zu bieten,damit du deinem Forum-Pseudo alle Ehre machen und dich auf Kosten anderer in den Vordergrund bringen kannst.Genau solche Reaktionen deinerseits führen in allen Foren zu Misstimmung und sind insgesamt genauso überflüssig wie ein Sack Flöhe...und um nicht unhöflich zu wirken wünsche ich dir ein langes und gesundes Leben :)
Ich danke dir für deine Meinung. Grundsätzlich meinte er, er wird es dem Hersteller melden. Meine Angst ist nur, dass falls der Hersteller keine Schuld annimmt, ich verantwortlich gemacht werde. Er hat sogar ein Auto für mich solang er sich drum kümmert (kümmern = dokumentieren um es dem Hersteller zu melden). Und nach meinen Druck hat er sogar gemeint er macht es am nächsten Samstag und ich kann ne Runde spazieren gehen und es später abholen. Dann bräuchte ich auch kein Ersatz Fahrzeug. Hinzu kommt, dass der Händler für mich die Allwetterreifen aufgesetzt und die original mitgelieferten Sommerreifen in den Kofferraum gepackt hat. Ich hatte die Allwetterreifen dazugebucht. War also gewollt. Meine Befürchtung ist, dass beim Reifenwechsel was vorgefallen sein kann. Ich unterstelle ihm aber nichts auch wenn die Fahrzeugübergabe etwas eigenartig war. Ich will lediglich die Gewissheit, dass ich es nicht gewesen sein kann. Das konnte er mir nämlich nicht sagen. Wieso muss mir beim Kauf etwas auffallen was angeblich 1. dem Hersteller 2. dem Händler nicht aufgefallen ist? Und lass mal alle Recht haben und es handelt sich vielleicht um ein Kfz Transportschaden der nicht gemeldet wurde. Ich muss es dann eventuell verantworten, weil es keinen anderen gibt den man verantwortlich machen kann. Ich registriere mich mal bei der Dacia app vielleicht kann man da auch was melden oder rausfinden.
Anstrengend... Ich versuche Verständnisvoll zu bleiben. In letzter Zeit musste ich viel durchmachen.
Danke!
 
Grundsätzlich ist es bei allen Fahrzeugherstellern so, das Ansprüche der Händler dem Fahrzeughersteller gemelden werden müssen. Denn nicht der Händler kann entscheiden,sondern der Fahrzeughersteller.
 
Definitiv nein...
Private Halter dürfen die Händlerkennzeichen nicht verwenden. Das ist seit 1998 so. Für Private gibt es "Kurzzeitkennzeichen", die 5 Tage gültig sind und fahrzeuggebunden. D.h. ich darf auch nicht nacheinander an zwei oder mehr KFZ anbringen.
Ein Privatmann darf sehr wohl eine rote Nummer von einen Händler nutzen. Egal ob Probe oder Überführungsfahrt, jede Rote Nummer hat auch ein Fahrtenbuch was selbstverständlich ausgefüllt werden muss mit den Fahrzeug und Fahrerdaten. Somit ist Deine Aussage ganz klar falsch.
Ich habe selber im Versicherungsaußendienst über 30 Jahre gearbeitet und einige Autohäuser versichert.
Als ich unseren Dacia vom Händler in Augsburg abgeholt habe habe ich auch eine seiner roten Nummern genutzt um das Fahrzeug 155 KM zu mir nach Hause zu fahren und Nachmittags auf mich zu zu lassen.

LG Thomas
 
Also es ist erst einmal egal, was der Hersteller sagt, dein Ansprechpartner ist der Händler. Und du hast ein Jahr Gewährleistung vom Händler, mit Beweislastumkehr - d.h. du brauchst dir absolut keine Gedanken machen. Die Kotflügel sind echt sehr dünnes Blech, es könnte durchaus beim montieren der Front passiert sein, z.B. Lampe falsch eingesetzt und schon hat man den Salat. Bei mir ist die Lampe auf der Fahrerseite auch ziemlich stramm drin, das werde ich auch noch richten lassenn. Und es ist auch eine kleine Ecke vom Lack an der Stoßstange ab, ist aber innen und wahrscheinlich beim Scheinwerfer einsetzen passiert. Muss halt nochmal nachgearbeitet werden. Bei dir muss wahrscheinlich ein neuer Kotflügel rein und die dilletantisch ausgebesserte Stelle ordentlich lackiert werden. Dann sollte das wieder passen. Der Händler muss die Reparatur natürlich erst mal absegnen lassen, d.h sich eine Freigabe einholen. Es kann natürlich sein, dass er da selbst Stress mit Renault/Dacia bekommt, weil er da nicht richtig hingesehen hat bei der Übernahme, das ist aber auch nicht dein Problem.

PS.: damit jetzt schon zum Gutachter zu fahren, halte ich für überzogen. Das sollte man erst in Betracht ziehen, wenn die sich komplett querstellen zwecks Beweissicherung.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #51
Also es ist erst einmal egal, was der Hersteller sagt, dein Ansprechpartner ist der Händler. Und du hast ein Jahr Gewährleistung vom Händler, mit Beweislastumkehr - d.h. du brauchst dir absolut keine Gedanken machen. Die Kotflügel sind echt sehr dünnes Blech, es könnte durchaus beim montieren der Front passiert sein, z.B. Lampe falsch eingesetzt und schon hat man den Salat. Bei mir ist die Lampe auf der Fahrerseite auch ziemlich stramm drin, das werde ich auch noch richten lassenn. Und es ist auch eine kleine Ecke vom Lack an der Stoßstange ab, ist aber innen und wahrscheinlich beim Scheinwerfer einsetzen passiert. Muss halt nochmal nachgearbeitet werden. Bei dir muss wahrscheinlich ein neuer Kotflügel rein und die dilletantisch ausgebesserte Stelle ordentlich lackiert werden. Dann sollte das wieder passen. Der Händler muss die Reparatur natürlich erst mal absegnen lassen, d.h sich eine Freigabe einholen. Es kann natürlich sein, dass er da selbst Stress mit Renault/Dacia bekommt, weil er da nicht richtig hingesehen hat bei der Übernahme, das ist aber auch nicht dein Problem.

PS.: damit jetzt schon zum Gutachter zu fahren, halte ich für überzogen. Das sollte man erst in Betracht ziehen, wenn die sich komplett querstellen zwecks Beweissicherung.
Gut, das Gutachten soll ja nicht zur Klage führen sondern einfach mir die Sicherheit geben und das muss nun einmal so früh wie möglich passieren. Ich zahle das auch vorab aus eigener Tasche solang es bedeutet, dass ich ruhig schlafen kann. Es bringt mir nicht viel wenn der Händler sich erst quer-stellt, wenn Monate vergehen bis die Aussage vom Hersteller klar ist. Dann bringt mir ein Gutachten vielleicht auch Nichts mehr. Vor dem Gutachten werde ich natürlich auch fragen ob ein Gutachten in diesem Fall überhaupt sinn macht.
 
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  • Themenstarter Themenstarter
  • #52

Hab soeben das entdeckt.

Käufer hat Erstattungsanspruch​

Der BGH hat klargestellt, dass ein Verkäufer dem Käufer nach § 439 Abs. 2 BGB die Kosten eines Gutachtens zu ersetzen hat – unabhängig davon, ob den Verkäufer ein Verschulden trifft.

Dies gilt jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:
  • es liegt tatsächlich ein Mangel vor,
  • Verkäufer ist grundsätzlich zur Gewährleistung verpflichtet,
  • Gutachten dient der Ermittlung der Mangelursache bzw. Beweissicherung,
  • Käufer hat vor Beauftragung des Gutachters den Mangel beim Verkäufer gerügt,
  • Höhe der Gutachterkosten muss verhältnismäßig sein.
Zum Punkt:
  • Käufer hat vor Beauftragung des Gutachters den Mangel beim Verkäufer gerügt,
Ich habe am 07.07.22 die Mängel entdeckt und einen Termin ausgemacht und er meinte ein neutrales Gutachten werde gemacht.

An dem Termin (08.07.22) hat man es sich lediglich angesehen/angehört und einen weiteren Termin gemacht um es zu dokumentieren. Mein Vater war auch dabei. (neuer Termin ist der 16.07.22)

Das muss für den Begriff "gerügt" reichen.

Ich hab nun einen Termin beim TÜV am 14.07.22

Dann kann ich das am 16.07.22 auch gleich dem Händler zeigen und ihm Absichern, dass ich die Schäden nicht verursacht haben kann. Dann weiß er ja schonmal, dass er oder der Hersteller lügt. Ich bin dann raus. Wo liegt das Problem?
Wäre ja, falls er unschuldig ist, auch in seinem Interesse und ein zusätzliches Gutachten seinerseits wäre unnötig. Ich würde dadurch nur die Klärung beschleunigen.

Mir bringt eine Beweissicherung nicht viel, wenn ich auf das Gemüt des Händlers "warten" muss und er den Schaden vielleicht selbst verursacht hat.

Das Gutachten soll nur verhindern, dass verstreichende Zeit meine Chancen eliminiert.

Nur desshalb wird doch sowas nach dem Kauf gemacht. Sonst könnte das ja auch beim nächsten TÜV gemacht werden, wenn der Zeitraum keine Rolle spielen würde.

Ich habe das Fahrzeug erst seit dem 05.07.22.

Der Händler muss mir auch nicht böse sein, weil ich absolut niemandem was unterstelle. Ich will nur so früh wie möglich klarstellen, dass ich es nicht gewesen sein kann.

Quelle
 
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Hab soeben das entdeckt.

Käufer hat Erstattungsanspruch​

Der BGH hat klargestellt, dass ein Verkäufer dem Käufer nach § 439 Abs. 2 BGB die Kosten eines Gutachtens zu ersetzen hat – unabhängig davon, ob den Verkäufer ein Verschulden trifft.

Dies gilt jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:
  • es liegt tatsächlich ein Mangel vor,
  • Verkäufer ist grundsätzlich zur Gewährleistung verpflichtet,
  • Gutachten dient der Ermittlung der Mangelursache bzw. Beweissicherung,
  • Käufer hat vor Beauftragung des Gutachters den Mangel beim Verkäufer gerügt,
  • Höhe der Gutachterkosten muss verhältnismäßig sein.
Zum Punkt:
  • Käufer hat vor Beauftragung des Gutachters den Mangel beim Verkäufer gerügt,
Ich habe am 07.07.22 die Mängel entdeckt und einen Termin ausgemacht und er meinte ein neutrales Gutachten werde gemacht.

An dem Termin (08.07.22) hat man es sich lediglich angesehen/angehört und einen weiteren Termin gemacht um es zu dokumentieren. Mein Vater war auch dabei. (neuer Termin ist der 16.07.22)

Das muss für den Begriff "gerügt" reichen.

Ich hab nun einen Termin beim TÜV am 14.07.22

Dann kann ich das am 16.07.22 auch gleich dem Händler zeigen und ihm Absichern, dass ich die Schäden nicht verursacht haben kann. Dann weiß er ja schonmal, dass er oder der Hersteller lügt. Ich bin dann raus. Wo liegt das Problem?
Wäre ja, falls er unschuldig ist, auch in seinem Interesse und ein zusätzliches Gutachten seinerseits wäre unnötig. Ich würde dadurch nur die Klärung beschleunigen.

Mir bringt eine Beweissicherung nicht viel, wenn ich auf das Gemüt des Händlers "warten" muss und er den Schaden vielleicht selbst verursacht hat.

Das Gutachten soll nur verhindern, dass verstreichende Zeit meine Chancen eliminiert.

Nur desshalb wird doch sowas nach dem Kauf gemacht. Sonst könnte das ja auch beim nächsten TÜV gemacht werden, wenn der Zeitraum keine Rolle spielen würde.

Ich habe das Fahrzeug erst seit dem 05.07.22.

Der Händler muss mir auch nicht böse sein, weil ich absolut niemandem was unterstelle. Ich will nur so früh wie möglich klarstellen, dass ich es nicht gewesen sein kann.

Quelle

Der Händler wird dir böse sein, weil du ihm keine Gelegenheit geboten hast den Schaden zu beseitigen.
Zudem befrifft es keine Sicherheitsrelevanten Teile, sondern nur optische Mängel.

Mache dich mal schlau in dem du die Komentare bezüglich § 439 Abs. 2 BGB auch gelesen und verstanden hast. Zudem ist Geduld eine Zugend. Wir haben wirklich sehr lange auf unser bestelltes Fahrzeug warten müssen. Allerdingt wurde uns die Wartezeit ein wenig " versüßt". Das haben wir bei der Übergabe auch gegnenüber dem Autohaus durch ein Geschenk kundgetan.

Einige Tage später stellten wir Mängel fest. Ohne groß Palaper wurden diese aufgenommen bzw. versucht die sofort und auf der Stelle zu beseitigen. Eines wurde sofort erledigt. Die anderen Mägel werden am 04.08.22 von dem Autohaus beseitigt. Selbst verständich könne wir für die Zeit der Instandsetzung ein kosenloses Ersatzfahrzeug nutzen.
 
Warum sollte der TE blauäugig/gutgläubig auf sein Recht eines Gutachtes verzichten?
Wenn er darauf vertraut das der Verkäufer ein möglicherweise, eventuell kulantes, entgegenkommendes Verhalten an den Tag legt, kann er gewaltig auf die Fre... fallen.
Der TE hat doch nichts zu verschenken - Geld schon gar nicht.
Das hat auch nicht mit als "Streithansel" auftreten zu tun.
Der Verkaufer kann ihm viel erzählen - was der TE schwarz auf weiß hat ist wichtig.
Insofern macht es @Nadejo völlig richtig, wenn er für sich Fakten schafft und sich absichert.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #55
Der Händler wird dir böse sein, weil du ihm keine Gelegenheit geboten hast den Schaden zu beseitigen.
Zudem befrifft es keine Sicherheitsrelevanten Teile, sondern nur optische Mängel.

Mache dich mal schlau in dem du die Komentare bezüglich § 439 Abs. 2 BGB auch gelesen und verstanden hast. Zudem ist Geduld eine Zugend. Wir haben wirklich sehr lange auf unser bestelltes Fahrzeug warten müssen. Allerdingt wurde uns die Wartezeit ein wenig " versüßt". Das haben wir bei der Übergabe auch gegnenüber dem Autohaus durch ein Geschenk kundgetan.

Einige Tage später stellten wir Mängel fest. Ohne groß Palaper wurden diese aufgenommen bzw. versucht die sofort und auf der Stelle zu beseitigen. Eines wurde sofort erledigt. Die anderen Mägel werden am 04.08.22 von dem Autohaus beseitigt. Selbst verständich könne wir für die Zeit der Instandsetzung ein kosenloses Ersatzfahrzeug nutzen.
1. Ich hab dir mal folgende Stelle aus dem § 439 Abs. 2 BGB rauskopiert:
"(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."

So war ich dort und erklärte ihm:
"Ich habe die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangt"
Er hat dann gemeint, es müsse gerichtet werden weil es ein Garantiefall sei.
Darauf hin meinte ich diese Mängel waren schon vor dem Kauf vorhanden und ich habe kein Fahrzeug mit Mängeln bestellt. (Auch keine, die er vielleicht selber verursacht hat und nun diese evt. auch dem Hersteller als Garantiefall beschreibt). Sprich vielleicht will er diese garnicht beim Hersteller reklamieren weil er genau weiß wer es war. Er will wahrscheinlich die Mängel beseitigen lassen indem er es dem Hersteller so darstellt, als hätte ich diese verursacht. Als ich meine 14 Tage Rückgaberecht in Anspruch nehmen wollte hat er mich drauf hingewiesen, dass dies nicht möglich sei, weil ich das Fahrzeug schon viel früher gekauft hätte.(was nicht rechtens sein kann). Ich sagte dann, "Es kann aber keine frist ablaufen bevor ich die Ware erhalten habe".
Er kam mir dan mit AGBs lesen und dass es dann ungemütlich werden würde. Er wollte mich einschüchtern. Er wird sich noch wundern ...

Ich war Vorort mit den Mängeln und er hat nur einen weiteren Termin für die Dokumentation gemacht, sonst nichts. Obwohl ich ihm gesagt habe, dass ich ein Gutachten erwartet habe wie er es angekündigt hatte. Ich habe ihm auch gesagt, dass ich nun selber ein Gutachten machen lassen muss. Und er hielt es nicht für notwendig, weil er mir ja helfen wolle. Das kann mir aber auch der TÜV "unabhängig und neutral" erklären ob ich nun so früh wie möglich ein Gutachten machen lassen sollte oder nicht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Warum sollte der TE blauäugig/gutgläubig auf sein Recht eines Gutachtes verzichten?
Wenn er darauf vertraut das der Verkäufer ein möglicherweise, eventuell kulantes, entgegenkommendes Verhalten an den Tag legt, kann er gewaltig auf die Fre... fallen.
Der TE hat doch nichts zu verschenken - Geld schon gar nicht.
Das hat auch nicht mit als "Streithansel" auftreten zu tun.
Der Verkaufer kann ihm viel erzählen - was der TE schwarz auf weiß hat ist wichtig.
Insofern macht es @Nadejo völlig richtig, wenn er für sich Fakten schafft und sich absichert.
du bringst es auf den Punkt
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde - allein zu Beweissicherung - ein Gutachten erstellen lassen. Und das so früh wie möglich. Wichtig wäre mir an dieser Stelle, dass eventuell vorhandene, weitere Schäden erkannt werden.
Diesem Händler würde ich auf keinen Fall eine weitere Beurteilung von Schäden am Fahrzeug überlassen.
Ob ich das Gutachten dann noch dem Händler in Rechnung stelle, steht auf einem anderen Blatt. Wenn er mir im weiteren Verlauf dumm kommt mit Sicherheit.
 
Wo holst Du Deine 14 Tage Rückgaberecht her?
Hast Du das Auto online bestellt und geliefert bekommen?
Bei Ladengeschäften gibt es sowas nicht.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #58
Wo holst Du Deine 14 Tage Rückgaberecht her?
Hast Du das Auto online bestellt und geliefert bekommen?
Bei Ladengeschäften gibt es sowas nicht.
Ich bin nicht wild darauf das Fahrzeug zurückzugeben. Mich hat es nur gewundert, dass er sagt ich hätte es schon lange bezahlt, was keine Voraussetzung ist für den Ablauf einer Frist, wenn ich die Ware nicht erhalten habe. Ich habe das Fahrzeug über ihn beim Hersteller bestellt.
 
Also bevor du dich zu sehr auf den § 439 Abs. 2 BGB stützt, es hängt wie schon geschrieben von der Art des Mangels ab. Bei so einer Sache gehe ich nicht davon aus, dass du eine Neulieferung vor Gericht nicht durchkriegen würdest. Es sieht auf den ersten Blick nicht nach Unfall-, sondern eher nach Bagatellschaden aus. Weiterhin sollte dir bewusst sein, dass es stand jetzt sehr schwierig, bis sogar unmöglich wird, die Kosten für ein selbst erstelltes Gutachten vom Händler zurück zu verlangen. Wie gesagt, der Händler ist verpflichtet dir das ganze im Rahmen der Gewährleistung für dich kostenneutral (das betrifft auch alle Folgekosten wie z.B. Ersatzfahrzeug oder Kosten zur Verbringung zum Händler) zu gestalten. Wichtig, reklamiere die Mängel schriftlich mit Fristsetzung zur Beseitung (14 Werktage, lass dir euf einer Kopie den Empfang bestätigen) und weise darauf hin, dass er dir jegliche dir entstehenden Kosten im Rahmen der Gewährleistung zu ersetzen hat. Sollte es dann Probleme geben, so empfehle ich dir lieber erst einmal den Gang zum Anwalt, bevor du dich in die Nesseln setzt und Geld versenkst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo holst Du Deine 14 Tage Rückgaberecht her? Hast Du das Auto online bestellt und geliefert bekommen?
Bei Ladengeschäften gibt es sowas nicht.
was keine Voraussetzung ist für den Ablauf einer Frist, wenn ich die Ware nicht erhalten habe. Ich habe das Fahrzeug über ihn beim Hersteller bestellt.
Welche Frist um vom Kaufvertrag zurückzutreten meinst Du? Ja, es gibt ein 14 tägiges Rücktrittsrecht, aber das gilt bei Telefon, Internet und Haustürgeschäften. Nein, es gilt - wie DKW schreibt - nicht, wenn Du das Fahrzeug im Verkaufsraum des Händlers bestellt hast.

Also (ich hatte schon mal gefragt): Welche 14-Tagesfrist meinst Du?

Wieso muss mir beim Kauf etwas auffallen was angeblich 1. dem Hersteller 2. dem Händler nicht aufgefallen ist?
Weil Du für die Abnahme verantwortlich bist. Der Händler liefert ein Produkt - Du machst die Abnahme. Klar, versteckte Mängel kannst Du erst nach einer gewissen Zeit erkennen, aber all Deine Mängel sind absolut offensichtlich. Wenn man sich aber so gar keine Zeit lässt bei der Abholung - ist das nicht clever.

Ich will lediglich die Gewissheit, dass ich es nicht gewesen sein kann.
Unterstellt das der Händler? Du schreibst doch:

Grundsätzlich meinte er, er wird es dem Hersteller melden.
Das würde er nicht machen, wenn er der Meinung ist, dass Du es beschädigt hast.

Meine Befürchtung ist, dass beim Reifenwechsel was vorgefallen sein kann.
Die Info ist neu, in diesem Fall würde ich sogar überlegen, ein Gutachten auf meine Kosten erstellen zu lassen. Ob die Gutachterkosten verhältnismäßig sind nach BGB wäre mir dabei egal. Aber falls der Wagen falsch angehoben wurde - ich würde es wissen wollen.

Ich unterstelle ihm aber nichts auch wenn die Fahrzeugübergabe etwas eigenartig war.
Klingt so, aber das ist irgendwie auch Deine Schuld. Nur weil der Händler den Wagen startet musst Du nicht gleich davonbrausen. Auch bei der Übergabe des Duster hat der Händler den Wagen aus dem Showroom gefahren, mir war die Tür zu eng und ich kannte die Abmessungen noch nicht. Dann habe ich aber draußen den Motor wieder ausgemacht (das geht) und den Verkäufer gebeten, mit mir um das Fahrzeug zu gehen. Wir haben gemeinsam alles angeschaut, er hat noch was erklärt - alles in allem max. 15 Minuten.

Ich habe am 07.07.22 die Mängel entdeckt und einen Termin ausgemacht und er meinte ein neutrales Gutachten werde gemacht.

An dem Termin (08.07.22) hat man es sich lediglich angesehen/angehört und einen weiteren Termin gemacht um es zu dokumentieren. Mein Vater war auch dabei. (neuer Termin ist der 16.07.22)

Das muss für den Begriff "gerügt" reichen.
Was sagen denn die AGB Deines Verkäufers dazu? In denen von dem Autohaus, bei dem wir gekauft haben steht, dass eine Mängelrüge schriftlich erfolgen muss. Sollte sie mündlich erfolgen, muss das Autohaus diese schriftlich bestätigen und dem Käufer in Kopie mitgeben.

Ich hab nun einen Termin beim TÜV am 14.07.22
Das ist gut, dann hast Du Klarheit, was passiert ist.

Und jetzt ändere ich sogar meine Meinung. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann ruf da mal an und besuch dann mal einen Anwalt. Ich glaube zwar immer noch nicht, dass Du den Händler verklagen musst, aber Du wirfst hier immer eine 14-tägige Rückgabefrist in den Raum, googelst nach Gesetzen und definierst Dir selber, ob Deine Rüge formgerecht war. Lass Dich beraten, nicht dass sonst noch etwas in die Hose geht.
 
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