Neuwagen mit schiefer Fahrertüre, Spaltmaße an der Motorhaube nicht in Ordnung und lackierter Lackschaden

  • Themenstarter Themenstarter
  • #17
Das habe ich mal anders gehört, ist aber heute wohl tatsächlich so.
Vor "vielen" Jahren war es so, dass das Fahrzeug zur eventuellen Kontrolle der FIN bei der Zulassung vorgeführt werden MUSSTE. Dazu durfte man es ohne Kennzeichen bis zu Zulassungstelle fahren, wenn eine Versicherungsdopelkarte vorlag.
Kennzeichen hatte ich dabei! Auch an dem Montag.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hat er was von "ohne Kennzeichen" geschrieben? Mit den neuen ungestempelten, vorab beim Amt reservierten Kennzeichen darf er doch, sofern er die eVB-Nummer der Versicherung hat - oder?

ciao
volker
Solang die EVB nummer vorhanden ist, muss es nicht mal gestempelt sein. Kennzeichen hatte ich am Montag mit und war auch meiner Versicherung bekannt. Meine Versicherung hat mir die Möglichkeit sogar Angebot.
 
Ja dann wäre es okay gewesen. Mit Kennzeichen, wenn auch ohne Siegel und wenn evb und Kennzeichenzuteilung vom Amt ausgedruckt dabei war.

Wäre dieses Thema also durch, und bitte nicht wundern. So ist das halt im Forum.
Einer schreibt "Er fliegt in Urlaub". Schon geht ne Diskussion los, es regnet ))
Will mich selbst da gar nicht ausnehmen..
Die Mods sehen es gelassen, die kennen ihre Schäfchen ( und Ponys )

Drücke dir die Daumen dass alles gut wird.
 
oder rote Nummer vom Händler.....
Definitiv nein...
Private Halter dürfen die Händlerkennzeichen nicht verwenden. Das ist seit 1998 so. Für Private gibt es "Kurzzeitkennzeichen", die 5 Tage gültig sind und fahrzeuggebunden. D.h. ich darf auch nicht nacheinander an zwei oder mehr KFZ anbringen.
 
und als Dank bekommen sie noch eine Belohnung?!?!
Wenn einer Duplo verschenkt, dann doch bitte das Autohaus als SORRY für die Unannhemlichkeiten...
Wenn Du das machst, was Ponyhof schreibt, halten sie Dich in guter Erinnerung. Du bist ein "sympathischer" Kunde und Du wirst auch später mal auf dem kleinen Dienstweg Probleme klären können.

Wenn Du darauf beharrst, dass das Autohaus an allen Schuld hast (mag ja sogar stimmen) halten sie Dich für einen nicht-sympathischen Kunden.

Das sind halt die zwischenmenschlichen Dinge, entweder man hat ein Händchen dafür oder nicht. Aber ... Du übergibst die Duplos ja nicht dem Inhaber des Autohauses, sondern denen, die sich um Dein Auto gekümmert haben.
 
Hier der andere Thread
Rücktritt vom Kauf bzw. Ersatzfahrzeug

@Nadejo
Mach externes Gutachten, im Zweifelsfall falls sich Händler querstellt auf eigene Kosten erstmal. Für "Schlampigkeit ab Werk" ist das alles bisschen zuviel. Irgendwas stimmt da nicht.
Denk geht in Richtung von ihringer. "Frontschaden"

Spekulieren kann man viel, Auto hat sich irgendwer für Betriebsfahrt oder sowas genommen, Auffahrunfall gebaut, wird schon keiner merken.
Unerfahrener/risikofreudiger Fahrer der beim Beladen des Autotransporter mit zuviel Gas auf den nächsten gedonnert ist... usw.
Scheinwerfer Fahrerseite scheint das Glas hinten auch was abbekommen zu haben? Hatte ich mal bei nem Wildschaden ähnliches Fahrerbild. Aber wenn Tür auch nicht mehr ganz so grade ist, scheint schon etwas heftigeres gewesen zu sein...

Mach mal die Motorhaube auf und mach uns mal Fotos der überlappenden Kanten am Rand, Kotflügelschrauben usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendetwas ist da definitiv passiert ("Wulst" am Übergang zum Scheinwerfer, Kratzer am Scheinwerfer - und unten links sieht es irgendwie nach einer leichten Delle o.ä. aus?)... :wacko:

Tut mir menschlich sehr leid, weil genau das bei einem Neuwagen einfach nicht passieren darf... :unsure: :cry:
 
Das Rechteck zeigt den Ausschnitt deines Fotos und der Kringel die ominöse Stelle.
Ungeachtet der Thematik, was ist an deinem Wagen links unten das Schwarze im Foto?

Also normal ist das keinesfalls. So wie sich das hier zunehmend zeigt, ist mit deinem Wagen irgendwas passiert.
Ein NG für einen Neuwagen.

Ich kann dich verstehen dass du nun das Auto noch mehr kritisch betrachtest. Würde ich auch tun.
DaumenDrück, dein Autohaus zeigt sich einsichtig.

Die Duplos kannst als mal kaufen, ggf wirst du sie selber essen.

// hier ein ähnlicher Fall //

Beschädigte A-Säule...laut Händler völlig normal...


unbekannte Störung.JPG
 
Hat er was von "ohne Kennzeichen" geschrieben? Mit den neuen ungestempelten, vorab beim Amt reservierten Kennzeichen darf er doch, sofern er die eVB-Nummer der Versicherung hat - oder?

ciao
volker
... nein darf er nicht, ich gehe von aus Sie beziehen sich auf §10/14 § 10 FZV - Einzelnorm ?
Dort ist von Reservierung nach Außerbetriebsetzung die Rede.
Eine Reservierung eines Wunschkennzeichen erfolgt bei der Zulassungsstelle ja vorerst ausschließlich unter Vorbehalt und nur auf einen Namen ohne Anschrift - es besteht bei dem Wunschkennzeichen somit ja keinerlei Bezug zu einem Fzg/FIN. Gleiches Gilt für eine EVB, diese wird von der Versicherung auch ohne Fzg.daten übermittelt
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #30
Ich war nun beim Händler. Es war kein Gutachten Vorort sondern ein Mitarbeiter der das Ganze gerne an einem weiteren Termin am 16.07 dokumentieren möchte. (sprich, wenn 14 tage rum sind) Nach gründlichem überlegen habe ich entschieden das Fahrzeug zurückzugeben und der Händler meinte das gehe nicht weil der Kauf Vertrag schon viel früher unterzeichnet wurde. Ich habe darauf hin gemeint, dass die Frist nicht ablaufen kann bevor ich die Ware erhalten habe und er meinte daraufhin, dass das nicht stimmt.
Nach seinem Vorgehen soll das Fahrzeug nun erst beim Hersteller reklamiert werden. Wenn der Hersteller aber behauptet das Fahrzeug sei in einem einwandfreiem Zustand gewesen fällt das ganze wieder auf mich zurück. Wow...
Morgen gehe ich zum TÜV und lasse da ein Gutachten machen, dass ich innerhalb dem Zeitraum den ich das Fahrzeug besitze die Schäden nicht verursacht haben kann. Da ist dann auch ein schönes Datum drauf. Und der Händler kann sich dann gerne drehen und wenden wie er will und selbst die Rückgabefrist darf dann gerne ablaufen. Ich gewinne das Ding dann vor Gericht wenn der Händler sich weigert. Ich will mit Vollkasko bei Schäden nicht dem Fall Begegnen, dass es heißt es ist bereits ein Unfallauto gewesen. Deshalb muss ich das machen.
Ich halte euch auf dem laufenden. Es wird nich spannend und sicher auch anstrengend.

Stellt euch vor, er brachte folgenden Vergleich:
"Du kaufst ein Artikel und stellst einen Defekt fest"
"Du nutzt die Garantie und lässt es reparieren"

Ich meinte dann: "Nein, die Garantie ist dazu da, dass Defekte die nach dem Kauf entstehen behoben werden"
"Ich jedoch habe ein Fahrzeug erhalten, dass bereits Schäden hatte und habe das Recht es umzutauschen oder zurückzugeben"
"Ich zahle nicht für ein Fahrzeug mit Fehlern sonder erwarte ein unversehrtes Fahrzeug"
Aber er scheint auch total zu blockieren wenn es darum geht, dass die Schäden beim Händler (ihm) entstanden sein können.
 
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