Logan II - 1. Inspektion und Garantie

Und auch die Freiwerkstatten sind Fachwerkstätten
Das sind sie auf jeden Fall. Ob sie aber auch Zugriff auf Softwareupdates haben?

Ich hoffe du hast da ne ordentliche Beschwerde an Dacia gemacht.
Wieso? Darf man sich in Deutschland seine Kunden nicht mehr aussuchen? Er war ja noch nicht mal ein Garantiefall, sondern eine Inspektion. Wenn der Händler keine EU-Neuwagen warten will, muss er es nicht. Ob das Verhalten betriebswirtschaftlich klug ist, sei dahin gestellt.
 
Das sind sie auf jeden Fall. Ob sie aber auch Zugriff auf Softwareupdates haben?


Wieso? Darf man sich in Deutschland seine Kunden nicht mehr aussuchen? Er war ja noch nicht mal ein Garantiefall, sondern eine Inspektion. Wenn der Händler keine EU-Neuwagen warten will, muss er es nicht. Ob das Verhalten betriebswirtschaftlich klug ist, sei dahin gestellt.
Ich bin mir nicht sicher, ob man als Händler, der einen Vertrag mit einem Hersteller hat, seine Kunden aussuchen darf. Eine Vertragsverletzung ist dies sicherlich.
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Das sind sie auf jeden Fall. Ob sie aber auch Zugriff auf Softwareupdates haben?
https://www.kfz-innung-stuttgart.de...kstatt_und_Teile/Broschuere_Kfz_Garantien.pdf
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist es nicht so das ab Februar 2019 die 1. Inspektion (Wartung A)nach einem jahr oder 30000 Kilometer sein soll. ein jahr Weiter Wartung B
ein weiteres Jahr Wartung A, also 2 Jahre nach der 1. A-Wartung, oder 30000 Kilometer
 
Ich bin mir nicht sicher, ob man als Händler, der einen Vertrag mit einem Hersteller hat, seine Kunden aussuchen darf. Eine Vertragsverletzung ist dies sicherlich.
Warum? Und ganz böse gefragt, was geht Dacia DEUTSCHLAND ein EU-Fahrzeug an, dass von Dacia Polen verkauft wurde? Natürlich müssen Sie nach EU-Recht (und das ist auch gut so) innerhalb der Garantiezeit die Garantieleistungen erbringen. Natürlich sind sie nett und versenden Wartungspläne. Aber einer Werkstatt für einen "Nicht-Garantie-Fall" vorzuschreiben, dass sie jeden Kunden annehmen müssen? Da müssten wir ma einen Vertrag in die Hände bekommen.

Bei Wartungen in freien Werkstätten bleibt die Garantie erhalten. Das ist unstrittig. Bei meinen bisherigen Fahrzeugen (Wartung immer in einer Vertragswerkstatt) sind aber im Rahmer der Inspektion immer auch z.B: eventuell vorliegende Softwareupdates der Steuergeräte durchgeführt worden. Ob das jede freie Werkstatt macht?
 
Glaube ich eher nicht. Die haben bestimmt keinen Zugriff auf die Originalsoftware. Deswegen gehe ich zur Garantie ja auch nicht in ne frei Werkstatt. Und danach mache ich eh alles selbst. Die kennen ja auch nicht den Wartungsplan von nem EU-Fz. Wie meines für Griechenland. Denen müsste ich den vom Renault-Händler ausgedruckten "Sonderwartungsplan" vorlegen (Den ich hab). Hab ja schonmal geschrieben, Griechenland ist nicht gemäßigtes Klima, deswegen z. B. Luftfilteraustausch jährlich, etc. Sonst ist nix mit Garantie!!!!!
 
Das mit Softwaeupdates Macht meine Freie werkstatt Hab sie Vorher drauf angesprochen , ob sie so was machen ihre Anwort war kein Probelm .
 
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