Dann dürften ja die TÜV-Vorschriften erfüllt sein?
Also, nur meine persönlich subjektive meinung:
1. Hat der gesetzgeber eindeutige regeln aufgestellt dass der schlüssel unter KEINEN umständen IM schloss sein darf wenn die lenkradsperre einrastet, dann hat Dacia ein problem und muss die betreffenden fahrzeuge nachbessern.
2. Trifft 1. nicht zu und der gesetzgeber regelt nur dass die lenkradsperre während des fahrbetriebes nicht einrastbar sein darf, dann hat wohl der TÜV mensch einen fehler gemacht indem er den schlüssel nur bis auf stellung 1 drehte, und dann wieder zurück.
Da müsstest du dich mal selber schlau machen da ich zur zeit noch mit meinen pedalen beschäftigt bin.
Allerdings nehme ich den punkt mit dem schlüssel gerne in meine mängelliste auf.
vg, Harry