Lenkradschloss Funktion

Dann dürften ja die TÜV-Vorschriften erfüllt sein?

Also, nur meine persönlich subjektive meinung:

1. Hat der gesetzgeber eindeutige regeln aufgestellt dass der schlüssel unter KEINEN umständen IM schloss sein darf wenn die lenkradsperre einrastet, dann hat Dacia ein problem und muss die betreffenden fahrzeuge nachbessern.

2. Trifft 1. nicht zu und der gesetzgeber regelt nur dass die lenkradsperre während des fahrbetriebes nicht einrastbar sein darf, dann hat wohl der TÜV mensch einen fehler gemacht indem er den schlüssel nur bis auf stellung 1 drehte, und dann wieder zurück.

Da müsstest du dich mal selber schlau machen da ich zur zeit noch mit meinen pedalen beschäftigt bin.
Allerdings nehme ich den punkt mit dem schlüssel gerne in meine mängelliste auf.

vg, Harry
 
Dann dürften ja die TÜV-Vorschriften erfüllt sein?

Das einzigste relevante was ich zum thema gefunden habe ist dies.
Wichtig ist dass der motor abgeschaltet ist.
Das ist er wenn ich den schlüssel von 0 auf 1 drehe ist der motor nicht am laufen.
Drehe ich dann zurück auf 0 und belasse den schlüssel im schloss und die lenkradsperre rasted ein, ist alles in ordnung.

Ich habe bei mir keine kombinationsmöglichkeit gefunden das lenkradschloss einrasten zu lassen bei laufendem motor und dem im schloss steckenden schlüssel.

Für mich ist somit alles in ordnung.

RICHTLINIE DES RATES
vom 17. Dezember 1973
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über
die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benützung von
Kraftfahrzeugen
(74/61/EWG)


3.10.1 Es darf nicht möglich sein, die Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte
Benutzung scharf zu schalten, ohne daß die Betätigungseinrichtungen
des Motors zuvor in die „Aus“-Stellung gebracht wurden und
dann ein Vorgang folgt, der keine ununterbrochene Fortsetzung des
Motoranhaltevorgangs darstellt.

4.1.5 Handelt es sich um eine Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung,
bei der der Schlüssel noch in einer anderen Stellung abgezogen
werden kann als in der, bei der die Lenkanlage funktionsunfähig
wird, muß die Sicherungseinrichtung so beschaffen sein, daß
diese Einstellung und das Abziehen des Schlüssels nicht unbeabsichtigt
erfolgen können.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1974L0061:20070101:de:PDF
 
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