Leihwagen nach Unfall

350.-€ in zwei Tagen !.....uuuih!
Das hiesse, wenn ich meinen Dacia 10 Tage vermieten können würde, dann......

Ach,ne! Hinterher ist das dann auch ´n Unfallwagen!

350.-€ in zwei Tagen....? das war inklusive Fahrer & Verköstigung !?! :o:shhh:;)
 
Moin

das gibt es doch ein ganze Menge Lesestoff zu:
Unfallersatztarif: Erhöhte Kosten für Unfallersatzwagen

https://www.bussgeldkatalog.org/mietwagen-nach-unfall/

Und hier die gesamte Auswahl:
https://www.google.de/search?client...&ie=UTF-8&oe=UTF-8#q=unfallersatzwagen+kosten

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Hast Du das im Bekanntenkreis bereits so erlebt, dass ein Versicherer sich das Geld zurückgeholt hat?
In aller Regel wird der Schaden ganz normal übernommen und fertig, je nach Kunde hängt ggfl. zum Jahresende eine Kündigung dran, das war es aber in aller Regel!

Ja, und wir sind von fachkundiger Seite auch darauf vorbereitet worden, dass die Versicherung den Verursacher in Regress nimmt.
Für den Geschädigten war die Sache nicht spürbar, d.h. der Schaden ist ganz normal abgewickelt worden.
Und die Kündigung kam nicht zum Jahresende sondern ein paar Wochen später.
 
Der Versicherer des Schädigers trägt zunächst die Kosten des verursachten Schadens beim Geschädigten.

Anschließend erhält der Versicherungsnehmer die Rechnung für den "verauslagten" Betrag.

Zahlt er diesen nicht, erfolgt das ganz normale Procedere:

- Zahlungserinnerung
- Zahlungserinnerung
- Zahlungserinnerung
- Mahnbescheid
- Pfändung

Dem kann der Schädiger nur durch eidesstattliche Versicherung und/oder Privatinsolvenz entgehen.
 
Das ist bei allen Versicherungsfällen so. Da wird bei der Abrechnung einiges draufgeschlagen. Hatte mal eine Glasscheibenreparatur (Glasbruchversicherungsfall) und Angebote eingeholt.

Nachdem ich gravierende Abweichungen bei den Angeboten hatte, Rücksprache mit den Glasbauunternehmen. Dabei wurde mir bestätigt dass es bei Abrechnung über Versicherungen kräftige Preisaufschläge gibt.
 
Ich bin ganz Ohr, dann poste doch mal den ganzen Fall, samt Urteil warum der VN zurückzahlen mußte!

Moin,

das werde ich nicht weil es hier niemanden etwas angeht wie die genauen Umstände waren. Dass es nicht nur eine einfacher Auffahrunfall war kann man sich wahrscheinlich denken.

Die Umstände waren allerdings so, dass es für einen Strafbefehl gereicht hat.
Und weil der akzeptiert wurde hat es auch kein Gerichtsverfahren gegeben und somit auch kein Urteil.
 
Anschließend erhält der Versicherungsnehmer die Rechnung für den "verauslagten" Betrag.

Zahlt er diesen nicht, erfolgt das ganz normale Procedere:

- Zahlungserinnerung
- Zahlungserinnerung
- Zahlungserinnerung
- Mahnbescheid
- Pfändung

Schön, dass es hier immer gleich solche Horror-Darstellungen gibt, die meilenweit an der täglichen Praxis vorbeigehen ...

..... Widerspruch einlegen und auf die Klage warten! Du hast das selbst erlebt?

Ja, bis zum Punkt der Klage habe ich das durchgezogen und mich dann geschlagen geben müssen.
https://www.dacianer.de/forum/230504-post31.html

Hast Du eigentlich schon einmal darüber nachgedacht, Deinen aggressiv penetrierenden Schreibstil zu ändern?
 
Ich hatte letztes Jahr einen Fall, wo mir ein Ersatzfahrzeug zustand. Frage an die Versicherung, ob ich auf ein Auto der reparierenden Werkstatt zugreifen darf (weil das für mich organisatorisch das Einfachste war). Antwort: ja, wenn ich dabei unter 27.- Euro/Tag bleibe. Andernfalls stellt mir die Versicherung ein Fahrzeug durch ein Vertragsunternehmen. Die Werkstatt hat die 27 Euro akzeptiert und mir ihr Auto gegeben. Ganz einfach, hat mich nur einen Anruf gekostet. Apropos Telefonkosten: für Organisation, Porto, Telefonate etc. gab es zudem eine Pauschale von 25.- Euro.
 
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