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Hallo lillifit3,Laut TÜV/Dekra und StZuLVO sind von mir erdachten Kennzeichenhalter nicht zulässig. Es darf nichts überstehen, wegen der Verletzungsgefahr für Fußgänger.
Was wäre denn mit diesem Lampenhalter von LzPartsUpdate:
Laut TÜV/Dekra und StZuLVO sind von mir erdachten Kennzeichenhalter nicht zulässig. Es darf nichts überstehen, wegen der Verletzungsgefahr für Fußgänger.
Der Kennzeichenhalter von
LED Kennzeichenhalterung | LIGHTPARTZ
darf nur in Kombination mit bestimmten Scheinwerfern verbaut werden. Die ST2 gehören nicht dazu. Die ABG bezieht sich auch darauf. Bei ltprtz bitte selber anfragen, welchen passend sind.
Ich ziehe jetzt eine integrierte Lösung in den Kühlergrill vor.
Die sind auf jedenfall schon mal besser weil der Montagewinkel nicht soweit hervorragen tutWas haltet ihr - in der Zwischenzeit - von diesen?
Ja, und wenn Sie für die Lazerlamps vorgesehen sind, so weckt das zumindest Hoffnung. Hab sie bestellt. Sobald sie ankommen, gehe ich damit zum TÜV und frage ob das erlaubt ist. Sobald ich eine Rückmeldung habe, schreibe ich es hier ins Forum.Die sind auf jedenfall schon mal besser weil der Montagewinkel nicht soweit hervorragen tut
Leider hat sich bisher niemand gemeldet!Hätte auch daran Interesse. Brauche aber jemanden der mir das einbaut. Selbstverständlich gegen Bezahlung. Gibt es jemand im Raum Frankfurt, Wetzlar, Gießen der ein Einbau machen würde?