Kraftfahrzeugsteuer

So ist es. Fakt ist aber auch, dass es sich im Grunde um eine Form von Erpressung handelt. Ohne Einzugsermächtigung keine Kfz-Zulassung. Jeder Kaufmann, der in seinen AGB eine Einzugsermächtigung zur Pflicht macht, würde damit vor Gericht scheitern, weil die Klausel sittenwidrig wär. Aber Vater Staat darf sich natürlich alles herausnehmen.

Viele Grüße
Roman

Hat es svchon jemand probiert, ohne Einzugsermächtigung anzumelden? Oder ist vor Gericht gezogen?
Und überhaupt wäre dann ja der Einzug der Lohnsteuer über den AG genauso Erpressung.
 
Hat es svchon jemand probiert, ohne Einzugsermächtigung anzumelden? Oder ist vor Gericht gezogen?
Und überhaupt wäre dann ja der Einzug der Lohnsteuer über den AG genauso Erpressung.

Eben, 'mal ganz abgesehen von all' den indirekten Steuern.... aber klar, ich zahle künftig nur noch netto, die Steuern dann gesondert per Einzelüberweisung...
 
Hat es svchon jemand probiert, ohne Einzugsermächtigung anzumelden? Oder ist vor Gericht gezogen?

Die Anmeldung des KFZ ist dann nicht möglich.

Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist eine einseitige Willenserklärung. Im falle der KFZ-Anmeldung muss man diese auch gegen seinen ausdrücklichen Willen abgeben, um den Anmeldevorgang abzuschließen.
Nach Anmeldung des KFZ kann man sie daher umgehend widerrufen.
 
Ihr regt euch über die KFZ-Steuer auf ??
Was kostet denn eine Tankfüllung bei euch ??
Also ich bezahle 74,-€ Steuern im Jahr ( 1,2l 16V-Benziener )
Macht 6,17€ im Monat.
Benzin ca. 120,-€ im Monat.
Rechnet euch mal aus, was ein Auto so im Jahr kostet, incl. Wartung-Reifen-Öl-Versicherung-Benzin usw.
Da fallen die KFZ-Steuern nun wirklich nicht ins Gewicht.
 
Ihr regt euch über die KFZ-Steuer auf ??
...
Da fallen die KFZ-Steuern nun wirklich nicht ins Gewicht.

Wenn auf Zigarettenpackungen nicht mehr drauf stehen würde, dass man durchs Rauchen qualvoll an Lungenkrebs stirbt, Missgeburten verursacht oder impotent wir sondern "durch den Kauf dieser Schachtel Zigaretten führen Sie der Staatskasse zusätzliche € X,XX zu" hätte das eine viel abschreckendere Wirkung.
 
Mal allen Quatsch beiseite.
Ich kenne Leute, die haben gar kein Konto. und könnten deswegen gar kein Auto anmelden.
 
Mal allen Quatsch beiseite.
Ich kenne Leute, die haben gar kein Konto. und könnten deswegen gar kein Auto anmelden.

Die bei der Anmeldung genannten Kontodaten werden anscheinend nicht auf Richtigkeit geprüft. Als ich im Mai meinen aktuellen Motorroller angemeldet habe, habe ich die Kontodaten wohl leider nicht hinreichend leserlich eingetragen. Jedenfalls war im Steuerbescheid eine falsche Kontonummer eingetragen, von der der Betrag abgebucht werden sollte.
Selbstverständlich habe ich das Amt darauf hingewiesen und gleichzeitig mitgeteilt, dass ich - weil es mir zuverlässiger erschiene - die Überweisung des fälligen Betrages selber vornehmen werde. Dies habe ich dann natürlich auch gemacht, man ist ja schließlich verpflichtet, seine Steuern zu bezahlen.
Weder wurde mein Fahreug stillgelegt noch gab es sonstige Auswirkungen.

Da man auch in bar auf das Konto der Finanzbehörde einzahlen kann, oder direkt an der Finanzkasse im Amt einzahlen kann, ist ein Girokonto nicht erforderlich um seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Man muss es dann nur auch machen. So wie man bei einer Abbuchung auch dafür sorgen muss, dass das belastete Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit ausreichend gedeckt ist.

Es gibt übrigens nichts, was einen verpflichtet, den fälligen Betrag in nur einer Buchung zu begleichen, oder den Verwendungszweck so zu schreiben, dass er maschinell beim Zahlungsempfänger verarbeitet werden kann. Bei Telefonbanking kann es schon mal passieren, dass Ziffern als Worte im Verwendungszweck geschrieben werden. Das führt dann dazu, dass der Buchungsbeleg nicht maschinell verarbeitet werden kann.

Man kann ja so Vieles falsch machen...

Aber man muss nur Fälligkeit vollständig bezahlen. Sonst kann es teuer und ungemütlich werden. Und Steuern und Abgaben sind ja völlig berechtigt.
 
Und Steuern und Abgaben sind ja völlig berechtigt.

Das ist ja auch völlig klar. Nur die Zwangsabgabe einer Einzugsermächtigung, sprich Direktzugriff auf das Konto, ist halt so ein Thema. Der Staat gibt den Bürgern ja auch keine Einzugsermächtigung, damit der Bürger zuviel gezahlte und durch Bescheid festgestellte Steuern selbst abbuchen darf. Nein, der Bürger muss dann eben ein paar Wochen warten, bis der Staat das Geld überweist.

Und der Vergleich mit Lohnsteuer oder anderen Verbrauchssteuern hinkt. Da greift ja der Staat auch nicht selbstständig zu, sondern die Abgaben werden vom Arbeitgeber, Händler u.a. überwiesen. Es geht einfach nur um den Zwangszugriff auf das Konto. Der mündige Bürger ist ja wohl in der Lage selbstständig und pünktlich berechtigte Forderungen zu begleichen. Ausnahmen und Schwarze Schafe gibt es natürlich überall, dann ist die Vollstreckung durch den Staat ja auch legitim. Aber nicht schon von vornherein ohne Grund.

Viele Grüße
Roman
 
Der mündige Bürger ist ja wohl in der Lage selbstständig und pünktlich berechtigte Forderungen zu begleichen. Ausnahmen und Schwarze Schafe gibt es natürlich überall, dann ist die Vollstreckung durch den Staat ja auch legitim. Aber nicht schon von vornherein ohne Grund.

Auch hier beweist der Staat gleich wieder wie unseriös er ist. Denn sobald Abbuchungen mangels Deckung des belasteten Kontos mal geplatzt sind, kündigt das Finanzamt das Lastschriftverfahren von sich aus auf.

Ich halte Hütchenspieler am Rande von großen Automärkten für vertrauenswürdiger als die Insassen des Finanzamts.

Liebe NSA-Stasi, jetzt hab ihr wieder was zu petzen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Staat gibt den Bürgern ja auch keine Einzugsermächtigung, damit der Bürger zuviel gezahlte und durch Bescheid festgestellte Steuern selbst abbuchen darf. Nein, der Bürger muss dann eben ein paar Wochen warten, bis der Staat das Geld überweist.

Moin,

und wieder wird umgekehrt ein Schuh draus.

Liegt diese Einzugsermächtigung vor wird die Erstattung unmittelbar nach Zugang (per Post) des Bescheides bereits auf dem Konto gut geschrieben ohne dass man auch nur einen Handschlag zu tun brauchte.
Erstattungen auf anderen Wegen dauern länger und machen mehr Arbeit.
So funktioniert es zumindest bei uns seit Jahren.

Und was das Abbuchen der Steuern angeht.
Das geschieht meist ein paar Tage nach Fälligkeit.
Bei Überweisungen müßte ich schon ein paar Tage vor Fälligkeit berweisen, damit der Termin paßt.
 
Das ist sicher von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Hier im Bereich des FA Hannover hast du den Erstattungsbescheid in der Post und wartest dann noch mindestens eine Woche auf die Kohle. Fällige Steuern werden aber superpünktlich eingezogen.

Viele Grüße
Roman
 
Auch hier beweist der Staat gleich wieder wie unseriös er ist. Denn sobald Abbuchungen mangels Deckung des belasteten Kontos mal geplatzt sind, kündigt das Finanzamt das Lastschriftverfahren von sich aus auf.
Liebe NSA-Stasi, jetzt hab ihr wieder was zu petzen!

Ich bin nebenbei auch Ortsvereinskassierer einer Partei, kene mich deshalb etwas mit diesen Problemen aus.
mein Ur-Ur-Großvater war bei demselben Verein schon Kasierer bei der selben Truppe, damals alles noch per Handkasierung, na ja ist ja auch 100 Jahre her.
Heutzutage läuft das i.d.R. über Kontoeinzug, aber es gibt ja Leute, die (warum auch immer) kein Konto haben. Andererseits gibt es in D keinen Kontozwang. Damit greift das das Gleichbehandlungsgebot.
Was die fehlende Deckung des Kontos angeht, muß man wissen, daß die Bank dann Bearbeitungsgebühren erhebt. Zudem ist der Zahlungspflichtige der Vereinbarung nicht nachgekommen. Es handelt sich um eine Bringeschuld.
Wenn die Zahlung aufgrund vom Zahlungspflichtigen zu erbringender Leistungen nicht erfüllt ist, muß irgendeine Reaktion des FA erfolgen, sonst geht das ewig.
Erste Reaktion: Kündigung des Einzuges. Damit ist der Ball wieder bein Steuerpflichtigen, der sich ggf. strafbar macht. Und mit dem Kündigungsschreiben wird der Steuerpflichtige ggf. überhaupt darauf aufmerksam gemacht, daß was nicht stimmt.
 
Nur mal ein kleiner Vergleich.

Heute kam der Steuerbescheid vom FA, über die KFZ-Steuer von meinem Bus mit nur 1,9L Hubraum. - 304.-€.
 
Nur mal ein kleiner Vergleich.

Heute kam der Steuerbescheid vom FA, über die KFZ-Steuer von meinem Bus mit nur 1,9L Hubraum. - 304.-€.

Mein Motorroller mit lediglich 180 ccm kostet 14 Euro. Der Sandero TCe 90 mit 900 ccm kostet nur etwas mehr als doppelt so viel. (wenn ich ihn dieses Jahr noch angemeldet kriege :huh: sonst wird es etwas teuerer)
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.408
Beiträge
1.025.218
Mitglieder
71.191
Neuestes Mitglied
RonjaMaus
Zurück