Kraftfahrzeugsteuer

Ist das eigentlich mitlerweile überall in DE so, dass man ein Fahrzeug nur anmelden kann, wenn man sofort eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer zu seinem Konto abgibt?

In Hessen, ja (Datsche im Mai 2011 erst zugelassen)
 
74 Euros pro Jahr für nen 1.2er Dacia Sandero.

2013 gekauft.

Der Staat hat wieder die Steuern geänder... zum Leid der "Kleinen", die günstig fahren wollen...
 
Moin,

die Sache mit der zwangsweisen Einzugsermächtigung hat ja seine Gründe.
Die wohl eher bei den Steuerpflichtigen zu suchen sind.
Wem das nicht paßt der kann, wie schon vorgeschlagen, Bus fahren. Mit der Monatskarte im Abo. Die es auch nur mit einer Einzugsermächtigung gibt :p:p:p:p.

Und gegen unberechtige Abbuchungen kann man ganz leicht vorgehen.
 
Moin,

die Sache mit der zwangsweisen Einzugsermächtigung hat ja seine Gründe.
Die wohl eher bei den Steuerpflichtigen zu suchen sind.
Wem das nicht paßt der kann, wie schon vorgeschlagen, Bus fahren.

Oder die erteilte Einzugsermächtigung einfach widerufen.
Nehmen unsere Bediensteten klaglos hin. Was sollen sie auch machen?
 
Moin,

viel wirkungsvoller ist die kommentarlose Rückbuchung ungerechtfertigt abgebuchter Beträge.
Man glaubt gar nicht wie schnell der Abbuchende springt.

Und noch was.
Eine vorhandene Einzugsermächtigung wird auch für Rückzahlungen genutzt.
Was deutlich schneller geht und weniger Arbeit macht als so ein Verrechnungsscheck.
 
Oder die erteilte Einzugsermächtigung einfach widerufen.
Nehmen unsere Bediensteten klaglos hin. Was sollen sie auch machen?

D I E nehmen das ERSTMAL klaglos hin, aber sie werden das Ordnungsamt auffordern, dein Kfz stillzulegen (Zulassung abkratzen) wenn du mit deinen Steuerzahlungen in Verzug bist. Und genau deswegen (weil viele Kfz-Besitzer säumig waren) hat die Steuierbehörde in D dieses Zahlungsverfahren eingeführt.
 
D I E nehmen das ERSTMAL klaglos hin, aber sie werden das Ordnungsamt auffordern, dein Kfz stillzulegen (Zulassung abkratzen) wenn du mit deinen Steuerzahlungen in Verzug bist. Und genau deswegen (weil viele Kfz-Besitzer säumig waren) hat die Steuierbehörde in D dieses Zahlungsverfahren eingeführt.

So ist es. Fakt ist aber auch, dass es sich im Grunde um eine Form von Erpressung handelt. Ohne Einzugsermächtigung keine Kfz-Zulassung. Jeder Kaufmann, der in seinen AGB eine Einzugsermächtigung zur Pflicht macht, würde damit vor Gericht scheitern, weil die Klausel sittenwidrig wär. Aber Vater Staat darf sich natürlich alles herausnehmen.

Viele Grüße
Roman
 
Hallo Nachbarn,
mal nebenbei...viele Leute hier im Forum speziell im Bereich Sandero haben sich in den letzten Monaten für einen Neuwagen entschieden, bei dem die steuerliche Belastung oftmals unter 50,-€ liegt. Im Gegensatz zu unseren alten Autos, wo oftmals ein vielfaches der momentanen Kfz-Steuer fällig war.
Das ist jammern auf ganz hohem Niveau. :cool:

Das uns der Vater Staat nur im Austausch einer Einzugermächtigung die Anmeldung ermöglicht entspricht durchaus der Verhältnismäßigkeit und würde ich nicht als Erpressung betiteln.

(Zumal eine Rückerstattung auch unkompliziert abläuft.)
 
Das uns der Vater Staat nur im Austausch einer Einzugermächtigung die Anmeldung ermöglicht entspricht durchaus der Verhältnismäßigkeit und würde ich nicht als Erpressung betiteln.

Es kommt ja nicht auf den Betrag an, den man an den Staat zu bezahlen hat. Sondern darum, dass man gezwungen wird, zumindest am Tag der Anmeldung dem Staat eine Abbuchung des Betrages zu erlauben. Dieser Zwang ist es, der den Staat von seriösen Geschäftspartnern unterscheidet.
 
Es kommt ja nicht auf den Betrag an, den man an den Staat zu bezahlen hat. Sondern darum, dass man gezwungen wird, zumindest am Tag der Anmeldung dem Staat eine Abbuchung des Betrages zu erlauben. Dieser Zwang ist es, der den Staat von seriösen Geschäftspartnern unterscheidet.

Steuern sind, im übrigen schon seit der Antike, völlig unbestritten Zwangsabgaben, die der Staat kraft seiner Steuerhoheit einseitig festlegt und eintreibt. Im Gegensatz zu Beiträgen und Gebühren ohne Gewährung einer Gegenleistung. Mit Geschäftspartnern habe ich ein Vertragsverhältnis, dass auf Leistung und Gegenleistung basiert. Mit dem Staat eben nicht. Erfüllt der Geschäftspartner seine Pflicht nicht, bleibt der Klageweg. Der Staat muss nicht vor Gericht ziehen, er vollstreckt unmittelbar. Dagegen kann ich mich wehren, aber nicht im Wege der Zivilklage, da sind die Finanzgerichte zuständig. Ein steiniger Weg, im Zweifel gilt wohl der Satz eines befreundeten Steuerfahnders: In dubio pro fisco....
Soll heißen: Es geht hier um zwei nicht miteinander vergleichbare Verpflichtungen. Insoweit keine Unverhältnismäßigkeit. Wem das nicht passt, der muss sich eben einen anderen Staat suchen, der solche Zwangsabgaben mit den entsprechenden Möglichkeiten der Durchsetzung nicht kennt.
 
Moin,

welch eine Diskussion:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
Umgeklehrt wird doch ein Schuh draus.

Und da sich wohl eine steigende Anzahl von Fahrzeughaltern unseriös verhalten haben (nicht zahlen), wurde eben diese Sache auf die zwangsweise Erteilung der Einzugsermächtigung umgestellt.

Und es gibt noch einen kleinen Unterschied:
Wenn ich nicht überweise, dann habe ich etwas versäumt und man kann mir dann gegen das Knie treten.

Bucht aber jemand etwas falsch ab, dann hat derjenige etwas falsch gemacht. Und ich kann ihm gegen das Knie treten und so das nicht hilft erst mal den falsch abgebuchten Betrag zurück buchen.
 
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