Mal allen Quatsch beiseite.
Ich kenne Leute, die haben gar kein Konto. und könnten deswegen gar kein Auto anmelden.
Die bei der Anmeldung genannten Kontodaten werden anscheinend nicht auf Richtigkeit geprüft. Als ich im Mai meinen aktuellen Motorroller angemeldet habe, habe ich die Kontodaten wohl leider nicht hinreichend leserlich eingetragen. Jedenfalls war im Steuerbescheid eine falsche Kontonummer eingetragen, von der der Betrag abgebucht werden sollte.
Selbstverständlich habe ich das Amt darauf hingewiesen und gleichzeitig mitgeteilt, dass ich - weil es mir zuverlässiger erschiene - die Überweisung des fälligen Betrages selber vornehmen werde. Dies habe ich dann natürlich auch gemacht, man ist ja schließlich verpflichtet, seine Steuern zu bezahlen.
Weder wurde mein Fahreug stillgelegt noch gab es sonstige Auswirkungen.
Da man auch in bar auf das Konto der Finanzbehörde einzahlen kann, oder direkt an der Finanzkasse im Amt einzahlen kann, ist ein Girokonto nicht erforderlich um seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Man muss es dann nur auch machen. So wie man bei einer Abbuchung auch dafür sorgen muss, dass das belastete Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit ausreichend gedeckt ist.
Es gibt übrigens nichts, was einen verpflichtet, den fälligen Betrag in nur
einer Buchung zu begleichen, oder den Verwendungszweck so zu schreiben, dass er maschinell beim Zahlungsempfänger verarbeitet werden kann. Bei Telefonbanking kann es schon mal passieren, dass Ziffern als Worte im Verwendungszweck geschrieben werden. Das führt dann dazu, dass der Buchungsbeleg nicht maschinell verarbeitet werden kann.
Man kann ja so Vieles falsch machen...
Aber man muss nur Fälligkeit vollständig bezahlen. Sonst kann es teuer und ungemütlich werden. Und Steuern und Abgaben sind ja völlig berechtigt.