Gemäß dem Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung
-siehe KFZ-Steuer bei Autogasfahrzeugen [bei bivalenter CO² Besteuerung = kleinster kombinierter Wert ]
werde ich morgen meine Zulassungsbescheinigung und damit den Steuerbescheid reklamieren, denn es wurde nicht der (etwas) niedrigere Wert für LPG 133 sondern der für Benzin 147 eingetragen.
Hi, biste direkt zum Straßenverkehrsamt gegangen oder hast du Widerspruch beim Hauptzollamt eingelegt. Lg Dieter