Bei Kfz-Kennzeichen in Deutschland gibt es tatsächlich eine Vorschrift, die regelt, dass die Befestigungsschrauben farblich angepasst sein müssen bzw. die Lesbarkeit nicht beeinträchtigen dürfen.
Relevante Vorschrift:
Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
– speziell: zu § 10 Abs. 3 FZV, Anforderungen an die Beschaffenheit von Kennzeichen
Dort heißt es:
"Die Kennzeichen dürfen in ihrer Erkennbarkeit nicht beeinträchtigt werden, insbesondere nicht durch Schrauben oder Halterungen.**"
Das bedeutet:
* Schrauben dürfen nicht durch einen Kontrast in der Farbe den Eindruck erwecken, dass es sich z. B. um einen Buchstaben oder eine Ziffer handelt.
* Farblich passende Schrauben oder Abdeckkappen sind daher zwingend, um die Lesbarkeit und Echtheit des Kennzeichens nicht zu verfälschen.
Beispiel:
* Wenn z. B. das "O" im Kennzeichen durch eine schwarze Schraube in der Mitte wie ein "Q" aussieht, kann das als Verstoß gewertet werden.
* Auch weiße Schrauben auf schwarzem Rand, die zu stark reflektieren, oder fehlende Kappen, die "Löcher" wirken, können Probleme bereiten.
Konsequenzen bei Verstoß:
* Bußgeld (i. d. R. 10–20 €)
* ggf. TÜV-Mängelbericht oder keine HU-Plakette
* im Extremfall: Verdacht auf Kennzeichenmanipulation → Ordnungswidrigkeit oder Straftat
### Fazit:
Bei Kfz-Kennzeichen ist die farblich passende Befestigung (Schrauben und ggf. Kappen) vorgeschrieben, damit die optische Integrität und Erkennbarkeit des Kennzeichens gewährleistet bleibt.