Kennzeichenhalter ist vom Händler genietet

Ihr wisst aber schon das die Kennzeichenhalter genietet sind und nicht die Kennzeichen und somit lassen sie sich easy klauen
 
Das denke ich auch so beim Lesen.
Früher waren die Kennzeichen angeschraubt und schwarze oder weiße Kappen auf den Schraubenköpfen aufgesteckt.
Beim Nummernschilder drucken wurde nach dem Lochabstand ab/bis Lochmitte gefragt und auf Wunsch ins Nummernschild gestanzt.
Schön gerade anbringen würde ich auch erwarten. Zwischen Blech und Nummernschild wären bei den Löchern und an den Schilderecken Moosgummischeiben angenehm.
Frage: Waren früher nicht auch im Autoblech ab Hersteller Löcher vorgestanzt?
 
Früher gab's diese Kennzeichenhalter nicht und es waren die Kennzeichen direkt auf die Stoßstange oder aufs Blech geschraubt und wie du sagst gab's dann weiße und schwarze Kappen je nach dem wo die Löcher gestanzt waren. Wenn der Händler das Auto zugelassen hat waren die Löcher schon gestanst.
 
Die Kappen gibt es auch heute noch und - wen wundert es - sie sind in bestimmten Fällen sogar vorgeschrieben.

Ich habe da mal nachgefragt

Bei Kfz-Kennzeichen in Deutschland gibt es tatsächlich eine Vorschrift, die regelt, dass die Befestigungsschrauben farblich angepasst sein müssen bzw. die Lesbarkeit nicht beeinträchtigen dürfen.

Relevante Vorschrift:

Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
– speziell: zu § 10 Abs. 3 FZV, Anforderungen an die Beschaffenheit von Kennzeichen

Dort heißt es:
"Die Kennzeichen dürfen in ihrer Erkennbarkeit nicht beeinträchtigt werden, insbesondere nicht durch Schrauben oder Halterungen.**"

Das bedeutet:

* Schrauben dürfen nicht durch einen Kontrast in der Farbe den Eindruck erwecken, dass es sich z. B. um einen Buchstaben oder eine Ziffer handelt.
* Farblich passende Schrauben oder Abdeckkappen sind daher zwingend, um die Lesbarkeit und Echtheit des Kennzeichens nicht zu verfälschen.

Beispiel:
* Wenn z. B. das "O" im Kennzeichen durch eine schwarze Schraube in der Mitte wie ein "Q" aussieht, kann das als Verstoß gewertet werden.
* Auch weiße Schrauben auf schwarzem Rand, die zu stark reflektieren, oder fehlende Kappen, die "Löcher" wirken, können Probleme bereiten.

Konsequenzen bei Verstoß:

* Bußgeld (i. d. R. 10–20 €)
* ggf. TÜV-Mängelbericht oder keine HU-Plakette
* im Extremfall: Verdacht auf Kennzeichenmanipulation → Ordnungswidrigkeit oder Straftat

### Fazit:

Bei Kfz-Kennzeichen ist die farblich passende Befestigung (Schrauben und ggf. Kappen) vorgeschrieben, damit die optische Integrität und Erkennbarkeit des Kennzeichens gewährleistet bleibt.
 
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