Inspektion vergessen /Wartezeit wegen Termin dadurch wird Vorgabe überschritten

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Meine Güte, was wird hier diskutiert.
Fahr einfach zu Dacia, und frag nach.
Anscheinend hat das Problem noch keiner gahabt.
Und desshalb können Alle nur Raten.
 
Egal was wir oder der Händler sagen, Gewissheit wird es erst geben wenn irgendwas kaputt geht und die Garantie in Anspruch genommen werden soll.
Ich würde die Inspektion jetzt machen, falls was kaputt geht hat man sicherlich bessere Karten als wenn man sie nicht macht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Schnellstens in die Vertragswerstatt - Inpektion - hoffen dass bis Nov.16 nix dran ist und wenn doch, zur gleichen Vertragswerkstatt und fragen, ob man was fummeln kann.
(Meine Auskunft ist ohne Gewähr,dein Logan hoffentlich nicht).

Moin,

na, die Zeiten wo schnell noch ein paar Stempelchen ins Wartungsheft geknallt wurden, damit man doch noch etwas dengeln konnte, sind wohl vorbei.

Wo die Wartungshistorie online gepflegt wird.
Ob sich da noch etwas Monate später eintragen läßt?? Ohne dass etwas gemacht wurde..........
 
Im nachhinein lässt sich nichts mehr ändern. Auf die Online-Datenbank haben die Händler und natürlich auch der Hersteller Zugriff.
 
Die allgemeine Garantie ist nicht erlöschen ,für Sachen die nichts mit der Wartung zu tun haben zB Lichtschalter ,kombiinstrument etc. Bekommst du natürlich einen Motorschaden hast du den Jackpot und bezahlst ihn selbst .auf dem Punkt heißt es alles nicht Wartungsrelevante hat nach wie vor Garantie .
 
Wenn man in seinem Bekanntenkreis eine freie Kfz-Werkstatt hat, wäre dies schon noch möglich. Ob sich da aber wirklich jemand darauf einlässt ...

In die Online-Historie kann ja nur das eingetragen werden, was ich beim Vertragshändler machen lasse.

Ganz genauso würde ich es auch machen. Geh zum Schrauber deines Vertrauens (es muss eine Meisterwerkstatt sein) und bitte ihn dir eine Rechnung auszustellen für die durchgeführte 1. Inspektion.

1. Wirst du mit allen durchgeführten Inspektionen später mal einen höheren Verkaufspreis erzielen
2. Wird Dacia sich im Falle eines größeren Defekts auf keinen Fall auf Garantiearbeiten einlassen, wenn die Wartungen nicht durchgeführt wurden.
 
Die allgemeine Garantie ist nicht erlöschen ,für Sachen die nichts mit der Wartung zu tun haben zB Lichtschalter ,kombiinstrument etc. Bekommst du natürlich einen Motorschaden hast du den Jackpot und bezahlst ihn selbst .auf dem Punkt heißt es alles nicht Wartungsrelevante hat nach wie vor Garantie .

Warum sollen Lichtschalter und Kombiinstrument nicht für die Garantiebedingungen relevant sein, wo doch ein Wartungspunkt, die Überprüfung der Licht und Signalanlage vorschreibt?

Wartungsaufgaben.jpg





Daciagarantiebedingungen schrieb:
Besondere Bedingungen für Garantieleistungen im Rahmen der DACIA Neuwagengarantie
Bei folgenden Fahrzeugschäden und Mängeln können Leistungen der DACIA Neuwagengarantie (einschließlich
DACIA Assistance innerhalb der DACIA Neuwagengarantie) nicht beansprucht werden:

Fahrzeugschäden oder Mängel, die auf normalen Verschleiß des Fahrzeugs (in Abhängigkeit vom Kilometerstand und bestimmungsgemäßem Fahrzeuggebrauch) zurückzuführen sind, z. B. Beschädigungen von Wischerblättern, Bremsbacken, Bremsbelägen, Bremsscheiben, Kupplungsteilen, Schwingungsdämpfern, Glühlampen, Sicherungen, Zündkerzen, Keilriemen, Zahnriemen.

Fahrzeugschäden oder Mängel, hervorgerufen durch:

– äußere Einflüsse wie z. B.: Unfall, Aufprall, Kratzer, Riefen, Steinschlag, Hagel, atmosphärischen Niederschlag, pflanzliche oder tierische Stoffe (z. B. Harz, Vogelexkremente) und chemische Produkte
– Transportgüter
– Verwendung von Kraftstoff schlechter Qualität
– Schäden durch die Montage oder Verwendung von Zubehör oder Teilen, die nicht vom Hersteller zugelassen oder empfohlen wurden.
– Schäden durch die Montage oder Verwendung von Zubehör und Teilen, die vom Hersteller zugelassenen oder empfohlen wurden, aber ohne Beachtung der hierfür vorgeschriebenen Montagebedingungen am Fahrzeug angebracht wurden.
– Schäden aufgrund höherer Gewalt, wie z. B. Blitzschlag, Brand, Überschwemmung, Sturm, Erdbeben, Krieg, Unruhen, Attentat (diese Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit).
die Nichteinhaltung der Wartungsvorschriften und –intervalle, Reparaturvorschriften, Bedienungshinweise und Pflegehinweise des Herstellers
– Überbeanspruchung des Fahrzeugs (z. B. Überschreitung der zulässigen Achs- oder Anhängelasten, Einsatz im Motorsport)
 
Ganz genauso würde ich es auch machen. Geh zum Schrauber deines Vertrauens (es muss eine Meisterwerkstatt sein) und bitte ihn dir eine Rechnung auszustellen für die durchgeführte 1. Inspektion.

1. Wirst du mit allen durchgeführten Inspektionen später mal einen höheren Verkaufspreis erzielen
2. Wird Dacia sich im Falle eines größeren Defekts auf keinen Fall auf Garantiearbeiten einlassen, wenn die Wartungen nicht durchgeführt wurden.

Also soll er andere betrügen deiner meinung nach ?
Und die meisterwerkstatt soll ne rechnung austellen rückdatieren und noch Ordentlich beim finanzamt einreichen?Leider gibt es natürlich genügend Leute die andere so abziehen.Sollte man wirklich nur noch mit dem schlimmsten rechnen bei scheckheft gepflegt.Also nur noch neu Kaufen zumindest solange man sich die datschen noch neu leisten kann :).
 
Eine Rechnung kann auch ein Meisterbetrieb nicht rückwirkend ausstellen!

Natürlich geht das. Ist nur nicht ganz legal ;) - aber das wäre in dem Fall ja egal. Mein Schrauber erstellt seine Rechnungen noch mit Excel - da wäre das absolut kein Thema :D
 
Also soll er andere betrügen deiner meinung nach ?
Und die meisterwerkstatt soll ne rechnung austellen rückdatieren und noch Ordentlich beim finanzamt einreichen?Leider gibt es natürlich genügend Leute die andere so abziehen.Sollte man wirklich nur noch mit dem schlimmsten rechnen bei scheckheft gepflegt.Also nur noch neu Kaufen zumindest solange man sich die datschen noch neu leisten kann :).

ALSO: Es ging darum wie er seine Garantie behalten kann. Fakt ist aber, dass die Garantie weg ist. Die einzige Möglichkeit ist - sich irgendwie einen Nachweis zu besorgen, dass eine Wartung durchgeführt wurde.

Natürlich "zieht man" auf diese Weise Renault/Dacia ab. Aber ich glaube die überleben das ;). Mir wäre das jedenfalls lieber als einen eventuellen Motorschaden selber zu bezahlen in der theoretischen Garantiezeit.
Dass das nicht "ganz sauber" ist, ist mir auch bewusst...
 
Rechnungsnumer müssen seit vielen Jahren fortlaufend numeriert sein, ausserdem befinden wir uns bereits im III.Quartal 2016, als muß die Umsatzsteueranmeldung für 2015 längst gemeldet sein. Da hinterher noch steuerlich etwas zu tricksen, halte ich für aberwitzig ...

Eine Rechnungsnummer muss EINZIGARTIG sein. Auch im III. Quartal 2015 ;)

Aber ganz davon abgesehen hast du ja recht. In der Praxis gibt es aber diverse möglichkeiten das zu Umgehen. Ich denke der TE muss sich aber selber in diese Grauzone bewegen - ich mache mich hier sonst noch unbeliebt :whistle:
 
ALSO: Es ging darum wie er seine Garantie behalten kann. Fakt ist aber, dass die Garantie weg ist. Die einzige Möglichkeit ist - sich irgendwie einen Nachweis zu besorgen, dass eine Wartung durchgeführt wurde.

Moin,

behalten kann er sie indem er rechtzeitig die Wartungen macht.
Rückwirkend ist doch, außer mit Betrug, nichts zu machen.
Nichts anderes als Betrug ist eine Rechnung zu erstellen die eine Wartung nachweisen soll die nicht gemacht wurde.

Und, es ist ja durchaus möglich, dass durch die verspätete Wartung Schäden verursacht werden, auch wenn es nicht so wahrscheinlich ist. Und die dann ggf. jemand anders zahlen soll.

Wenn man etwas selber versemmelt hat, dann sollte man auch den Arsch in der Hose haben die Konsequenzen (die ja noch gar nicht eingetreten sind) auch selber zu tragen. Und nicht jemand anderes in die Pflicht nehmen zu wollen.
 
Wo steht solch ein Unfug! Man, langsam nervt es echt!

Gewährleistug und Garantie bestehen nur solange, wie dies rechtlich vorgegeben ist! Vor einigen Tagen habe ich die Links zur GVO gesetzt, lies Dir das Bitte durch!
Bei Fahrzeugen sind zum Erhalt eben dieser die dafür notwendigen Servicearbeiten erforderlich!

..

Muss denn gleich so itzig geantwortet werden? :o
Garantie ist nicht gesetzlich geregelt, die Dauer und Bedingungnen legt der Hersteller fest. Du hast ja Recht und die in einem anderen Fred gegebenen Verweise auf das BGB sind ja richtig.

Allerding ist es doch auch so: wenn zum Beispiel beim Auto des TE die Gelenkwelle kaputt geht, gibt es zwei Möglichkeiten:
  • 1. Die Gelenkwellenmanschette ist defekt (Marderbiss oder einfach so aufgerissen) und das Gelenkwellenlager durch Fettverlust und eindringenden Schmutz defekt. In diesem Fall gibt es keine Gewährleistung, weil nicht bestimmungsgemäß verwendet. Der Schaden an der Manschette hätte theoretisch durch eine vorausgegangene Inspektion entdeckt werden können und der Folgeschaden vermieden werden können.
  • 2. Die Manschetten sind in Ordnung und das Lager trotzdem defekt. In dem Fall dürfte die Gewährleistung greifen, dieser Schaden wird durch keine Inspektion verhindert ode aufgedeckt.

Das man in der Praxis im zweiten Fall zu seinem Recht auch wirklich kommt, dürfte schwierig werden und steht auf einem anderen Blatt.
 
ALSO: Es ging darum wie er seine Garantie behalten kann. Fakt ist aber, dass die Garantie weg ist. Die einzige Möglichkeit ist - sich irgendwie einen Nachweis zu besorgen, dass eine Wartung durchgeführt wurde.

Natürlich "zieht man" auf diese Weise Renault/Dacia ab. Aber ich glaube die überleben das ;). Mir wäre das jedenfalls lieber als einen eventuellen Motorschaden selber zu bezahlen in der theoretischen Garantiezeit.
Dass das nicht "ganz sauber" ist, ist mir auch bewusst...

Ich meine da eher das der käufer danach betrogen wird.
 
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