Fehler Vorderachse

Und der Rechtsanwalt repariert das FZG...?

Was kommt noch alles in diesem Konstrukt? Der Ruf nach Rechtsbeistand oder der Ruf bei technischen Problemen
" Da kannste nix selbst machen! Geh in die Fachwerkstatt!" löst selbst festsitzende Schrauben oder richtet vermurkste Gewinde...
Hauptsache Sie werden geholfen!
 
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1) Für mich der realistische klare Weg ist gegen den Händler/Verkäufer, der ja in Deutschland war/ist, oder ?

Zwischen den verschiedenen Erstbestimmungsländern gibt es auch unterschiedliche Wartungsvorschriften etc.

Wenn der Wagen als Neu verkauft wurde, aber tatsächlich Kurzzulassung in DK war, konnte der Käufer das aus den Papieren ersehen (CoC was immer), kann er beweisen, dass er darüber nicht informiert wurde von VK?

Zivilrechtlich gegen den VK (Vertrag etc. beachten) erscheint der einzig realistische Weg.

Liebe Grüsse
und alles gute

(bestärkt mich aber immer wieder, dass bei Reimporten umfassend und professionell vorzugehen ist).

2) Das Prob, kann das Dacia/Renault rausfinden, "Haupthändler/zentral unterstützte Werkstätte" ?
 
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Und der Rechtsanwalt repariert das FZG...?

Was kommt noch alles in diesem Konstrukt? Der Ruf nach Rechtsbeistand oder der Ruf bei technischen Problemen
" Da kannste nix selbst machen! Geh in die Fachwerkstatt!" löst selbst festsitzende Schrauben oder richtet vermurkste Gewinde...
Hauptsache Sie weden geholfen!

Die Frage ist doch.. kann man den VK Schadensersatzpflichtig machen? Fehlt eine zugesicherte Eigenschaft?

Sorry wenn die technische Seite erstmal völlig egal ist.
 
Aus Erfahrung sind die Kosten bezüglich der juristischen Seite immer höher wie die Beseitigung von der technischen Seite. Juristen unterliegen nicht der Gewährleistung und der Garantie.

Wer der Meinung ist das die technische Seite völlig egal ist, wird von einem Sachverständigen der ein Gutachten erstellt, überrascht. Einfach gut sich darüber zu unterhalten. Und wer bezahlt die Kosten ?
 
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Aus Erfahrung sind die Kosten bezüglich der juristischen Seite immer höher wie die Beseitigung von der technischen Seite. Juristen unterliegen nicht der Gewährleistung und der Garantie.

Wer der Meinung ist das die technische Seite völlig egal ist, wird von einem Sachverständigen der ein Gutachten erstellt, überrascht. Einfach gut sich darüber zu unterhalten. Und wer bezahlt die Kosten ?

Das ist, gelinde gesagt, Unsinn.

Wenn man etwas hinnehmen will und nicht erstmal die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen will... Ja, es ist ein Risiko. Wäre eine Reparatur aber auch.

Erfahrungsgemäß hilft es erstmal, dass man sich den Vertrag anschaut. Daran sieht man, was man da gekauft hat. Fehlt der Hinweis auf die Tageszulassung (und steht das auch nicht in den Zulassungsunterlagen) weiß keiner was da noch alles nicht koscher ist. Wurde etwas Verschwiegen? Schäden? Angeblich hat die Finanzierung nicht hingehauen aber der Wagen wurde angemeldet? Auf wen überhaupt?
Hier in Deutschland gibt es erst die Finanzierungszusage und dann ein Fahrzeug zur Anmeldung.

Und in der Situation hilft oft auch schon ein Anwaltsschreiben mit den Aufzählungen der Konsequenzen.

Irgendwelche Reparaturen sorgen ggf. dafür, dass dann nichts mehr möglich ist.
 
Bin ich ganz bei @Elo3008 … Wozu Geld investieren, wenn erstmal das Fahrzeug ggf zurück gegeben werden kann? Das Geld bekommt man dann nämlich eventuell nicht zurück.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #67
Hallo zusammen, ich versuche auf einige Fragen zu antworten.
Warum wurden die Wellen gewechselt?
Weil man diesen Fehler bei Dacia/Renault noch nicht hatte und nicht sagen konnte was es ist. Man wolle mit den Wellen anfangen, weil das am naheliegenden war. Da ich alles selbst zahlen muß habe ich die Wellen privat, aber in einer voll ausgestattete Werkstatt machen lassen. Der Rest wurde auch überprüft, sogar die Räder wurden nochmal ausgerichtet, der Fehler bleibt. Starkes vibrieren der Vorderachse als seien die Räder lose. Ein Elektr Fehler kann es auch nicht sein.
Ich habe den Wagen einen Berg runterrollen lassen, Motor und Zündung aus und trotzdem schlägt das Auto.
Alles andere, Garantie/Gewährleistung bin ich selber Schuld, habe mich blenden lassen. Bei Auslieferung hatte das Auto 368 km und wurde trotz 1 Woche Zulassung in Dänemark 3 Jahre TÜV befreit
 
Hallo zusammen, ich versuche auf einige Fragen zu antworten.
Warum wurden die Wellen gewechselt?
Weil man diesen Fehler bei Dacia/Renault noch nicht hatte und nicht sagen konnte was es ist. Man wolle mit den Wellen anfangen, weil das am naheliegenden war. Da ich alles selbst zahlen muß habe ich die Wellen privat, aber in einer voll ausgestattete Werkstatt machen lassen. Der Rest wurde auch überprüft, sogar die Räder wurden nochmal ausgerichtet, der Fehler bleibt. Starkes vibrieren der Vorderachse als seien die Räder lose. Ein Elektr Fehler kann es auch nicht sein.
Ich habe den Wagen einen Berg runterrollen lassen, Motor und Zündung aus und trotzdem schlägt das Auto.
Alles andere, Garantie/Gewährleistung bin ich selber Schuld, habe mich blenden lassen. Bei Auslieferung hatte das Auto 368 km und wurde trotz 1 Woche Zulassung in Dänemark 3 Jahre TÜV befreit
Vorab Danke für deinen Bericht. Morgen werde ich dazu Stellung nehmen.
 
Hallo zusammen, ich versuche auf einige Fragen zu antworten.
Warum wurden die Wellen gewechselt?
Weil man diesen Fehler bei Dacia/Renault noch nicht hatte und nicht sagen konnte was es ist. Man wolle mit den Wellen anfangen, weil das am naheliegenden war. Da ich alles selbst zahlen muß habe ich die Wellen privat, aber in einer voll ausgestattete Werkstatt machen lassen. Der Rest wurde auch überprüft, sogar die Räder wurden nochmal ausgerichtet, der Fehler bleibt. Starkes vibrieren der Vorderachse als seien die Räder lose. Ein Elektr Fehler kann es auch nicht sein.
Ich habe den Wagen einen Berg runterrollen lassen, Motor und Zündung aus und trotzdem schlägt das Auto.
Alles andere, Garantie/Gewährleistung bin ich selber Schuld, habe mich blenden lassen. Bei Auslieferung hatte das Auto 368 km und wurde trotz 1 Woche Zulassung in Dänemark 3 Jahre TÜV befreit

Und damit ist es kein Neufahrzeug mehr, da es am Straßenverkehr teilgenommen hat.

Als was wurde der Wagen verkauft? Bitte nicht jede Einzelheit aus der Nase ziehen...

Ein Neufahrzeug kann es auch nicht sein, da der Wagen bereits zugelassen war. Eine Tageszulassung ist es auch nicht.

Hier wäre mein Ansatz zu prüfen ob eine arglistige Täuschung vorliegt und der KV angefochten werden kann.

Das sollte der RA prüfen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Vorab Danke für deinen Bericht. Morgen werde ich dazu Stellung nehmen.
Wobei die technische Seite einfach egal ist. Der ganze Fall ist rechtlich zu bewerten und nicht technisch.

Interessant ist auch, dass angeblich die Werkstatt noch nie diesen Fehler kannte...

Die Sache stinkt gewaltig. Hier würde ich nichts mehr investieren, ausser vielleicht ein Gutachter, der ggf. mal den ganzen Wagen aufvdie Bühne nimmt ob es einen Unfallschaden gibt.

Erster Anhaltspunkt wäre die Messung der Lackstärke oder Offensichtlichkeiten wie Schrauben etc
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Fahrzeug dazu gibt es ja eigentlich das Fahrzeug spezifische Datenblatt zur Wartung,den Wartungsplan mit dazu bei Auslieferung
Sa stehen auch die Daten zum Garantiebeginn und Ende mit drauf.

Im Normalfall ist der Garantiebeginn der Tag der Erstzulassung und meist auch der Tag der Fahrzeugübergabe.

Bei einem Import ist das anders,dann steht da aber auch ein teilweise deutlich früheres Datum drin,da müsste der TE mal schauen wie das bei ihm ist. :think:
 
Der Fall ist - wie @Elo3008 sagt - technisch komplett zu vernachlässigen. Der Fall hat ein „geschmäckle“ wie es je möglich ist.
Neufahrzeug mit 380km? Ausgeschlossen. Wenn der als neu verkauft wurde, müssen wir hier über arglistige Täuschung sprechen. Der Händler muss ja wissen wo ein Fahrzeug mit diesem kn stand herkommt.

@Kricki ich würde dich bitten, mehr auf die Fragen einzugehen, sonst ist es für uns schwierig, den Sachverhalt zu bewerten.
 
Hallo,
ich habe große Zweifel, ob ein Gang zum Anwalt hier einen Nutzen hätte.
Nicht umsonst heißt es so schön "An der Börse, auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand"
Daß zum Schluß der dänische oder der deutsche Händler dazu verknackt wird, für alle aufgelaufenen Kosten (Anwalt, Gutachten plus erfolgreiche Reparatur) geradezustehen bzw. gar das Auto zurückzunehmen, halte ich für sehr optimistisch.

Ich würde in dem Fall meine Zeit, Geld und Nerven lieber in die Fehlersuche stecken.
Mein Hauptverdächtiger ist immer noch diese Death Wobble Geschichte. In den Jeepforen gibt es reichlich Lesestoff dazu.
Vielleicht ist ja wirklich der Ausfall der Lenkhilfe schon ein Hinweis, was man zuerst unter die Lupe nehmen sollte.
auf jeden Fall wünsche ich viel Erfolg.
viele Grüße

Manne
 
Hallo,
ich habe große Zweifel, ob ein Gang zum Anwalt hier einen Nutzen hätte.
Nicht umsonst heißt es so schön "An der Börse, auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand"
Daß zum Schluß der dänische oder der deutsche Händler dazu verknackt wird, für alle aufgelaufenen Kosten (Anwalt, Gutachten plus erfolgreiche Reparatur) geradezustehen bzw. gar das Auto zurückzunehmen, halte ich für sehr optimistisch.

Ich würde in dem Fall meine Zeit, Geld und Nerven lieber in die Fehlersuche stecken.
Mein Hauptverdächtiger ist immer noch diese Death Wobble Geschichte. In den Jeepforen gibt es reichlich Lesestoff dazu.
Vielleicht ist ja wirklich der Ausfall der Lenkhilfe schon ein Hinweis, was man zuerst unter die Lupe nehmen sollte.
auf jeden Fall wünsche ich viel Erfolg.
viele Grüße

Manne

Sorry, aber da bin ich glatt anderer Meinung. Es besteht eine Chance, ebenso wie ne Chance besteht bei ner Reparatur besteht.

Uch versteh solche Ratschläge manchmal nicht.
 
Für den Endkunden sind die Daten zur Garantie maßgeblich die auf dem fahrzeugspezifischen Wartungsplan stehen.
Der wird über Eingabe der FIN direkt aus dem Renaultsystem gedruckt.

Da müsste der TE mal nachsehen was da bei ihm drinsteht und ob das zu den Wartungsterminen die er wahrgenommen hat passt.

Im Prinzip ist es bei Renault/Dacia dann überschaubar einfach:

Passen die Daten zusammen besteht ein Garantieanspruch,passen Sie nicht dann natürlich nicht.

Bevor das jetzt wieder durcheinander geht,ich rede nicht von der Gewährleistung sondern von der 3 jährigen Neuwagengarantie die Renault dem Endkunden freiwillig anbietet.
Diese ist in dem Punkt Wartungstermine halt an die Einhaltung der jeweiligen Fristen gebunden.

Ist das erfüllt muss sie auch gewährt werden,Grundsatz der Gleichbehandlung.
 
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