Rook
Mitglied Silber
- Fahrzeug
- Dacia Logan MCV II 1.2 16V (75PS)
- Baujahr
- 2014
Moin,
ist doch tatsächlich die Frage ob man überhaupt angeben muß auf welchem Wege man das Fahrzeug mal vor X-Jahren erworben hat.
Urteil: Re-Import ist kein Sachmangel
Es gibt ja ein Reihe Urteile dazu, vielfach geht es auch um Re-Import und nicht um Importe.
Darauf hingewiesen werden muß i.d.R. wohl erst dann wenn das importierte Fahrzeug sehr stark von der "inländischen" Variante abweicht.
Interessant.
Allerdings scheinen die Richter (immerhin Landgericht) selbst wohl Fahrer von Autos der gehobenen Preisklasse zu sein:
Auch den Vorwurf, die Geräusche der Servolenkungspumpe würden einen Sachmangel darstellen, wies das Gericht zurück. Der Käufer dürfe bei dem Fahrzeug der vorliegenden Preiskategorie nicht erwarten, dass eventuelle Geräusche nicht auftreten. Im Gegensatz zu Autos aus der gehobenen Preisklasse sind bei dem fraglichen, sehr preiswerten Dacia, Abstriche in Sachen Komfort zu machen. Komforteinbußen in diesem Preissegment stellen laut dem Urteil der Richter keinen nennenswerten Sachmangel dar.