Beim weiter entfernten Händler kaufen?

Madball

Neumitglied
Fahrzeug
Duster Extreme
Hallo,

wir haben uns entschieden einen Duster Extreme TCE130 zu kaufen. Unser Händler meinte, dass Lieferung dieses Jahr ausgeschlossen ist und wann er nächstes käme, noch nicht abzusehen ist. Eigentlich würde ich das Fahrtzeug gerne vor Ort kaufen, jetzt habe ich aber genau das Fahrzeug ca. 150km entfernt gefunden, sofort verfügbar.
Das einzige, was mich allerdings gerade davon abhält es zu kaufen, ist die Tatsache, dass man für die Sachmängelhaftung jedes Mal wieder dort hin fahren müsste.
Gibt es hier vielleicht Erfahrungen dazu? hattet ihr beim Neuwagenkauf viele Fälle, die unter die Sachmängelhaftung gefallen sind? oder hat vielleicht sogar jemand Erfahrung damit, das Fahrzeug bei einem weiter entfernten Händler zu kaufen?

Grüße
 
Das einzige, was mich allerdings gerade davon abhält es zu kaufen, ist die Tatsache, dass man für die Sachmängelhaftung jedes Mal wieder dort hin fahren müsste.
Nein, muß man nicht. Dafür kann man zu jedem Renault/Daciahändler gehen bzw. fahren. Die Gewährleistung gilt deutschlandweit bei jedem Fachhändler bzw. -werkstatt.
 
Du meinst die Garantie nicht aber die Gewährleistung/Sachmängelhaftung.
Die Sachmängelhaftung ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftung für Sachmängel innerhalb von zwei Jahren, eine Garantie ist eine freiwillige Leistung der Verkäufers. Das hast du verwechselt.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Das man die Inspektionen machen kann, wo man möchte, ist mir schon klar.
Mir geht es aber explizit darum, wie es sich verhält, wenn an dem Fahrzeug nachgebessert werden muss, weil zum Beispiel irgendwas klappert oder nicht richtig funktioniert.

Wenn da jemand Erfahrungswerte hat, wäre das ganz schön. Auch ist mir nicht ganz klar, wann es sich um einen Garantiefall handelt und wann es unter Sachmangel Haftung fällt.

Rechte bei Mängeln am Neuwagen
 
Das man die Inspektionen machen kann, wo man möchte, ist mir schon klar.
Mir geht es aber explizit darum, wie es sich verhält, wenn an dem Fahrzeug nachgebessert werden muss, weil zum Beispiel irgendwas klappert oder nicht richtig funktioniert.

Wenn da jemand Erfahrungswerte hat, wäre das ganz schön. Auch ist mir nicht ganz klar, wann es sich um einen Garantiefall handelt und wann es unter Sachmangel Haftung fällt.

Rechte bei Mängeln am Neuwagen
Bei einem Schaden können Sie Ihr Auto bei den bundesweiten Vertragswerkstätten der Marke vorführen

Quelle:
Gewährleistung, Garantie und Inspektionen durch die Autowerkstatt - MeinAuto.de
 
Hallo,

wir haben uns entschieden einen Duster Extreme TCE130 zu kaufen. Unser Händler meinte, dass Lieferung dieses Jahr ausgeschlossen ist und wann er nächstes käme, noch nicht abzusehen ist. Eigentlich würde ich das Fahrtzeug gerne vor Ort kaufen, jetzt habe ich aber genau das Fahrzeug ca. 150km entfernt gefunden, sofort verfügbar.
Das einzige, was mich allerdings gerade davon abhält es zu kaufen, ist die Tatsache, dass man für die Sachmängelhaftung jedes Mal wieder dort hin fahren müsste.
Gibt es hier vielleicht Erfahrungen dazu? hattet ihr beim Neuwagenkauf viele Fälle, die unter die Sachmängelhaftung gefallen sind? oder hat vielleicht sogar jemand Erfahrung damit, das Fahrzeug bei einem weiter entfernten Händler zu kaufen?

Grüße
Ich habe meinen Duster 400km entfernt gekauft. Mein örtliches Renault Autohaus hat nur kurz gefragt wieso nicht bei denen, Antwort war dass es sich so halt ergeben hat. Und alles was über die Garantie geht, machen die ohne Probleme, war kurz nach dem Kauf da wegen der Klimaanalge. Wo ich es gekauft habe, haben die vorher schon gesagt die arbeiten nicht gern an Fahrzeugen mit lpg und mein Autohaus um die Ecke hat scheinbar kein Problem damit

Also du kannst dein Auto kaufen wo du willst, und dann ist es egal zu welchem Händler du fährst.
 
Verkäufer sind dazu verpflichtet, eine Sache ohne Mängel an den Käufer zu übergeben. Daher ist die Gewährleistung identisch zur Sachmängelhaftung. Beide Begriffe bezeichnen die gesetzliche Verpflichtung des Händlers, auftretende Mängel innerhalb einer zweijährigen Frist nach Kauf des Produkts zu beseitigen. Das gilt allerdings nur für die Geschäftsbeziehung zwischen Käufer und Händler.

Ich bin zwar kein Jurist, war aber im Verkauf tätig. Für die Gewährleistung / Sachmängelhaftung ist immer das Autohaus (das ist dein Verkäufer) zuständig. Dieser ist 2 Jahre in der Pflicht Schäden, die zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben, zu beseitigen. 12 Monate ist der Verkäufer verpflichtet zu beweisen, dass das Produkt beim Verkauf in Ordnung gewesen ist. Danach tritt die Beweislastumkehr in Kraft und der Käufer muss dies dem Verkäufer beweisen.

Dies ist völlig unabhängig von der freiwilligen 3-jährigen durch Dacia gewährten Garantie auf das Fahrzeug. Hier gilt alleine das, was der Hersteller an Bedingungen daran geknüpft hat. Ich führe hier zB die Kilometerbegrenzung auf oder die Wartung durch eine Fachwerkstatt nach den Vorgaben des Herstellers.

Oder die Kurzform: Für die Gewährleistung musst du zum Autohaus gehen bei dem das Kfz erworben wurde.

Für die Garantie kannst du zu jeder Renault / Daciawerkstatt gehen.
 
Ich hatte meinen Dacia seinerzeit bei einem 280km entfernten Händler gekauft. Ein Zubehör (Gepäcknetz) musste nachgeliefert werden. Das hatte sich mehrere Monate hingezogen. Das wurde aber telefonisch besprochen und per Post zugeschickt. Hinfahren musste ich zu diesem Händler nicht.

Auch ein anderes Fahrzeug hatte ich bei einem rund 700km entfernten Händler gekauft.

Ich sehe da keine Probleme und würde bedenkenlos wieder bei einem Händler kaufen, der irgendwo im Bundesgebiet sein Geschäft hat.
 
Ich habe unseren Steppy auch bei einem entfernten Autohaus gekauft, war ein Reimport mit Tageszulassung und den konnte ich nach 3 Tagen abholen. Wartungen und Garantiesachen macht hier ein Dacia Händler in 12 KM Entfernung ohne Probleme.....der hat zwar auch gefragt warum ich kein Auto von Ihm genommen habe, aber er hatte schlichtweg keins was meiner Frau gefiel und vor allem was sofort verfügbar war. Beim dem Händler wo wir gekauft haben standen damals fast 200 Dacia Sandero / Stepways in vielen verschiedenen Ausführungen und Farben mit und ohne LPG.....
LG Thomas
 
Meine Erfahrung sah so aus, dass mein jamerndes Getriebe kein anderer Händler tauschen wollte. Da wo ich das Fahrzeug gekauft habe wurde es dann wieder gegen ein schlechtes Getriebe getauscht. Nun habe ich mich auf die Sachmängehaftung berufen und erneut den Tausch gefordert. Geschichte ist nicht zu Ende, da nun keiner mehr seine Pflicht erfüllen möchte und erstmal überflüssige Sachen getauscht werden sollten.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.270
Beiträge
1.022.133
Mitglieder
70.969
Neuestes Mitglied
Juatafu
Zurück