Beim weiter entfernten Händler kaufen?

Dafür muss man aber erst einmal einen Termin haben!
 
Egal wo gekauft die Dacia Grantie gilt Deutschlandweit bei Allen Renault-Dacia Partnern.

Sachmängelhaftung nur bei dem Händler bei dem ich die Ware bezogen habe.

Je nachdem welcher Fall dann eintritt hast Du 2 Geschäftspartner. Den vor Ort für Garantie, den Anderen wegen Sachmängeln.

Das wird dir deine lokale Werkstatt aber auch dann sagen welcher Fall aus deren Sicht eingetreten ist.

Hat also Alles seine Vor- und Nachteile.
 
Je nachdem welcher Fall dann eintritt hast Du 2 Geschäftspartner. Den vor Ort für Garantie, den Anderen wegen Sachmängeln.

Aber auch die Gewährleistung/Sachmängelhaftung kann manchmnal über einen Händler vor Ort in Anspruch genommen werden und der rechnet dann mit dem eigentlichen Verkäufer ab. Man muss das nur vorher kommunizieren.
 
Der TE war schon über zwei Wochen nicht mehr hier. Trotzdem, er kann ja unangemeldet hier mitlesen ...

Im März 20 kaufte ich unweit Darmstadt (130 km von mir) den roten Arona neu. Gewährleistung / Garantie schon lange verwirkt. Trotzdem, hier hätte der lokale Händler zur Seite gestanden.
Im Januar 23 kaufte ich in Dresden (640 km von mir) den blauen Arona, der jetzt drei Jahre alt ist.
Neben der Händler Sachmängelhaftung für ein Jahr, hab ich für ein Jahr eine Gebrauchtwagengarantie
herausgeschlagen ( Zürich Versicherung ).

Falls bis Jan 2024 was wäre - ich muss weder nach Dresden, schon gar nicht nach Zürich ( LOL ) um
Hilfe zu erhalten. Auch hier würde mein lokaler Händler einspringen.

Ich kenne die Struktur bei Dacia nicht. Bei Seat muss es offenbar so sein, dass ein Händler über die
Deutschlandzentrale mit einem anderen Händler abrechnet. So meine Frage ans Forum, ist das bei Dacia auch so?
 
Ich kenn die Rechtslage zwar nicht so genau aber aus Erfahrung wars bei mir so:
2-3 Monate nach dem Kauf von meinem Duster 400km entfernt dachte ich eine. Garantiefall zu haben (zum Glück war da doch alles in Ordnung).
Habe meinen Verkäufer angeschrieben. Er sagte mir ich solle mal bei meinem örtlichen Händler vorbeischauen, es spiele keine Rolle zu welcher Vertragswerkstatt fahre, er würde sich nur über Updates freuen.
Hingefahren, die haben es sich angeschaut, wäre es ein Garantiefall hätten die es ohne Probleme selbst abgerechnet. 5 Minuten später war alles geklärt und mein Verkäufer hat das gewünschte Update erhalten
 
Bei Seat muss es offenbar so sein, dass ein Händler über die
Deutschlandzentrale mit einem anderen Händler abrechnet. So meine Frage ans Forum, ist das bei Dacia auch so?
Das ist weder bei Seat, noch sonst wo so. Man hat das nur in den Fällen, wenn vom Käufer Sachmängelhaftung geltend gemacht wird, und dem Verkäufer die Abwicköung zu kompliziert ist (der Verkäufer muss z.B. die Aufwendungen für Fahrzeug Anlieferung erstatten).
Das ist im BGB geregelt. Bei Garantie rechnet nicht ein Händler mit dem anderen ab, sondern immer mit dem Hersteller.
 
Mein Fazit dieses Beitragsfadens zum Thema: "Wann lohnt es sich einen Verkäufer jenseits des unmittelbaren Umfelds des eigenen Wohnsitzes aufzusuchen?"

Es lohnt sich
a) nach Besichtigung, ausgiebiger Probefahrt mit technischer Erfahrung, wenn man einen gebrauchten Wagen, oder eine Tageszulassung mit mehr als 15 KM auf dem Tacho von Privat, oder einem Fachhändler der Marke kauft, der de jure keine Herstellergarantie mehr hat und die Unterhaltskosten vor Ort ohnehin dann so oder so anfallen werden.
b) nach Kalkulation und Erfahrung eines Neuwagens mit Erstzulassung oder Tageszulassung als Zweitbesitzer mit weniger als 15 KM auf dem Tacho (!), wenn der entfernte Händler schriftlich zusagt, bei Sachmangel die Behebung am Wohnsitz der durch den Käufer beauftragten Markenwerkstatt zu erstatten, sofern also beide unter dem Dach der Marke firmieren. Und man benötigt vorab eine Werkstatt vor Ort die das gerne mitmacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
So könnte man es machen!
Aber so weit denkt ja kaum jemand.
Sind dann aber am jaulen, wenn der örtliche Händler nicht gleich spring,
weil man doch ein Geräusch hat welches ja nicht normal seien kann.:lol:
Oder man muss lange Wartezeiten in kauf nehmen,
weil man auch Stammkunden hat.

Gruß Peter
 
Das ein Verkäufer für die Anlieferung des Fahrzeuges aufkommen muß würde ja bedeuten dass bei einem Schaden je nachdem wo ich mich befinde (Urlaub oden Umgezogen...) die Kosten nicht mehr haltbar sind.
 
Habe meinen Wagen neu bei einem 190 km entfernten Händler gekauft. Bei funktioniert das Start und Stopp nicht. Kann ich den Wagen in eine ortsnahe Werkstatt bringen?
 
Die Antworten stehen schon alle hier im Thread.

  • Garantie leistet jeder Vertragshändler.
  • Gewährleistung gibt es beim Verkäufer, der in Absprache mit einer Werkstatt vor Ort kooperieren kann.
 
Das habe ich auch schon gelesen. Mir ist nur nicht klar, ob es Garantie oder Gewährleistung ist. Ist das richtig, dass eine Gewährleistung innerhalb des ersten Jahres vorliegt? Mein Auto hatte ich im Juni neu gekauft.
 
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