- Fahrzeug
- Dacia Lodgy 1.5 dCi Twingo III Sce 75 Polo CL Steilheck
Nein !Die Sachmängelhaftung ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftung für Sachmängel innerhalb von zwei Jahren, eine Garantie ist eine freiwillige Leistung der Verkäufers. Das hast du verwechselt.
Gewährleistung = Sachmängelhaftung = gesetzlich durch Verkäufer innerhalb 2 Jahre
Garantie = freiwillige Leistungs des Herstellers
Wenn man bei einem weit entfernten Händler das Auto kauft, gibt es manchmal auch die Möglichkeit, dass im Gewährleistungsfall in vorheriger Absprache ein Händler vor Ort weiterhilft und dann mit dem Verkäufer abrechnet. Man muss es nur vorher kommunizieren.