Anschlussfinanzierung

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  • #16
Würde dein Händler 5.765 € dir zahlen, fallen 19 % also 1.095 € Mehrwertsteuer an. Würde er inls. Mehrwertsteuer dein Fahrzeug ankaufen fallen 921 € Steuer an. Unter dem Strich bekommst du keine 5.765 €
Ich bekomme sowieso kein Geld, der Wagen gehört mir ja nicht. Es sind am Ende die 5765€ offen und im Rückkaufversprechen steht das der Händler das Auto zurück nimmt wenn ich das möchte. Der Händler zahlt der Bank dann 5765€ und kann dann mit dem Wagen machen was er will.
 
Ich bekomme sowieso kein Geld, der Wagen gehört mir ja nicht. Es sind am Ende die 5765€ offen und im Rückkaufversprechen steht das der Händler das Auto zurück nimmt wenn ich das möchte. Der Händler zahlt der Bank dann 5765€ und kann dann mit dem Wagen machen was er will.

Bei jedem Kauf/Verkauf fallen Mehrwertsteuer an. Natürlich bekommst du kein Geld. Und glaube mir die Mehrwertsteuer geht zu deinen Lasten. Weder eine Bank noch ein Händler erlässt dir die Mehrwertsteuer.

Einfache Rechnung : Restschuld 5.765 €. Der Händler kauft die Restschuld und muss Mehrwertsteuer zahlen.
Die beträgt 921 €. Wer zahlt diesen Betrag ? Auf keinen Fall der Händler, sondern du.
 
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  • #18
Bei jedem Kauf/Verkauf fallen Mehrwertsteuer an. Natürlich bekommst du kein Geld. Und glaube mir die Mehrwertsteuer geht zu deinen Lasten. Weder eine Bank noch ein Händler erlässt dir die Mehrwertsteuer.

Einfache Rechnung : Restschuld 5.765 €. Der Händler kauft die Restschuld und muss Mehrwertsteuer zahlen.
Die beträgt 921 €. Wer zahlt diesen Betrag ? Auf keinen Fall der Händler, sondern du.
Davon steht aber nichts in den Papieren die ich dazu bekommen habe. Wenn ich die Summe hätte und dann an die Bank überweisen würde müsste ich ja auch nur diese Summe zahlen und nicht noch extra Mehrwertsteuer. Die ist für das Auto ja auch schon gezahlt worden als die Bank das Geld an das Autohaus gezahlt hat im Jahre 2017. Ist aber auch egal weil ich den Wagen ja eh behalten werde.
 
Davon steht aber nichts in den Papieren die ich dazu bekommen habe. Wenn ich die Summe hätte und dann an die Bank überweisen würde müsste ich ja auch nur diese Summe zahlen und nicht noch extra Mehrwertsteuer. Die ist für das Auto ja auch schon gezahlt worden als die Bank das Geld an das Autohaus gezahlt hat im Jahre 2017. Ist aber auch egal weil ich den Wagen ja eh behalten werde.

genau so ist es. Also die Restschuld zahlen. Egal wie. Alles andere macht keine Sinn.
 
Bei jedem Kauf/Verkauf fallen Mehrwertsteuer an. Natürlich bekommst du kein Geld. Und glaube mir die Mehrwertsteuer geht zu deinen Lasten. Weder eine Bank noch ein Händler erlässt dir die Mehrwertsteuer.

Einfache Rechnung : Restschuld 5.765 €. Der Händler kauft die Restschuld und muss Mehrwertsteuer zahlen.
Die beträgt 921 €. Wer zahlt diesen Betrag ? Auf keinen Fall der Händler, sondern du.
Ich gebe den Wagen bei einem Händler in Zahlung und muss natürlich nicht noch extra Mehrwertsteuer bezahlen. Der Händler muss dann beim Weiterverkauf nur für den Differenzbetrag zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis Mehrwertsteuer entrichten. (Differenzbesteuerung § 25a Abs. 3 UStG)
 
Ich gebe den Wagen bei einem Händler in Zahlung und muss natürlich nicht noch extra Mehrwertsteuer bezahlen. Der Händler muss dann beim Weiterverkauf nur für den Differenzbetrag zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis Mehrwertsteuer entrichten. (Differenzbesteuerung § 25a Abs. 3 UStG)

Irrtum. Das finanzierte Fahrzeug verwaltet die Finanzierungsbank und nicht der Händler. Um bei dem Beispiel zu bleiben kauft der Händler das Fahrzeug von der Bank. Und da fällt Mehrwersteuer an. Das ist für den Händler/Autohaus zwar Vorsteuer. Muss aber von dem bezahlt werden.

Die Bank besteht auf die Restschuld und die beträgt in diesem Fall 5765 € zuzüglich Mehrwersteuer und nicht inls. Mehrwertsteuer.
 
Falsch @Rostfinger, die volle Mehrwertsteuer wurde bereits für den Neupreis bezahlt (das Fahrzeug wurde nicht zum Nettowert finanziert, der Käufer war keine Firma), es fällt für seinen Restwert der geringer ist als der Neuwert exakt 0€ Umsatzsteuer an.
Wenn du später dieses Fahrzeug vom Händler kaufen würdest als Gebrachten gehört er zur Kategorie "MwSt nicht ausweisbar" da er Differenzbesteuert wird (aber eben erst beim Weiterverkauf).

Um es noch einmal zu ergänzen und zu verdeutlichen, das ist kein Leasing, niemand kann der Bank das Fahrzeug abkaufen, sie ist nicht der Eigentümer, der Eigentümer ist der Privatkunde, die Bank hat nur einen Anspruch auf das Fahrzeug als Sicherheit, es gehört ihr nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Falsch @Rostfinger, die volle Mehrwertsteuer wurde bereits für den Neupreis bezahlt (das Fahrzeug wurde nicht zum Nettowert finanziert, der Käufer war keine Firma), es fällt für seinen Restwert der geringer ist als der Neuwert exakt 0€ Umsatzsteuer an.
stimmt nicht. Bei jedem Handel also Kauf und Verkauf hält der Fiskus die Hand auf.

Beispiel:

Ein Landwirt kauft Saatgetreide. Der Verkäufer berechnet die Mehrwertsteuer Netto plus Steuer ergibt Brutto für den Käufer. Der Landwirt verkauft das Ernteergebnis an eine Mühle. Er schreibt eine Rechnung Netto plus Mehrwertsteuer. Die Mühle verkauft das bearbeitete Getreide an einen Bäcker. Auf seiner Rechnung steht ein Nettobetrag zurüglich Steuer. Der Bäcker verkauft dir ein Brot/Brötchen/Kuchen zuzüglich Mehrwertsteuer. Er ist nicht gebunden dir im Laden aufzuzeigen wieviel Cent zum Beispiel für ein Brötchen er an Mehrwertsteurer auszuweisen hat.

Unter Geschäftspartnern sieht das anderst aus. Jeder muss die Mehrwertsteuer gesondert ausweisen und buchhalterisch erfassen. Nun sind wir bei dem Beispiel. Die Bank wird einen Teutel tun und auf ihr Geld verzichten. Sie hat das Fahrzeug finanziert nebst Zinsen und möchte nun den restlichen Betrag auf der Habenseite verbuchen. Also muss sie eine Rechnung schreiben an den Käufer.......in einem Fall an ein Autohaus. Sie ist gezwungen nach unserm Steuerrecht auf die Restschuld die Steuer zu berechnen.
Der Käufer zum Beispiel ein Autohaus zahlt in diesem Fall die Restschuld plus Mehrwertsteuer. Wenn er das tut ist das Fahrzeug sein Eigentum und muss in der Bilanz erscheinen. Er wird es weiterverkaufen und haftet für alle Mängel und muss nach aktueller Gesetzgebung dem Käufer noch Garntie geben und enfallende Garantieleistungen aus seiner Tasche bezahlen.
 
Der Käufer zum Beispiel ein Autohaus zahlt in diesem Fall die Restschuld plus Mehrwertsteuer.
Mach dich einfach schlau was Differenzbesteuerung im gewerblichen KFZ Handel ist, macht einfach keinen Sinn mit deinen Beispielen herum zu diskutieren, die sind hier völlig irrelevant.

ich geb es an der Stelle jetzt einfach auf.
 
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Würde dein Händler 5.765 € dir zahlen, fallen 19 % also 1.095 € Mehrwertsteuer an.

Wie kommt man auf eine solche Idee? Das Fahrzeug wird bei einem Ankauf durch das AH natürlich Differenzbesteuert, es kommt ja von einem privaten Eigentümer, damit ist die Mehrwertsteuer bereits beglichen!

Und wenn man das hier von einigen durchliest, kommt man echt ins grübeln.

Eine Finanzierung ist eine Finanzierung und kein Leasing. Bei einem Leasingvertrag bleibt der Leasingeber Eigentümer, bei einer Finanzierung ist das der Käufer, dessen Fahrzeug entsprechend der rechtlichen Grundlage vom Kreditgeber besichert wird/werden muss.

Der Rücknahmepreis ist dazu bei dieser Art der Finanzierung fest und ganz sicher wird ein Händler (zumindest mal ohne Neukauf) versuchen durch Schäden (ähnlich der Rückgabe bei Leasingfahrzeugen) versuchen den Preis zu drücken. Das kann man durch eine Prüfung bei einem Sachverständigen für kleines Geld mal checken lassen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ein Landwirt kauft Saatgetreide. Der Verkäufer berechnet die Mehrwertsteuer Netto plus Steuer ergibt Brutto für den Käufer. Der Landwirt verkauft das Ernteergebnis an eine Mühle. Er schreibt eine Rechnung Netto plus Mehrwertsteuer. Die Mühle verkauft das bearbeitete Getreide an einen Bäcker. Auf seiner Rechnung steht ein Nettobetrag zurüglich Steuer. Der Bäcker verkauft dir ein Brot/Brötchen/Kuchen zuzüglich Mehrwertsteuer. Er ist nicht gebunden dir im Laden aufzuzeigen wieviel Cent zum Beispiel für ein Brötchen er an Mehrwertsteurer auszuweisen hat.


Das sind aber alles Produkte die in der Kette NEU von Unternehmer zu Unternehmer verkauft werden, dazu sind diese nicht mit Mehrwertsteuer, sondern mit Umsatzsteuer belastet, denn wir haben in Deutschland ein Umsatzsteuergesetz, kein Mehrwertsteuergesetz! Und diese holt sich der Unternehmer als Vorsteuer Umsatzabhängig zurück, also entweder monatlich, quartalsbezogen oder jährlich zurück.
Erst der letzte Verkauf an den privaten Endkunden des Produktes lässt das Staatssäckel damit klingeln, denn wenn das Fahrzeug ein Unternehmer erwirbt, bekommt er selbst dafür ja die Steuer zurück und wenn er es bis zur Presse fährt, verdient der Staat an diesem Fahrzeug (zumindest direkt) keine Umsatzsteuer.
Der nächste Fehler in Deiner Auflistung ist deine Unwissenheit zur Rechnungsstellung als Unternehmer. Eine Rechnung ist immer mit Nettobetrag, Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuer zu erstellen, Ausnahme davon gibt es nur, wenn Aufgrund des Betrages keine Pflicht zur Rechnungsstellung bestehen würde, sondern eine einfache Quittung ausreicht (aktuell wären das 250€/netto) nur dann ist die Angabe enthält ..% Umsatzsteuer möglich), der Verkauf innergemeinschaftlich ohne Umsatzsteuer erfolgt, oder der Empfänger für die Abführung der Umsatzsteuer zuständig ist, wie dies für einige wenige Gewerbe so festgelegt wurde.
Und der nächste Irrglaube ist der Bäcker, denn natürlich hat er die Mehrwertsteuer auszuweisen und dazu seit mindestens 31.03.2021 dafür eine Kasse mit TSE am Start zu haben. In diesem Kassenbon wird selbstverständlich die 7% klar und deutlich angezeigt und ausgewiesen, vielleicht nimmst Du beim nächsten Einkauf ja mal den Zettel mit, denn er kommt heute bei allen TSE umgerüsteten Kassen heraus, eine Bon-Unterdrückung ist ja nicht mehr möglich, dabei umweltpolitisch absoluter Nonsens.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Bank wird einen Teutel tun und auf ihr Geld verzichten. Sie hat das Fahrzeug finanziert nebst Zinsen und möchte nun den restlichen Betrag auf der Habenseite verbuchen. Also muss sie eine Rechnung schreiben an den Käufer.......in einem Fall an ein Autohaus.

Das muss die Bank nicht, denn sie kann es gar nicht, sie hat nämlich lediglich einen Kredit bereitgestellt, dafür wird keine Rechnung geschrieben, sondern es gibt einen Kreditvertrag. Das Fahrzeug gehört dem Kreditnehmer, der es der Bank zur Besicherung überlässt, dies geschieht entsprechend durch Hinterlegung der Zulassungsbescheinigung II. Die Rechnung für das Fahrzeug wurde bereits durch den Händler an den Kunden gelegt und dieser hat (wenn ohne Anzahlung finanziert) diese Summe von der Bank erhalten, sofern es eine Anzahlung gab, also abzüglich dieser!
 
An der Stelle des TE würde ich das rechtzeitig klären. Sollte ich dann nicht einig werden, bleibt evtl. sogar noch die Möglichkeit den alten Kreditvertrag zu widerrufen.
 
Du meine Güte. Gibt es hier ein Problem oder wird hier eines gemacht?

1. Das Auto ist finanziert worden
2. Die Finanzierung hat eine festgelegte Laufzeit
3. Mit Ablauf der Laufzeit muss er die Restsumme zahlen. In dieser Restsumme ist bei Privatleuten die MWST eingerechnet
4. Wie er das macht, ist seine Sache
5. Da es kein Leasing ist, muss der Händler das Fahrzeug auch nicht zurücknehmen

Tscha. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Was hier Leasing und Differenzbesteuerung zu suchen haben, ist mir ein Rätsel.

Ich habe fertig. :)
 
3. Mit Ablauf der Laufzeit muss er die Restsumme zahlen. In dieser Restsumme ist bei Privatleuten die MWST eingerechnet

Die Mehrwertsteuer wurde bereits beim Kauf fällig, ist auf der Rechnung vermerkt und wurde vom Kunden bereits beglichen, damit hat diese bei einer letzten Rate gar nichts mehr zu suchen. Hier scheinen einige unser Kreditsystem nicht zu kennen.

5. Da es kein Leasing ist, muss der Händler das Fahrzeug auch nicht zurücknehmen

Doch, denn dies ist vertraglich in diesen Finanzierungsverträgen geregelt, daher natürlich auch Rechtsbindend.

Gibt es hier ein Problem oder wird hier eines gemacht?

Ich sehe keines, denn die Bank (oder ein guter Verkäufer) wird sich bei Zeiten beim Kunden melden und das weitere Vorgehen abklären, denn sie möchte entweder vom Kunden, oder vom Autohaus seine offene Forderung beglichen haben und im Moment hätte die Bank vermutlich sogar großes Interesse an einer Anschlussfinanzierung.
 
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