3-Wege-Finanzierung: Fragen zur Fahrzeugrückgabe

Nein, der Zinssatz muß nach EGBGB Art. 247 nur mitgeteilt werden; ob die Information gelesen oder gar verstanden wird ist nicht erforderlich.
 
Ihr wisst doch gar nicht, was alles im Finanzierungsbetrag, ausser dem Kaufpreis und den Zinsen, enthalten ist. Garantieverlänegrung, Rundum-Sorglos-Paket, Versicherung, etc.
Ohne den Vertrag gesehen zu haben irgendwelchen Zinssatz auszurechnen ist doch eine Milchmädchenrechnung bzw. völliger Mumpitz.
 
Ich denke mal bei @MkF91 wird es schon etwas mehr sein als nur die Grundausstattung für 12.850,- €. :think:
 
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