AHK eintragen lassen

schwobahex

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Logan Kombi 1.5 dCi 50 kW (68 PS)
Hallo!

meine Vorgeschichte:
Ich habe meinen MCV ja mit AHK ausrüsten lassen und so vom Händler abgeholt.
Die Zulassungsstelle in Bruchsal hat ja schon vorher tralala und hoppsassa gemacht, weil das Fahrzeug nicht da war sondern noch in Trier stand und ich bin dann mit den roten Nummern vom AH nach Bruchsal zum zulassen gefahren.
Als ich dann wegen AHK gefragt habe, und der guten Dame die Prüfnummer auf der tech.Beschreibung gezeigt hab und gesagt hab, das AH hat gemeint, damit darf ich die AHK eingetragen bekommen, kam wieder tralala und hoppsassa und ja das kann ich so nicht machen da brauch ich ein TÜV Gutachten usw usw.
Ich hab dann die Segel gestrichen und bin mit meinem neuen Brief und Schein (die sie nach langem hin und her vom COC dann erstellt hatte) und ohne eingetragene AHK abgezogen.
Nun bin ich da wir unser Häusle momentan sanieren noch nicht dazu gekommen, das zu erledigen.
Das AH hat mir als Hilfestellung einen Schein/Brief eines anderen Käufers zur Verfügung gestellt, wo das mit dem Eintragen aufgrund der Prüfnummer wohl kein Problem war ==> auch in BRUCHSAL!!!

Nun will ich mich bevor ich mich mit denen nochmal in Verbindung setze noch vielleicht weitere Tipps und Tricks hier abgreifen...

Kann mir hier jemand noch weitere Unterstützung bezgl. der Rechtslage geben.

Ich seh halt nicht ein, nochmal Geld zu berappen für was, daß die gleich mitmachen hätten können. Bin ja kein Goldesel...

Vielen lieben Dank!

Grüße die schwobahex Regina
 
...wenn du eine ABE für die AHK hast, brauchst du das nicht eintragen lassen,
mußt aber immer die ABE mitführen.
 
Hallo,

ich hab die AHK auch gleich mitbestellt. War überrascht, daß die Sache, wie 16Ver schon erwähnt hat, mit ner ABE geht. Bei unserem Vorgänger hab ich die AHK selbst angebaut. Bin zum TÜV und hab sie abnehmen lassen. Dann nach Bruchsal zum Landratsamt, alle Papiere vorgelegt (Brief, Schein, TÜV-bestätigung, AHK-Unterlagen). War kein Promlem. Schau mal Deine Unterlagen
nochmals durch. Vielleicht ist ja doch ne ABE dabei.
Aber eigentlich ist es doch so (war es früher zumindest) wenn es für ein Teil eine ABE gibt kann ich das Ding dran schrauben, muß die ABE mitführen und gut is. Weiche ich mit dem Teil von den Abgaben von der ABE ab, oder es gibt nur ein Gutachten, muß der TÜV usw. das angebaute Teil abnehmen. Beim nächsten Besuch des Landratsamtes sollte man dann alles in den Brief eintragen lassen. Bis dahin ist die Prüf-/Abnahmebescheinigung des Sachverständigen mit zuführen.

Grüße aus Waghäusel
 
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--------kam wieder tralala und hoppsassa und ja das kann ich so nicht machen da brauch ich ein TÜV Gutachten usw usw.

Ohne die Zulassungsstelle Bruchsal in Schutz nehmen zu wollen, ich denke die Dame hat Recht. Zuerst zum TÜV (das ist ein Klacks), dann damit zur Zulassungsstelle, feddich. So kenne ich das von nachträglich eingebauten AHK. Denn wie sollte die Dame in der Zulassungsstelle beurteilen können, nachträglicher Einbau oder ab Werk?

Bei AHK an Neuwagen, also sprich ab Werk, verstehe ich nicht warum das nicht direkt im COC eingetragen ist????? Letztendlich ist das Sache des AH oder hier, da Trier erwähnt wurde, Sache des Importeurs.


........das AH hat gemeint :angry: damit darf ich die AHK eingetragen bekommen
IMHO ist eben das der Knackpunkt, das Autohaus hat gemeint...............letztendlich hat das AH das Fahrzeug mit komplett ausgefüllten Papieren zu liefern. Schicke dem AH / Importeur die Papiere und verlange Ordnungsgemäße Papiere dazu. In der EU Übereinstimmungsbescheinigung (COC) hat die AHK ab Werk / ab AH eben drin zu stehen.

Der schnellere und wahrscheinlich Nervenschonendere Weg wird sein, ab zum TÜV, dann Zulassungsstelle, kostet nicht all zu viel.

Grüße von Bernd_dem_Kölner in den Kraichgau (wusste noch gar nicht dass Kronau ein Teil des Schwobalandes ist :D)
 
Wir haben die feststehende AHK vom AH nachträglich montieren lassen, die Einbauanleitung soll ich immer dabeihaben, eintragen brauche ich das Ding laut Verkäufer nicht!!!:o
Ich glaub das mal und hoffe das niemand nix sagt:cool:
 
AHK muss NICHT eingetragen werden

...wenn du eine ABE für die AHK hast, brauchst du das nicht eintragen lassen,
mußt aber immer die ABE mitführen.

IMHO und ebenso nach mir bekannter Rechtslage ist bei Nichteintragung die ABE für das Fahrzeug damit erloschen.

Bernd_der_Kölner


Ich berichtige meinen Beitrag dahingehend, dass nach EU Recht die Sache vereinfacht wurde und eine Eintragung nicht mehr erforderlich ist, wenn man/frau die ABE und die Einbauanleitung mitführt unter der Voraussetzung, das Teil hat ein EU Prüfzeichen. Das ergab meine Telefonische Nachfrage beim Meister meines Vertrauens :prost: einer mir bekannten VW Werkstatt
 
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Wie schon erwähnt, ist unsere AHK auch nicht eingetragen. Auch mir wurde von AH gesagt, ABE und Einbauanleitung immer mitführen. Als mein Daddy sich vor ein paar Wochen einen Neuwagen geleistet hat war das mit der AHK genauso.

Gruß aus Waghäusel
 
Wie schon erwähnt, ist unsere AHK auch nicht eingetragen. Auch mir wurde von AH gesagt, ABE und Einbauanleitung immer mitführen. Als mein Daddy sich vor ein paar Wochen einen Neuwagen geleistet hat war das mit der AHK genauso.

Gruß aus Waghäusel

bei uns ist es komischerweise nur so, dass ich keine ABE habe sondern nur die Einbauanleitung für die AHK und den E-Satz?!?
Aber wo kein Kläger da kein Richter.
Solange das Ding vorschriftsmäßig eingebaut ist sagt da kein Mensch was.
 
bei uns ist es komischerweise nur so, dass ich keine ABE habe sondern nur die Einbauanleitung für die AHK und den E-Satz?!?
Aber wo kein Kläger da kein Richter.
Solange das Ding vorschriftsmäßig eingebaut ist sagt da kein Mensch was.

In der einbauanleitung steht (meist auf der ersten Seite) eine Prüf Nummer.
Diese seite reicht aus,also die seite wo die Prüfnummer in der einbauanleitung steht, immer im PKW mitführen und es gibt kein Ärger.
 
also ich kenn die ganzen diskussionen um abe und eintragen aus dem motorradbereich, aber das dürfte letzten endes das selbe sein.

wenn du eine abe für die ahk hast in der das fahrzeug aufgeführt ist (!) brauchst du die nicht eintragen lassen, musst aber die abe immer mitführen. eine einbauanleitung alleine reicht nicht, oft sind aber abe der ahk und einbauanleitung ein und das selbe (ist zb. bei meiner nissan-ahk so, da steht in der einbauanleitung die abe mit drin und der satz, dass die einbauanleitung mit den kfz-papieren mitzuführen ist).
 
bei uns ist es komischerweise nur so, dass ich keine ABE habe sondern nur die Einbauanleitung für die AHK und den E-Satz?!?
Aber wo kein Kläger da kein Richter.
Solange das Ding vorschriftsmäßig eingebaut ist sagt da kein Mensch was.

Es geht nicht um Kläger und Richter sondern darum das ohne ABE die Betriebserlaubnis für dein Auto erlischt und du ohne Versicherungsschutz fährst.

Ich glaube nicht das dir das egal ist....:huh:
 
Es geht nicht um Kläger und Richter sondern darum das ohne ABE die Betriebserlaubnis für dein Auto erlischt und du ohne Versicherungsschutz fährst.

Ich glaube nicht das dir das egal ist....:huh:

ist mir auch nicht egal, aber ich meine dass bei einem Unfall keiner schaut ob die AHK eingetragen ist oder nicht. Außer mein Anhänger macht sich selbstständig weil meine AHK abgerissen ist und deshalb ein Unfall entsteht.
Außerdem muß ich mich doch beim Autokauf auf den Verkäufer verlassen können.
Es kann doch keiner verlangen, dass ich erstmal das Auto zerlege und nach nicht eingetragenen Teilen suche.
Und dann ist ja nicht jede Veränderung eintragungspflichtig. Ich hatte mal an meinem B-Ascona die Stoßstangen entfernt, und wollte das Eintragen lassen, weil sich ja die Fahrzeuglänge geändert hat....aber das hat beim TÜV keinen Interessiert. Aber ich hab nochmal nachgeschaut, in der Einbauanleitung steht zwar nix von ABE aber eine Prüfnummer ist drauf, und das Typenschild von der AHK ist auch abgebildet. Also ich denke das reicht.:rolleyes:
 
Hallo Pausenaugust,

es könnte reichen. Ruhiger schlafen kannst Du aber mit Eintragung.
Es gibt da durchaus etwas länger ausfallende Genehmigungen.
Mit Langeweile des Fahrzeugbesitzers hat es da meist wenig zu tuen...

LG
Bernhard
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Fahrzeugteile, die nicht eingetragen sind, müssen eine ABE-Bescheinigung mit an Board haben.

Ohne ABE erlischt die Betriebserlaubnis und somit der Versicherungsschutz.

Klar, bei einem kleinen Einkaufsbums schaut keiner danach, aber wenn es einmal doch mehr ist, dann kann das ganz schnell böse ausgehen.

Nein, wer sich auf andere verlässt ist oftmals verlassen. :huh:
Egal ob Arzt, Verkäufer oder Kfz-Mechaniker.
Schau mal in anderen Foren nach den Aussagen von Telekom-Verkäufern. Die reden Halbwahrheiten nach dem Prospekt. Hast Du dann einen Vertrag an der Backe, der gar nicht technisch umzusetzen ist, dann interessiert das niemand, das Du falsch beraten wurdest, bzw. die Info komplett falsch war.

Du brauchst eine schriftliche Unbedenklichkeitserklärung, ABE, etc. ohne dem ist Essig. Und wenn die AHK in Ordnung ist, dann sollte das vom Hersteller auch ohne Probleme machbar sein.
 
Fahrzeugteile, die nicht eingetragen sind, müssen eine ABE-Bescheinigung mit an Board haben.

Ohne ABE erlischt die Betriebserlaubnis und somit der Versicherungsschutz.

Klar, bei einem kleinen Einkaufsbums schaut keiner danach, aber wenn es einmal doch mehr ist, dann kann das ganz schnell böse ausgehen.

Nein, wer sich auf andere verlässt ist oftmals verlassen. :huh:
Egal ob Arzt, Verkäufer oder Kfz-Mechaniker.
Schau mal in anderen Foren nach den Aussagen von Telekom-Verkäufern. Die reden Halbwahrheiten nach dem Prospekt. Hast Du dann einen Vertrag an der Backe, der gar nicht technisch umzusetzen ist, dann interessiert das niemand, das Du falsch beraten wurdest, bzw. die Info komplett falsch war.

Du brauchst eine schriftliche Unbedenklichkeitserklärung, ABE, etc. ohne dem ist Essig. Und wenn die AHK in Ordnung ist, dann sollte das vom Hersteller auch ohne Probleme machbar sein.
Hallo,
wir haben EU Recht!
Wenn die Kupplung ein E Prüfzeichen hat und eine Anbauanleitung in welcher EU Sprache auch immer an Bord ist reicht das vollkommen aus.
Wer es dennoch eintragen läßt hat Geld zuviel und steckt es dem fetten TÜV schön tief in den Ars... rein.
MfG
Lothar
 
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