AHK eintragen lassen

Hallo,
wir haben EU Recht!
Wenn die Kupplung ein E Prüfzeichen hat und eine Anbauanleitung in welcher EU Sprache auch immer an Bord ist reicht das vollkommen aus.
Wer es dennoch eintragen läßt hat Geld zuviel und steckt es dem fetten TÜV schön tief in den Ars... rein.
MfG
Lothar

sowas hab ich gemeint...das hat der Verkäufer auch gemeint.:wub:
 
Hallo!

meine Vorgeschichte:
Ich habe meinen MCV ja mit AHK ausrüsten lassen und so vom Händler abgeholt.
Die Zulassungsstelle in Bruchsal hat ja schon vorher tralala und hoppsassa gemacht, weil das Fahrzeug nicht da war sondern noch in Trier stand und ich bin dann mit den roten Nummern vom AH nach Bruchsal zum zulassen gefahren.
Als ich dann wegen AHK gefragt habe, und der guten Dame die Prüfnummer auf der tech.Beschreibung gezeigt hab und gesagt hab, das AH hat gemeint, damit darf ich die AHK eingetragen bekommen, kam wieder tralala und hoppsassa und ja das kann ich so nicht machen da brauch ich ein TÜV Gutachten usw usw.
Ich hab dann die Segel gestrichen und bin mit meinem neuen Brief und Schein (die sie nach langem hin und her vom COC dann erstellt hatte) und ohne eingetragene AHK abgezogen.
Nun bin ich da wir unser Häusle momentan sanieren noch nicht dazu gekommen, das zu erledigen.
Das AH hat mir als Hilfestellung einen Schein/Brief eines anderen Käufers zur Verfügung gestellt, wo das mit dem Eintragen aufgrund der Prüfnummer wohl kein Problem war ==> auch in BRUCHSAL!!!

Nun will ich mich bevor ich mich mit denen nochmal in Verbindung setze noch vielleicht weitere Tipps und Tricks hier abgreifen...

Kann mir hier jemand noch weitere Unterstützung bezgl. der Rechtslage geben.

Ich seh halt nicht ein, nochmal Geld zu berappen für was, daß die gleich mitmachen hätten können. Bin ja kein Goldesel...

Vielen lieben Dank!

Grüße die schwobahex Regina

hallo
wenn du eine ABE zu der Kupplung hast, muß sie nicht eingetragen werden!
du mußt diese wie der Name schon sagt "Allgemeine Betriebserlaubnis" nur
mitführen

gkerz
 
Ich hab eine AHK aus Polen (über e-Bay) eingebaut.Dabei waren 3 Anbauanleitungen mit ABE, aber keine davon in deutsch. Ich hab die englischsprachige an Bord und hoffe, das reicht. Im übrigen hat sich der TÜV im Januar nicht für die AHK interessiert.
 
Bei meiner stand dabei das sie Eintragungsfrei ist ich habe nichtmal eine abe und ein Meister hat sie angebracht der gesagt hat alles in Ordnung.
kann nicht verstehen warum die zulassungsstelle das nicht Akzeptiert.
Hast du das E Zeichen auf dem Typenschild??
 
Bei mir gibt es kein Typschild. Da ist eine Nummer eingestanzt und laut Mechanikus ist das so in Ordnung.
 
gg schon mal gegukt, wann schwobahex die Frage gestellt hat? :wub:
 
Eintragung

Moin,

da erzählt man uns, man könne in Autos, die in D zugelassen sind, alles verbauen, was irgendwo in der EU zulässig ist. Dann erzählt man uns, wir bräuchten zur Neuwagenzulassung nur ein CoC. Im Endeffekt trifft uns der Hammer bei der nächsten HU oder im Falle eines Unfalls.

Früher war das ganz einfach: man "rüstete" sein Auto auf oder um, achtete dabei darauf, dass es den Normen des KBA entsprach, liess die Arbeit vom TÜV abnehmen und eintragen, und man war auf der sicheren Seite.

Heute sind alle Risiken auf den Halter / Fahrer abgewälzt, niemand (ausser Experten) weiss mehr, was geht oder was nicht geht, der eine Prüfer sagt hü, der andere hott, ein Richter hat dann noch ganz andere Ansichten im Fall des Falles.

So lange nicht innerhalb der EU sämtliche Vorschriften vereinheitlicht sind, wird das immer ein Drahtseilakt mit Damoklesschwert sein.
 
...dann erzählt man uns, wir bräuchten zur Neuwagenzulassung nur ein CoC. Im Endeffekt trifft uns der Hammer bei der nächsten HU oder im Falle eines Unfalls.

Ich verstehe deinen Beitrag nicht. Ich habe meine Laura mit CoC zugelassen und wüsste nicht, weshalb es bei HU ein Problem geben sollte.

Bei einem Unfall kann ich dir unter Umständen zustimmen, wenn es um die Versicherung geht. Persönlich: Wie mache ich der Versicherung klar, dass ich zwar eine rumänische Laureate gekauft habe, die aber eine BlackLine-Ausstattung hat.
 
Tja, genau dieser Bürokratenschwachsinn lässt zur Zeit die ganze EU implodieren. :angry:
 
Ich habe meine Anhängerkupplung zwei Jahre nach dem Autokauf nachrüsten lassen. Laut AH brauche ich die Anh.kupplung nicht eintragen lassen, und habe sie bis heute nicht eingetragen. Beim TÜV im Juli dieses Jahres spielte die nicht eingetragene Kupplung keine Rolle. Alles i.O., Plakette erhalten.

Viele Grüße, Rainer.
 
Ich habe meine Anhängerkupplung zwei Jahre nach dem Autokauf nachrüsten lassen. Laut AH brauche ich die Anh.kupplung nicht eintragen lassen, und habe sie bis heute nicht eingetragen. Beim TÜV im Juli dieses Jahres spielte die nicht eingetragene Kupplung keine Rolle. Alles i.O., Plakette erhalten.

Viele Grüße, Rainer.

ich habe einen Vorführer gekauft und natürlich ohne AHK. Was haste denn zum Nachrüsten bezahlt? Beim Händler oder inner freien Werkstatt?

Grüße

Martin
 
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