7 Sitzer

also hinten sen zu sollen keine kinder sitzen aber erwachsene haben bei unfällen haltpech oder wie?

so ein blödsinn! ich sehe den schrieb von dacia eher als empfehlung um sich rechtlich abzusichern.

ich habe meine kinder oft in reihe 3 transportiert und da gabs befestigungstechnisch NULL probleme mit universalen sitzen!

renault hatte doch auch beim trafic mal verboten in der dritten reihe kinder sitz zu lassen! so ein blödsinn- wenn ich ein solch großes auto kaufe, will ich es auch zu 100% nutzen können.

PS in meinem bus fahre ich in den ferien immer 7 kleine kinder zum kindergarten! und hole sie wieder ab.

sonst fahren meist 3-4 eltern mit 3-4 großen bussen (ja bei uns in der straße sind die sehr verbreitet!) zum kindergarten.

in den ferien spiele ich dann chauffeur weils für alle wirtschaftlicher und für die nachbarn streßfreier ist.

die im kindergarten sind auch immer am gucken wieso einer nun 7 kinder abholt hehe :lol:
 
also hinten sen zu sollen keine kinder sitzen aber erwachsene haben bei unfällen haltpech oder wie?

Erwachsene können sich im Falle eines Unfalls doch eher selbst befreien. Für Kinder ist das je nach Alter schwer bis unmöglich. Ich bin aber ganz Deiner Meinung, man sollte die 7 Sitze auch voll nutzen können.
 
Ganz wichtig ist es zu wissen das die Werksgarantie
mit der Einfuhr in ein EU Land beginnt. Also darauf achten von wo besorgen die das Fahrzeug. Wenn der Hobel zb. schon en halbes Jahr in Holland steht, haste juristisch gesehen nur noch Zweieinhalb Jahre.
Auch wenn dein Importeur was anderes behauptet, den ganzen Ärger hast du.

Achso das mit der Garantie ist O-Ton von meinem Verkäufer.


bambu

Nun, dass hat man uns auch versucht zu erklären... Unser Wagen wurde etwa ein dreiviertel Jahr vor unserem Kauf aus Rumänien nach Holland überführt. Allerdings hat man uns die "fehlende" Garantie beim Kauf verschwiegen, weswegen wir schon bei gut 5000km die Jahresinspektion hätten machen müssen. Das AH wo wir das machen lassen wollten, hat nach Angabe des Kaufdatums und der Km-Leistung erstmal gesagt "Und da wollen sie schon ne Inspektion machen lassen???" Ich meinte von WOLLEN könnte keine Rede sein und erklärte den Sachverhalt. Das AH hat dann erstmal mit Dacia/Renault Kontakt aufgenommen und - gut drei Tage später war Kaufdatum = Garantiebeginn! Wer also derart beim Kauf "übers Ohr gehauen" wurde, kann auf Hilfe hoffen!
 
@Rondrian

Schön das so zu hören , alles andere wäre ja auch net im Sinne des Käufers wenn der Wagen nur auf Halde geparkt war.

bambu
 
die garantie beginnt sofort, wenn der erste händler aus der EU die kiste bezahlt!

Rumänien gehört im übrigen zur EU!!!!!

das heißt, wenn ein importeur die wagen über einen rumänischen händler kauft, gilt die garantie mit stempel des rumänischen händlers und nich erst bei einführung in irgendein anders EU land

wer wissen will, wer alles zur EU gehört:

EU-Mitgliedstaaten
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #36
7 Sitzer Laurate

Was steht nun in der Bedienungsanleitung zum Thema Kindersitze in Reihe 3 drin.

Kann mir das jemand sagen?

Vielen Dank!

Ich will am Montag das Auto gern bestellen.
 
II.) Darf man in der 3. Reihe Kindersitze benutzen?
Hat jemand evtl. eine Bedienungsanleitung wo dazu was drin steht.
(Isofix geht nur auf Reihe 2 nur außen, das weiß ich)


Ich habe mir gerade von Dacia die Bedienungsanleitung schicken lassen.
da steht ernsthaft drin, dass die hintere Reihe und der Mittelplatz in der zweiten Reihe nicht für Kindersitze zugelassen sind.
Das bedeutet man kann in einem 7 Sitzer eigentlich nur zwei Kinder mitnehmen.
Dann kann man das Auto als Familienauto voll vergessen.

Helft mir bitte.

So steht es in der Dacia Logan MCV Bedienungsanleitung:
X = Dieser Sitzplatz ist nicht für die Montage eines Kindersitzes vorgesehen.

Hier gibst du dir die Antwort doch schon selbst.
KEINE KINDER in der 3ten Sitzreihe.
In der 2ten nur 2 Kindersitze, es sei denn, der mittlere weißt einen Dreipunktgurt vor.
 
nochmal, das ist nur eine empfehlung!

wenn du nen kindersitz hast, der per dreipunktgurt angebaut wird gehts auch in der 3ten reihe....du hast aber kein recht auf schadenersatz, falls du der meinung bist dacia hätte dir sagen müssen, dass die hinteren sitze aus schon genannten gründen evtl. etwas gefährlicher sind.

;)
 
Was steht nun in der Bedienungsanleitung zum Thema Kindersitze in Reihe 3 drin.

Kann mir das jemand sagen?
Dritte Reihe:
Alle Sitzvarianten ausser ISO-Fix und "Kinderwagenaufsatz quer zur Fahrtrichtung" sind zugelassen. Die Sitze müssen der Spezifikation "U" (Universal entsprechen.

Zweite Reihe:
ISO-Fix oder "Kinderwagenaufsatz quer zur Fahrtrichtung" auf den Aussensitzen oder "U", Mitte nur "U"

Entnommen der Bedienungsanleitung MCV Phase II Ref 999109494R NU 849-3 06/2009
 
Ich würde einfach mal den TÜV anrufen oder vorbei fahren, oder auch bei der Polizei.
wenn es nur ne Emfehlung ist von Dacia . Dann ist es doch deine Entscheidung die Kinder auf die dritte Reihe zu setzen.
Wenn es natürlich vom Gesetz her wegen der Sicherheit net erlaubt ist dann ist das natürlich was anderes. Aber ich frage mich wie das dann bei anderen 7 Sitzern geregelt ist zb. beim Zafira . Da ist die Anordnung doch auch net viel anders.
Quassi setz Drillinge in die Welt und du hast die Arschkarte
oder wie.


bambu
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #41
Dritte Reihe:
Alle Sitzvarianten ausser ISO-Fix und "Kinderwagenaufsatz quer zur Fahrtrichtung" sind zugelassen. Die Sitze müssen der Spezifikation "U" (Universal entsprechen.

Zweite Reihe:
ISO-Fix oder "Kinderwagenaufsatz quer zur Fahrtrichtung" auf den Aussensitzen oder "U", Mitte nur "U"

Entnommen der Bedienungsanleitung MCV Phase II Ref 999109494R NU 849-3 06/2009

Vielen dank, dass ist ja mal ein gute Nachricht.
Auch wenn es dem Schreiben von Dacia widerspricht.
 
Vielen dank, dass ist ja mal ein gute Nachricht.
Auch wenn es dem Schreiben von Dacia widerspricht.
Ich verstehe nicht, warum kener im Autohaus diesen Blick in die Bedienungsanleitung geworfen hat. Und daß Dacia selbst keine Auskunft geben konnte - schade, DAS solle nicht passieren.
 
ihr müsst mal alle etws entspannter werden!?!

wenn auf iirgendeinem sitz in irgendeinem auto ein dreipunktgurt vorhanden ist, dann kann man da auch die entsprechenden kindersitze hinstellen, wenn sie denn platztechnisch passen!

kein polizist oder tüver interessiert sich dafür, ob bei dir hinten kinder drin sitzen oder nicht. mir ists auch lieber man sieht NICHT ob und wer da hinten drin sitzt (so wars bei meiner dace und so ists auch jetzt beim bus!)
 
wenn auf iirgendeinem sitz in irgendeinem auto ein dreipunktgurt vorhanden ist, dann kann man da auch die entsprechenden kindersitze hinstellen, wenn sie denn platztechnisch passen!

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar ein Transport OHNE Kindersitz erlaubt sein.
Rot hervorgehoben
§ 21 Personenbeförderung​

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen
1.auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
2.auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
3.in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S. 26), der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 S. 63) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind. Abweichend von Satz 1
1.ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden,
2.dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,
3.ist
a)beim Verkehr mit Taxen und
b)bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht,
auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.
(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.
(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
(3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.
 
oh , das wusste ich noch nichtmal, aber da machen sich wohl die meisten ins hemdchen.....:)

nix gegen die sicherheit, aber wenn ich alles richtig machen wollte, müsste ich mich selbst töten, wer weiß was mir passiert, oder ich jemandem antue, wenn ich mal vor die tür gehe!

in diesem sinne.
 
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