1,5 dci 90 Motorschaden

Durch einen Gutachter.
Ohne Gerichtsverhandlung wird da nichts bei rum kommen. Solange ist das Auto totes Kapital. Gewährleistung ist das einzige was ihm aktuell hilft ;)
 
Das bezweifle ich stark. Immerhin wird der Streitwert den Anwaltskosten zugrunde gelegt.
 
Bei .. sagen wir mal .. 3000.- EUR Streitwert, kommen vermutlich knapp
unter 600.- EUR Anwaltskosten raus .. darin ist inkludiert, dass ein Verfahren
angestrebt wird.

Muenze werfen .. Gutachter beauftragen. Wenn der sagt, Schaden waere auch
bei Einhaltung der Wartungsvorgabe entstanden, weil das keine Sau bemerkt
haette, dass da was im Anmarsch ist, ab zum Anwalt und dann ab dafuer.
Das Risiko, dass ein Gegengutachten anderer Meinung ist, bleibt bestehen.
 
Mal eine Frage zu den Intervallen. Wenn jemand weniger als 20T KM im Jahr fährt, muss er ja nach 12 Monaten zum Kundendienst. Ab welchem Tag wird das gerechnet?
 
Bei .. sagen wir mal .. 3000.- EUR Streitwert, kommen vermutlich knapp
unter 600.- EUR Anwaltskosten raus .. darin ist inkludiert, dass ein Verfahren
angestrebt wird.

Muenze werfen .. Gutachter beauftragen. ......
Gutachter sind aber nicht in den Anwaltskosten enthalten, die kommen oben drauf und können schon mal ein paar Tausend Euro beinhalten

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Was wollt ihr denn eigentlich immer mit der Garantie? Diese freiwillige
Leistung mag verwirkt sein, die Gewaehrleistung jedoch nicht. Hierbei
stellt sich nur die Frage, wie beweist man als Kunde, dass der Schaden
oder das schadhafte Teil NICHT durch das Versaeumnis der Inspektion
entstanden ist.
Falsch: Man muss nach den 6 Monaten beweisen, dass der Schaden zum Zeitpunkt der Übernahme schon vorhanden war bzw. der Schaden auf Grund einer Fehlkonstruktion nicht zu vermeiden war, sprich man muss beweisen, dass der Hersteller Schuld ist und nicht z.B. das eigene Fahrverhalten. Viel Spaß dabei
 
Ich selbst kenne den Wartungsplan nicht und somit auch nicht die einzelnen Positionen die dort abgearbeitet werden.

Wenn es aber so ist wie Henry schreibt:


......... dann wäre der Schaden auch nach einem termingerechten KD aufgetreten.

..........dann würde Dacia auch ohne Problem Garantie leisten, da dann die Garantie -Bedingungen erfüllt wären. Jeder Käufer hat sie schriftlich!
 
Einerseits sollte nach 25.000 km kein Motorschaden passieren, keine Frage. Andererseits habe ich den Eindruck, dass hornetfritz auch davon ausgegangen ist... denn so einfach vergisst man nicht einen KD, eher war das eine bewußte Entscheidung. Ich überlege mir, wie ich vorgehen würde, bei eingetretenem Shit-Happens. Der Gutachter und anschliessend ein Anwaltbesuch würde ich auf alle Fälle machen, und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Wenn sie die Chance zu gewinnen als hoch einschätzen, dann Kosten berechnen und ggf. weiter machen. Wenn keine RSV besteht, würde ich mir einige Kostenvoranschläge von freien Werkstätten bzw. Motorinstandsetzern holen... und den Motor denen anvertrauen, wenn der Preis und der Ruf stimmt. Eins ist sicher, es wird etwas mehr kosten, als wenn der KD rechtzeitig gemacht worden wäre.
 
Gutachter sind aber nicht in den Anwaltskosten enthalten, die kommen oben drauf und können schon mal ein paar Tausend Euro beinhalten

aye .. jedoch halte ich "ein paar tausend" fuer uebertrieben hoch angesetzt..


Falsch: Man muss nach den 6 Monaten beweisen, dass der Schaden zum Zeitpunkt der Übernahme schon vorhanden war bzw. der Schaden auf Grund einer Fehlkonstruktion nicht zu vermeiden war, sprich man muss beweisen, dass der Hersteller Schuld ist und nicht z.B. das eigene Fahrverhalten. Viel Spaß dabei

und was genau habe ich falcsh dargestellt? ausser das du es umformuliert hast,
ist da nichts anderes ausgesagt.

ah ... habs selber gesehen. du zielst darauf ab, das ncht die inspektion die
ursache / vermeidung sei sondern alleine auf das wegfallen der beweislast-
umkehr. hast recht. ich hatte die beiden sachen vermengt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gutachter: Wir hatten den Fall mal mit einem Kia Carnival - Zahnriemenriss. Schaden 6.000-8.0000€, Gutachter hätte 2.000 bis 3.000 € gekostet.
Wir haben dann den Motor aufarbeiten lassen, hatte "nur" 2.000€ gekostet
 
Was wollt ihr denn eigentlich immer mit der Garantie? Diese freiwillige
Leistung mag verwirkt sein, die Gewaehrleistung jedoch nicht. Hierbei
stellt sich nur die Frage, wie beweist man als Kunde, dass der Schaden
oder das schadhafte Teil NICHT durch das Versaeumnis der Inspektion
entstanden ist.

Die Gewährleistung ist aber an eine entscheidende Bedingung gebunden:
der Fehler muss bei Auslieferung bestanden haben.

In den ersten 6 Monaten wird zugunsten des Kunden davon ausgegangen, die restlichen 1,5 Jahre muss der Kunde das beweisen. Etwas schwierig, wenn der Wagen 1,5 Jahre und 25000 km problemlos gelaufen ist.

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Muenze werfen .. Gutachter beauftragen. Wenn der sagt, Schaden waere auch
bei Einhaltung der Wartungsvorgabe entstanden, weil das keine Sau bemerkt
haette, dass da was im Anmarsch ist, ab zum Anwalt und dann ab dafuer.
Das Risiko, dass ein Gegengutachten anderer Meinung ist, bleibt bestehen.

der Streiwert dürfte eher bei 5000 Euro liegen, eine neue Maschine.
Das Gutachten kannst du Knicken, die gegnerische Seite wird das nicht akzeptieren. Also wird das Gericht ein neutrales beauftragen, das der TE, weil er verlieren wird, auch noch bezahlt.
 
Die Gewährleistung ist aber an eine entscheidende Bedingung gebunden:
der Fehler muss bei Auslieferung bestanden haben.

und genau hier kommt das gutachten erstmal ins spiel.

In den ersten 6 Monaten wird zugunsten des Kunden davon ausgegangen, die restlichen 1,5 Jahre muss der Kunde das beweisen. Etwas schwierig, wenn der Wagen 1,5 Jahre und 25000 km problemlos gelaufen ist.

die normale anzunehmende laufleistung liegt aber gemeinhin deutlich ueber
den 25000.

der Streiwert dürfte eher bei 5000 Euro liegen, eine neue Maschine.
Das Gutachten kannst du Knicken, die gegnerische Seite wird das nicht akzeptieren.

je nach risikofreude kann man auch einfach mal "nur" vermittels eines
advocaten seine ansprueche geltend machen .. in wie weit ein oeffentlich
bestellter und vereidigter sachverstaendiger in zweifel gezogen wird oder
bei einer freien beweiswuerdigung die gegenseite glaubhaft darlegen kann,
warum der sachverstaendige eine verlogene kreatur ist, bleibt offen.

Also wird das Gericht ein neutrales beauftragen, das der TE, weil er verlieren wird, auch noch bezahlt.

so, er wird also zwingend verlieren. gut zu wissen. dann muss er es
natuerlich sein lassen. keine frage. da das geklaert ist, widmen wir uns
einfach anderen themen. wir hatten in der kantine heute recht annehmbares
rindergeschnetzeltes mit reis und gemischtem salar.
 
Verschmolzen,das ist eig. nicht zu glauben...:huh:

Eher hat der Injektor einen defekt Bekommen und den Diesel nicht mehr fein zerstäubt,bei 1500 Bar Druck auf der Rail kann man sich ausrechnen wie im besten Fall der Kolben und im Schlimmsten die Zylinderwandung im Motorblock jetzt aussieht...:o

Das Renault sich in letzter Zeit scheinbar extrem anstellt bei Garantiefällen,was Motorschäden betrifft,war in den letzten Wochen erst Thema hier,da war es allerdings ein tce.;)

Im Besten Fall ist nur der Kolben hinüber und der Injektor,eine Glühkerze wäre verschmerzbarer Kleinkram auf der Rechnung.
Ist es schlimmer bräuchte der TE einen Austauschmotor,idealerweise einen mit wenig km aus einem Unfallwagen und dann umbauen lassen.

Ob er danach nochmal wieder bei Renault kauft muß der TE dann selbst entscheiden.-_-
 
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