Eure WLTP-Werte in COC Bescheinigung NUR STEPWAY SCE110 LPG

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Hallo zusammen,

zunächst einmal vielen Dank für die entscheidenden Tipps in diesem Thread.
Ich wollte heute auch die Änderung meines Dokkers 110 LPG beantragen
Ich bin extra in die Kreisstadt gefahren, um fähigere Mitarbeiter anzutreffen als bei uns im Dorf vor Ort.
Aber weit gefehlt, erst meinte die Mitarbeiterin das wäre doch gar kein E-Auto und da ist mir schon der Kragen geplatzt und ich habe nach der Abteilungsleiterin gefragt. Die meinte aber das wäre doch gar kein Gas-Auto sondern ein LPG-Fahrzeug. Da bin ich fast ausgerastet, ich habe der das komplette Schreiben (34 Seiten) vom Kraftfahr Bundesamt vorgelegt, wo ganz eindeutig und zweifelsfrei in gut verständlichen Worten haarklein beschrieben steht, daß der niedrigere Schadstoffausstoß zu veranschlagen sei. Die meinte, daß sie sich auf ein paar fliegende Blätter nicht stützen könne und das prüfen werde. Man könnte ja evtl. das Mittel aus Benzin- und Gas nehmen. Das Zollamt müßte da auch noch ein Wörtchen mitreden. Auch das stimmt nicht, die hatte ich vorher angerufen und man sagte mir, daß die sich ausschließlich nach den Angaben des StVA richten.

An wen könnte ich mich nun wenden, ich soll 6 € mehr bezahlen als für meine verkaufte "Dreckschleuder" mit 3,0 Liter Hubraum und weit über 250mg Co²- Ausstoß. Wird man jetzt neuerdings dafür bestraft sich ein ökologischeres Auto anzuschaffen ? :veryangry::veryangry::veryangry:
 
@Pimann hast du deinen KFZ Steuerbescheid schon erhalten? Wenn ja, schriftlich Widerspruch einlegen mit Begründung gegenüber der ausstellenden Behörde (Zoll), das löst dann schon mal einen Verwaltungsvorgang zur Bearbeitung aus und ohne diesen Widerspruch würdest du den falschen Steuerbescheid auch akzeptieren, das willst du sicher nicht.
Unabhängig davon wie @wf schreibt eine Ebene höher gehen über die Zulassungstelle. Das muss nicht zwingend der Landrat sein, du musst nachfragen, ich lebe z. B. in einer kreisfreien Stadt, da gibt es keinen Landrat.
 
Ich kenne kein Dorf, das nicht einem Landkreis zugehörig ist und damit ein Landrat zuständig ist.
Ich schon, nämlich die Dörfer die hier bei uns direkt zur Stadt Amberg gehören und eben nicht zum umliegenden unabhängigen Landkreis, z. B. Raigering oder Kümmersbruck. Die sind nämlich formaljuristisch einfach Stadtgebiet (also Stadtteile).
 
An wen könnte ich mich nun wenden,
Wenn das wirklich die Aussage der Abteilungsleiterin war, wäre mein nächster Schritt der Amtsstellenleiter und der müßte sich gegebenenfalls die Frage gefallen lassen ob die Anweisungen der Kraftfahr Bundesamt für seine Dienststelle nicht gelte.
Der nächste Schritt wäre:
An den zuständigen Vorgesetzten, das wäre der Landrat, falls sich da nichts bewegt, kann man mal die Landesdirektion einschalten, oder sich bei der Landesregierung mal beschweren ....
mir würde dann noch eine Anfrage beim zuständigen Verwaltungsgericht einfallen, da es (nach dieser Aussage vom Amt) in meinen Augen nach "bewusten" Betrug am Bürger aussieht.
Sorry, aber das kommt mir so in den Sinn.
Ergänzung: Schriftlich wäre nicht verkehrt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für Eure Hilfe, bin ja neu hier, aber am zweiten Tag meiner Zugehörigkeit kannte ich den Namen "wf". Woran kann das liegen ?
 
Ruhe und Gelassenheit hätte ich gegenüber meinem Dienstherren auch gerne, aber es wird mir schwer gemacht.
Erst hatte ich ein schweres SUV, welches als LKW zugelassen wurde und 172€ Jahressteuer gekostet hat, wenige Jahre später hieß es, daß ich in Zukunt über 400€ zahlen solle.
Mein Quad wurde im ersten Jahr für 6€ versteuert, im zweiten Jahr dann 63€ !
Und jetzt der Dacia mit LPG .......
 
Das verstehe ich jetzt nicht.
Ich habe Dich so verstanden, daß Du Dich perfekt in der Steuergesetzgebung auskennst.
Da sollten Dir die Änderungen doch bekannt sein, z.B. die Änderungen bei der Art von LKW- bzw. Wohnmobil Besteuerung.
Ich muß hier gar nichts belegen.
Wer sich dafür so sehr interessiert kann sich ja informieren

z.B. bzgl. der Kfz-Steuern bei Quads, hier Erhöhung von 2€ auf 21€ pro angefangene 100 ccm
 
Zuletzt bearbeitet:
Da sollten Dir die Änderungen doch bekannt sein, z.B. die Änderungen bei der Art von LKW- bzw. Wohnmobil Besteuerung.
Du hast / hattest einen SUV (Patrol oder Ähnliches) dem (ich glaube das war 2007) lt. Zulassungsstelle für einen LKW die Trennwand und für ein WoMo die Stehhöhe im Kochbereich fehlte und desshalb rückwirkend von 2005 als PKW zugelassen werden sollte. Hab ich Dich da richtig verstanden? Das hab ich auch durch obwohl das Fahrzeug vom TÜV als "SonderKFZ Wohnmobil ausgerüstet als Expeditionsfahrzeug" abgenommen war.
OT aus :D
 
Du hast / hattest einen SUV (Patrol oder Ähnliches) dem (ich glaube das war 2007) lt. Zulassungsstelle für einen LKW die Trennwand und für ein WoMo die Stehhöhe im Kochbereich fehlte und desshalb rückwirkend von 2005 als PKW zugelassen werden sollte. Hab ich Dich da richtig verstanden? Das hab ich auch durch obwohl das Fahrzeug vom TÜV als "SonderKFZ Wohnmobil ausgerüstet als Expeditionsfahrzeug" abgenommen war.
OT aus :D
Ja, so war das wohl. Obwohl ich mich an die genaue offizielle Begründung nicht mehr so genau erinnere. Ging glaube ich hauptsächlich um Verhältnis von Ladefläche zum Rest. Ich hatte mir den aber nur neu geleistet, wenn LKW Zulassung gemacht wird und deshalb extra auflasten lassen.
Da gab es auch keinen Bestandsschutz, warum dann bei..... (Rest "wf" zuliebe weggelassen, zuviel Kotzen reizt nur unnötig die Magenschleimhaut ☺️)
 
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