Eure WLTP-Werte in COC Bescheinigung NUR STEPWAY SCE110 LPG

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Dokker_Ingo

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dokker SCe 110 LPG
Baujahr
2019
Hallo Zusammen,
meine Frage richtet sich ausschließlich an Fahrer des Dokker STEPWAY SCE110 LPG. Idealerweise mit EZ in diesem Jahr. Ich habe meinen Steuerbescheid in Höhe von 208€ bekommen und bin mir absolut unsicher ob dies seine Richtigkeit hat.

Laut meiner COC Bescheinigung habe ich bei Benzin einen kombinierten Wert von 183 und bei LPG 163. Im Fahrzeugschein ist bei mir 183 eingetragen und dies scheint somit die Berechnungsgrundlage für das Hauptzollamt Münster für die KFZ Steuern zu sein.

Mich interessiert nun wie es bei euch ist. Eine Nachfrage bei Dacia hat mich auch nicht weitergebracht..... :-/

Wäre Klasse wenn Ihr einmal nachschauen könntet. Ich möchte einfach nur die Gewissheit das es richtig ist.

Danke vorab!

Gruß
Ingo
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
Na herrlich. Ersteinmal dank für die Hinweise. Da das Fahrzeug finanziert ist, habe ich lediglich eine Kopie der COC und vom Brief. Ergo nur den Fahrzeugschein im Original. Garantiert wird das so verweigert. Die Papiere bei der Bank anfordern kostet wieder Geld und auch hier wird das Straßenverkehrsamt trotz Unfähigkeit garantiert keine Kosten übernehmen. Ich könnte ....
 
Ja sind jedes Jahr 40 € die du jetzt quasi zu viel zahlst. Wer hat den Wagen denn zugelassen? Das Autohaus oder du selber?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #7
Ich habe den Wagen selber zugelassen. War allerdings mehr mit dem Wunschkennzeichen beschäftigt bzw. hatte ich diese Art von "Problem" noch und mir war auch nicht klar das es hier zu Problemen kommen kann. Exakt und 40€ jedes Jahr sehe ich absolut nicht ein.
 
Naja aber dich trifft ja keine Schuld. Die Zulassungsstelle hat den falschen Wert eingetragen. Somit müssen sie es auch kostenfrei ändern. Die Frage ist nur ob sie dafür nochmal die original COC Papiere sehen wollen, welche du ja erst bei der Bank anfordern müsstest.
 
Klär das doch mit Deiner Kopie des COC bei der Zulassundsbehörde und verweise auf ihren Leitfaden zur Ausstellung der Zulassungsbescheinigungen . Ich bin mir nicht sicher ob nur die Zulassungsbescheinigung1 geändert werden muß. in der 2 stehen meines Wissens keine Abgaswerte. Wenn nötig, die Zulassungsbescheinigung2 von der Bank direkt an die Zulassungsbehörde schicken lassen.
 
Ich würde mit der Kopie vom COC und deinem aktuellen Fahrzeugschein (falscher CO2 Wert) zur Zulassungsstelle gehen und das kostenlos ändern lassen. Dürfte kein Problem sein - schließlich hat die Behörde einen Fehler gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also bei uns in Bayern steht auf der Zulassungsbescheinigung 1 ( früher Schein) die Abgaswerte und in der Zulassungsbescheinigung 2 ( früher Brief) nicht.
 
Ja genau. und er muss die CO2 Werte im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) von 183 auf 163 g/km ändern lassen :)
 
Nimm doch deinen "Schein" in die Hand und schau auf die Überschrift ob Zulassungsbescheinigung 1 oder 2
Sorry hat sich überschnitten.:):)
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Hallo Zusammen,
meine Frage richtet sich ausschließlich an Fahrer des Dokker STEPWAY SCE110 LPG. Idealerweise mit EZ in diesem Jahr. Ich habe meinen Steuerbescheid in Höhe von 208€ bekommen und bin mir absolut unsicher ob dies seine Richtigkeit hat.

Laut meiner COC Bescheinigung habe ich bei Benzin einen kombinierten Wert von 183 und bei LPG 163. Im Fahrzeugschein ist bei mir 183 eingetragen und dies scheint somit die Berechnungsgrundlage für das Hauptzollamt Münster für die KFZ Steuern zu sein.

Mich interessiert nun wie es bei euch ist. Eine Nachfrage bei Dacia hat mich auch nicht weitergebracht..... :-/

Wäre Klasse wenn Ihr einmal nachschauen könntet. Ich möchte einfach nur die Gewissheit das es richtig ist.

Danke vorab!

Gruß
Ingo
Lies mal da nach:
Kfz Steuer nach WLTP ab 1.09.2018 [ Achtung Falschberechnungen - Der kleinste kombinierte Wert aus dem CoC muss in der Zulassung bei V.7 stehen]
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #15
Hallo Zusammen,

nach längerer Zeit melde ich mich zurück. Ich hatte heute Zeit mich der Sache anzunehmen. Ich war beim Straßenvekehrsamt und habe die falsche Eintragung (184 g) bemängelt. Mir wurde ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt in dem nun der korrekte Wert (163 g) eingetragen wurde. Das Ganze habe ich noch bei der zuständigen Steuerbehörde gemeldet (wurde auch elektronisch durch das Straßenverkehrsamt gemacht) und bekomme nun eine Erstattung (ursprünglich 208€) über 40€ (jetzt 168€). Wichtig für die Leute die es betrifft, gebt beim Straßenverkehramt den Hinweis das diese Änderung rückwirkend gemacht. Sonst wird die Steuer erst ab dem Zeitpunkt der Meldung korrigiert. In meinem Fall hat der Mitarbeiter das direkt gemacht.

Danke an Alle die mir hier geholfen haben!!! Alleine hätte ich das vermutlich garnicht gemerkt bzw. nicht gewusst wo ich suchen muss.

Liebe Grüße
Ingo
 
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