Hallo zusammen,
zunächst einmal vielen Dank für die entscheidenden Tipps in diesem Thread.
Ich wollte heute auch die Änderung meines Dokkers 110 LPG beantragen
Ich bin extra in die Kreisstadt gefahren, um fähigere Mitarbeiter anzutreffen als bei uns im Dorf vor Ort.
Aber weit gefehlt, erst meinte die Mitarbeiterin das wäre doch gar kein E-Auto und da ist mir schon der Kragen geplatzt und ich habe nach der Abteilungsleiterin gefragt. Die meinte aber das wäre doch gar kein Gas-Auto sondern ein LPG-Fahrzeug. Da bin ich fast ausgerastet, ich habe der das komplette Schreiben (34 Seiten) vom Kraftfahr Bundesamt vorgelegt, wo ganz eindeutig und zweifelsfrei in gut verständlichen Worten haarklein beschrieben steht, daß der niedrigere Schadstoffausstoß zu veranschlagen sei. Die meinte, daß sie sich auf ein paar fliegende Blätter nicht stützen könne und das prüfen werde. Man könnte ja evtl. das Mittel aus Benzin- und Gas nehmen. Das Zollamt müßte da auch noch ein Wörtchen mitreden. Auch das stimmt nicht, die hatte ich vorher angerufen und man sagte mir, daß die sich ausschließlich nach den Angaben des StVA richten.
An wen könnte ich mich nun wenden, ich soll 6 € mehr bezahlen als für meine verkaufte "Dreckschleuder" mit 3,0 Liter Hubraum und weit über 250mg Co²- Ausstoß. Wird man jetzt neuerdings dafür bestraft sich ein ökologischeres Auto anzuschaffen ?
zunächst einmal vielen Dank für die entscheidenden Tipps in diesem Thread.
Ich wollte heute auch die Änderung meines Dokkers 110 LPG beantragen
Ich bin extra in die Kreisstadt gefahren, um fähigere Mitarbeiter anzutreffen als bei uns im Dorf vor Ort.
Aber weit gefehlt, erst meinte die Mitarbeiterin das wäre doch gar kein E-Auto und da ist mir schon der Kragen geplatzt und ich habe nach der Abteilungsleiterin gefragt. Die meinte aber das wäre doch gar kein Gas-Auto sondern ein LPG-Fahrzeug. Da bin ich fast ausgerastet, ich habe der das komplette Schreiben (34 Seiten) vom Kraftfahr Bundesamt vorgelegt, wo ganz eindeutig und zweifelsfrei in gut verständlichen Worten haarklein beschrieben steht, daß der niedrigere Schadstoffausstoß zu veranschlagen sei. Die meinte, daß sie sich auf ein paar fliegende Blätter nicht stützen könne und das prüfen werde. Man könnte ja evtl. das Mittel aus Benzin- und Gas nehmen. Das Zollamt müßte da auch noch ein Wörtchen mitreden. Auch das stimmt nicht, die hatte ich vorher angerufen und man sagte mir, daß die sich ausschließlich nach den Angaben des StVA richten.
An wen könnte ich mich nun wenden, ich soll 6 € mehr bezahlen als für meine verkaufte "Dreckschleuder" mit 3,0 Liter Hubraum und weit über 250mg Co²- Ausstoß. Wird man jetzt neuerdings dafür bestraft sich ein ökologischeres Auto anzuschaffen ?