Warnsignale beim Nicht-Anschnallen abschalten?

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@Dokker 2017:
Ich weiss nicht, ob eine Gurtverlängerung die Lösung ist.
Dieses Zwischenstück wäre dann ja dauerhaft eingebaut und im Falle eines Unfalles.... Wer weiss schon ob das dann hält oder was passiert.
Bei Eingriffen ins Sicherheitssystem muss man immer vorsichtig sein.
Wenns denn unbedingt sein muss, lieber irgendwie den Ton abschalten und am Gurtsystem nix machen..

Die halten wenn du das teil von innen gesehen hast,aber selbst wenn brauch er nicht viel halten weil es ja dafür gedacht ist sich nicht an zu schnallen.
Eigentlich sind sie dafür gedacht weil manche Gurtschlösser schlecht zu erreichen sind und sie sollen es erleichtern.
Ich schnalle mich immer an und hab den halt drin für die kurzen Manöver wo ich immer rein und raus springe aus den Wagen.
 
...na ja straffälig machen halte ich für etwas übertrieben. Wenn man jemanden sagt so und so gehts, mache ich m.E. mich nicht strafbar....

Falsch, sehr falsch - richtig ist, du darfst wissentlich und vorsätzlich keine "Anleitung" zum Bruch bestehender Gesetze geben. Damit machst du dich der Beihilfe strafbar.
Angenommen, du gibst da Ratschläge, obwohl du weißt das damit geltendes Recht gebrochen wird, und der "beratene" verunfallt und kommt zu körperlichen Schaden. Wenn der dann nachweißt das er eine derartige vorgehensweise von dir hat - oh, oh, dann wird's eng für dich.
(z.Bsp. jeder weiß das der illegale Besitz einer Schußwaffe verboten ist. Du fragst mich woher bekomm ich und ich sag von da und da. Anschließend begehst du ein Verbrechen damit. Ich bin dann "Nichtmittelbarer Mittäter" - hab zwar nicht direkt geschossen, aber die Tat erst möglich gemacht.)

Jeder hier sollte sich also eine Antwort auf irgendeine Frage sehr genau überlegen. Antworten um nur des Antwortenswillen kann gefährlich werden. Ich will da nur warnen, mehr nicht.


@Dokker 2017:
Ich weiss nicht, ob eine Gurtverlängerung die Lösung ist.
Dieses Zwischenstück wäre dann ja dauerhaft eingebaut und im Falle eines Unfalles.... Wer weiss schon ob das dann hält oder was passiert.
Bei Eingriffen ins Sicherheitssystem muss man immer vorsichtig sein.
Wenns denn unbedingt sein muss, lieber irgendwie den Ton abschalten und am Gurtsystem nix machen..

Sehr richtig. Übrigens kann man die Gurtverlängerung zwar kaufen, aber der Einsatz ist nicht genehmigt - die Dinger sind nicht geprüft und haben dadurch kein Zertifikat.

Der "Blindstecker" zum Ausschalten des Warnton's ist nur erlaubt wenn Gegenstände auf dem Beifahrersitz liegen, die den Warnkontake bereits auslösen.
 
...Übrigens kann man die Gurtverlängerung zwar kaufen, aber der Einsatz ist nicht genehmigt - die Dinger sind nicht geprüft und haben dadurch kein Zertifikat....

Das sieht hier anders aus; ich würde etwas was ein zugelassenes Prüfzeichen hat schon als "geprüft" und somit mit "Zertifikat versehen" bezeichnen:

Gurtverlängerung.JPG

"...ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde...."
 
Die Frage ist nach was wurde geprüft? Auf EMV Verträglichkeit? Das besteht die Verlängerung natürlich problemlos ;)
 
Da stehts:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in Bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in Bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.
(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.
(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe „e“ und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen „1“.
(3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlass geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.

Allerdings:
Auszug aus Test Kindersitze
Aktuell ist uns keine individuelle Gutverlängerung mit ABE mehr bekannt. Beispielsweise bei Amazon werden reihenweise Verlängerungen mit dem Hinweis „E4-zertifiziert“ angeboten. Eine aktuelle Anfrage an den TÜV-Süd hat ergeben, dass der Begriff „E4-zertifiziert“ nicht aussagekräftig sei, da E4 lediglich das Genehmigungsland (Niederlande) beschreibe. Grundsätzlich sei eine Gurtverlängerung zulässig, wenn diese eine entsprechende Prüfung und Zulassung hat. Für die Prüfung von Sicherheitsgurten kommen die Regelungen 77/541/EWG oder die ECE-R 16 zur Anwendung. Wenn dieser Nachweis für die Gurtverlängerung vorliegt, kann diese laut dem TÜV-Süd verwendet werden.
Fachbetriebe bieten für korpulente Menschen eine Verlängerung des Dreipunkt-Gurtes mit entsprechender TÜV-Abnahme an. Diese dauerhafte Umrüstung des Autos ist sicherlich keine Lösung für das temporäre Problem der Gurtverlängerung beim Einbau eines Kindersitzes. Alle von uns recherchierten Gurtschlossverlängerungen (Zwischenstück zwischen originalem Gurtschloss und Gurt) hatten keinen entsprechenden Nachweis.
 
..."...ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde...."

Also dazu mal klar gestellt, mein Beitrag bezüglich geprüfter Gurtverlängerung bezog sich auf meinen Wissensstand 2015. Damals hätte ich selber, wegen "Leibesfülle" (Dick), so ein Ding gebraucht. Meine Anfrage beim ADAC ergab - "... in D sind bisher (2015) keine geprüften Gurtverlängerungen bekannt". Gewarnt wurde aber damals schon vor illegal gekennzeichnete Geräte. Derartige gefälschte "Prüfsiegel" sind leider auch schon in anderen Bereichen bekannt.
Mich machte damals stutzig, das alle Angebote aus der Balkanregion bzw aus Fernost kamen.

Da sich die Situation für mich heute wesentlich gebessert hat, hab ich auch keinen Bedarf mehr daran. Deshalb auch nur der alte Wissensstand. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
 
Google ich nach dem E Prüfzeichen ( 06 42448) finde ich mehrere verschieden konstruierte Verlängerungen mit der selben E- Nummer.... so viel zum Thema "zugelassen" ... Die Chinesen drucken alles was du willst auf ihre Produkte... solange sie sich dann besser verkaufen.

Es würde mich nicht wundern wenn die Verlängerungen im Inneren aus Reiskeksen und Pappe bestehen.
 
Hallo Dacia-Sandero Gemeinde,

gibt es eine Möglichkeit diese Warnsignal zu deaktivieren? Hab einen Sensor defekt oder was auch immer, so dass das Warnsignal immer wieder (obwohl Gurt angelegt) anschlägt. Leider ist der nächste Termin beim Freundlichen erst am 2.1.2020.
Lieben Dank für Eure Hilfe, Famstam

Mod.: Beitrag wurde in dieses Thema verschoben
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
gebe dir grundsätzlich recht. Doch erlischt nicht immer die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges - besonders wenn es "nur" um Ordnungswidrigkeiten geht.

Besonders im Recht zu streiten ist jetzt Brotlos - selbst bei Anwälten ist da oft Ratlosigkeit vorhanden :D
 
Hallo Dacia-Sandero Gemeinde,

gibt es eine Möglichkeit diese Warnsignal zu deaktivieren? ....
Hallo @Famstam

Deine Frage musste unweigerlich unsere Hobby-Juristen (ist nicht böse gemeint) auf den Plan rufen. :D

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Zum Thema:
  1. Nach meinen Kenntnissen gibt es nicht eine bestimmte Elektro-Sicherung die man abziehen könnte um das nervige Piepsen zu deaktivieren.

  2. Eine häufige Ursache sind Gegenstände auf dem Beifahrersitz. (z.B.: eine Sporttasche) Das System piept dann, weil es glaubt dort sitzt jemand. Abhilfe: einfach den Beifahrergurt anlegen, auch wenn dort niemand sitzt.

  3. Es gibt eine Möglichkeit es Softwareseitig auszuschalten. Das war der Link von Corax. (Antwort: #219). Ich glaube, in deinem Fall, wäre das zuviel Aufwand.
.
 
Bei meinem Auto wird erst von der Technik gemeckert wenn ich un angeschnallt schneller als 9/Km/h fahre. Fazit: Entweder vernünftig anschnallen, was ja auch erhebliche Vorteile im falle eine Unfall hat, oder nicht schnell.... als >ach lassen wir das lieber<.

Gruß DECO
 
Antwort: Ja, es geht ohne Studium oder Software.
Dauer: 1Minute
Benötigtes Werkzeug: Taschenlampe

Unter den Sitzen befindet sich ein Steckkontakt. Einer ist für die Airbags (Finger weg). Einer geht zum Gurtschloss und hat unter dem Fahrersitz zwei Adern. Diesen abziehen. Fertig.
Damit ist man immer (schaltungstechnisch gesehen) angeschnallt. Angeschnallt sein öffnet den Schalter im Gurtschloss, genau wie das abziehen des Kabels.
Auf der Beifahrerseite geht das auch, aber das Kabel hat vier Adern, weil die Sitzerkennung damit auch abgesteckt wird. Da die Steuerung denkt, man sei immer angeschnallt muss beim Gebrauch von Kindersitzen der Airbag ausgeschaltet werden (es ändert sich also nichts).
Nachteil: Wenn es zum Auslösen der Airbags kommt, wird die BFS mit auslösen, egal ob jemand draufsitzt.

Wenn man nur den Stecker auf der Fahrerseite entfernt gibt es keine Nachteile.

Das Fahren ohne Gurt ist im Bereich der StVO strafbewährt und darf nur von mündigen Bürgern unterlassen werden, weil die Wissen, wo man das darf und wo nicht.

Gruß
Claus
 
Einer ist für die Airbags (Finger weg).
Warum? Wenn man als "mündiger Bürger" schon auf das neumodische Teufelszeug verzichten und ohne Gurt fahren möchte kann man doch auch gleich ganz konsequent den Airbag mit abklemmen. Wenn schon, denn schon. Und dann kommt einem im Falle eines unangegurteten Unfalls wenigstens in den letzten Lebenssekunden nicht auch noch ein Airbag ins Gesicht geklatscht.
 
Das Fahren ohne Gurt ist im Bereich der StVO strafbewährt und darf nur von mündigen Bürgern unterlassen werden, weil die Wissen, wo man das darf und wo nicht.

Als mündiger und vernunftbegabter Autofahrer benutze ich den Gurt immer und jederzeit. Wer das nicht tut dem spreche ich die Eigenschaft zu Fahren ab.
 
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