Zulassung

Denke mal bitte an die vielen deutschen Trucker, die ihre LKW mit polnischer oder niederländischen Zulassung fahren.

Die dürften entweder als Angestellte dieser polnischen Firma auf dem Bock sitzen, oder als Subunternehmer dieser Firma einen Truck proforma von denen angemietet haben.

In unserem Fall hier ist die Situation leicht anders.

Etwa so, als wenn ich mit Deutschem Wohnsitz, (ohne Wohnsitz in Polen) in Polen ein Fahrzeug anmelde (geht bestimmt nicht wenn ich dort keinen Wohnsitz habe) und dieses Fahrzeug aber ausschließlich in Deutschland nutze.

Das mag bei einer Leihüberlassung möglich sein, aber das Fahrzeug gehört irgendeinem Polen und nicht mir.

Aber Dein Argument mit dem Fahrzeug aus 2. Hand ist gut!
Wenn das Fahrzeug bereits zugelassen war, hat es zwangsläufig auch einen Vorbesitzer und das drückt den Kaufpreis des Fahrzeuges.

Einen Vorbesitzer aus den Papieren zu streichen würde bedeuten, daß das Fahrzeug neue Papiere erhalten müßte, was dann aber wieder Urkundenfälschung ist ......... ähnlich den Tacho elektronisch zurückzudrehen.
 
Moin,

bei allem Respekt für Deine Kompetenz im allgemeinen---und meiner persönlichen Wertschätzung Dir gegenüber @Helmut2---wenn ichs recht verstanden habe, fährt rocker derzeit ein Fz. welches auf seinen Händler mit rumänischer Zulassung versteuert und versichert ist. Das darf er nach EU-Recht.

Wenn er nun dieses Fz in D anmeldet, ist nicht zwingend erforderlich, dass die Anzahl der ausländischen Vorbesitzer im Brief vermerkt werden, denn er ist der erste deutsche Besitzer. Der Brief wird erst in D ausgestellt.
 
Wenn er nun dieses Fz in D anmeldet, ist nicht zwingend erforderlich, dass die Anzahl der ausländischen Vorbesitzer im Brief vermerkt werden, denn er ist der erste deutsche Besitzer. Der Brief wird erst in D ausgestellt.

Wird der ausländische Teil der Zulassungsbescheinigung der EU, denn nicht als Anhang der Deutschen Zulassungsbescheinigung genommen, um den Werdegang des Fahrzeuges in den Akten zu haben?
Sozusagen als "Anlage" oder Blatt 2 der Deutschen Zulassung.

Wenn nicht, könnte man mir ein rumänisches / polnisches Fahrzeug mit 40.000 Kilometern und 6 Vorbesitzern, als ein Fahrzeug mit 40.000 Kilometern aus 1. Hand unterjubeln? :o

Oder hab ich hier einen Denkfehler? :huh:
 
Erstbesitz

Moin,

im deutschen Brief wir der erste deutsche Besitzer eingetragen. Eventuelle ausländische Vorbesitzer können eingetragen werden, aber das ist je nach Zulassungsstelle unterschiedlich. Da macht jede.. was sie will.
 
..... das ist je nach Zulassungsstelle unterschiedlich. Da macht jede.. was sie will.

Daß sie das noch können, ist dann der Regulierungswut der Brüsseler Bediensteten offensichtlich durch die Lappen gegangen.

Ausgerechnet da, wo wirklich Transparenz gewünscht und Handlungsbedarf aus Brüssel angebracht wäre.
 
meines Wissens darf er das Fahrzeug mir rumänischer Zulassung nur dann in D fahren, wenn er einen Wohnsitz in RU hat.

Ich hatte mal echte Probleme mit dem in Spanien zugelassenen Fahrzeug meiner spanischen Freundin. Die saß sogar nebendran. Ist alledings schon 20 Jahre her und kann sich geändert haben.
Lieber mal beim Trachtenverein nachfragen.

Zulassung kein Thema, wenn das Auto schonmal in der EU zugelassen war. Das erledigt doch eh der Händler.

Grüße

Martin
 
Nur mal so als Gedankeneinwurf:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Fahrzeug auf den Händler in RU zugelassen, was fast zwingend bedeutet, dass der Händler dort eine offizielle Repräsentanz hat.
Rocker bekommt vom Händler das Fahrzeug leihweise bis zur deutschen Zulassung zur Verfügung gestellt, hat mit dem Händler also irgendein Mietvertrag geschlossen.
Einfache Schlussfolgerung: Rocker kann das Fahrzeug straffrei in DE bewegen.
Gedankeneinwurf Ende.
Klar ein Nachfragen bei der Zulassungsstelle bringt unter Umständen Klarheit. Wenn man bei verschiedenen Z-Stellen nachfragt wird man mit großer Wahrscheinlichkeit unterschiedliche Antworten bekommen und nicht schlauer sein.
LG
 
hallo
wenn du als deutscher staatsbürger ein kfz mit ausländischer zulassung in deutschland bewegst, ist das steuerhinterziehung. ausser es ist ein leihwagen bzw. mitwagen.

Das war vielleicht vor 20 Jahren mal so, aber dank des gemeinsamen Marktes ist das schon lange nicht mehr so.
 
Gemäß §1 Abs.2 Kraftfahrzeugsteuergesetz muss für ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung die deutsche Kraftfahrzeugsteuer solange entrichtet werden, wie es sich im öffentlichen Verkehr in Deutschland aufhält.

Im § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz sind Ausnahmen definiert.

So besteht eine Steuerbefreiung, wenn sich das Fahrzeug nur für einen vorübergehenden Zeitraum im öffentlichen Verkehr in Deutschland aufhält. (für maximal ein 1 Jahr)

Diese Ausnahme ist jedoch hinfällig, wenn der Fahrer des Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Wenn du folglich deinen Wohnsitz in Deutschland hast und ein Fahrzeug mit rumänischer Zulassung auf deutschen Straßen bewegst, muss du die Kfz Steuer für das Fahrzeug an das zuständige Finanzamt entrichten. Machst du dies nicht, erfüllst du den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.
 
… das Auto wäre auf ihn noch bis dahin versichert ( Unterlagen sind vorhanden ? )

Als Nachweis für die Versicherung musst du eine gültige grüne Versicherungskarte, ausgestellt von der rumänischen Versicherung, mitführen! Ohne diese grüne Versicherungskarte hast du keinen Versicherungsschutz und die Polizei würde das Fahrzeug bei einer Kontrolle unmittelbar stilllegen.

Übrigens, das gleiche Schicksal könnte dich bei der Kraftfahrzeugsteuergeschichte ereilen. Wenn du eine Steuererklärung (nicht zu verwechseln mit der Einkommenssteuererklärung) abgeben hast, bekommst du bei einem Fahrzeug mit ausländischer Zulassung eine Steuerkarte, welche du bei einer Polizeikontrolle als Nachweis vorweisen musst. Kannst du dies nicht, dürfte auch hier eine sofortige Stilllegung drohen, bis du deine Steuerschulden bezahlt hast.
 
Die Grüne Karte wird der EU nicht mehr benötigt........... Dies war und ist lediglich ein Nachweiß das das KFZ die für das "Gastland" vorgeschrieben Mindestdeckung hat.... Dies ist in der EU gleich.....

"Händler hatte das Auto aus Rumänien selbst überführt und mit Rumänischen Kennzeichen versehen,er sagte die Papiere für die Zulassung würden ca 14 Tage bis 3 Wochen dauern"

- sehr abenteuerlich...... Wie kann ein Händler der nicht Bürger von Rumänien ist und dort gemeldet ist, dort ein KFZ anmelden ..... Geht nicht......Hat der Händer nichts anderes zu tun als Tage ca. 2500 Km zu fahren..... Da kostet der Sprit mehr wie ne Spedition ?????

Vermutlich hat er ein Überführungskennzeichen oder Kurzzeitkenzeichen.....

Dabei ist zu beachten, da zumindest nach deutschem Versicherungsrecht keine Kaskoversicherung besteht....

Die COC Beschenigung ist keine KFZ - Zulassung. Wenn Du eine rumänische Zulassung hast, was ich bezweifele ist alles i.o. ? Zumindest so lange wie die Versicherung besteht....

Besteht die nicht mehr, wirst du im RO ausgschrieben, dann hast noch ein halbes Jahr Zeit bis du bei Inpol drin bist... Da es kaum noch Kontrollen gibt auch kein Problem. (könnte mit Dezember passen) Das Problem hättest du jedoch wenn du einen Schaden verursachst.... Da du aber noch nichts gezahlt hast und kein Eigentümer bist kann es dir auch ergal sein.....

Also ich halte das alles für unglaubwürdig.... Wie auch immer:o
 
Moin,

nach deutschem Steuerrecht stimme ich zu @Exlex, was § 3 S. 26 Kraftfahrzeugsteuergesetz betrifft.

Gemäß §1 Abs.2 Kraftfahrzeugsteuergesetz muss für ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung die deutsche Kraftfahrzeugsteuer solange entrichtet werden, wie es sich im öffentlichen Verkehr in Deutschland aufhält.

Im § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz sind Ausnahmen definiert.

So besteht eine Steuerbefreiung, wenn sich das Fahrzeug nur für einen vorübergehenden Zeitraum im öffentlichen Verkehr in Deutschland aufhält. (für maximal ein 1 Jahr)

Diese Ausnahme ist jedoch hinfällig, wenn der Fahrer des Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Wenn du folglich deinen Wohnsitz in Deutschland hast und ein Fahrzeug mit rumänischer Zulassung auf deutschen Straßen bewegst, muss du die Kfz Steuer für das Fahrzeug an das zuständige Finanzamt entrichten. Machst du dies nicht, erfüllst du den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.
Wir wissen aber, dass internationales Recht Vorrang vor nationaler Gesetzgebung hat. Und da gibt es die FZV und die IntVO.

Die FZV sagt im § 20 Abs. 1 Satz 1 FZV: In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend (bis zu 1.Jahr) am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

Laut rocker68 handelt es sich um einen Zeitraum < 1 Monat, womit ein regelmässiger Zeitraum ausgeschlossen werden kann.

Ferner gilt
§§ 1 und 5 IntVO (Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr)

§1 (Auszug)
“1) Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle ein gültiger
a) Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl 1930 II S 1234) oder
b) ausländischer Zulassungsschein ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. “
§ 5 (Auszug)
“Als vorübergehend im Sinne des § 1 Abs. 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr; der Zeitablauf beginnt
a) bei internationalen Zulassungsscheinen nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 mit dem Ausstellungstage,
b) bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tage des Grenzübertritts. “

Auch das sollte erfüllt sein.
 
Wäre doch interessant, wenn rocker68 sich noch mal melden würde...

Wir haben uns ja hier die Köpfe heiß diskutiert.

Und wenn es nur dazu dient, Anderen mit einer ähnlichen Fragestellungen weiter zu helfen.
 
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