Wohlfühlgeschwindigkeit Autobahn

Alzheimer, oder ist dir der Paragraph 1 StVO unbekannt?

@DaciaBastler bezieht sich aber auf §18 Abs. 1 (§ 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen (https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/102-18-autobahnen-und-kraftfahrstrassen) ). Also er hat keinen Alzheimer.....

Yeah, mit der Simson ab auf die Autobahn.
Da muss man aber mutig sein, oder Lebensmüde

1. Es ist erlaubt... § 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen (https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/102-18-autobahnen-und-kraftfahrstrassen)
2. Du hast Recht...
 
Nix mit basteln. Meine Schwalbe lief mühelos 66km/h.... (auch ohne Rückenwind und auch ohne bergab...) Amtlich bestätigt damals.
OT on...Wieviel Kilogramm ist das her OT off
denkend_0007.gif
 
Alzheimer, oder ist dir der Paragraph 1 StVO unbekannt?
Jetzt komm mal runter! Wenn Dir eine Meinung nicht passt, dann musst Du nicht gleich beleidigend werden!
Wie dicker61 geschrieben hat, §18 StVO. Es zählt nur die "durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit" eines Fahrzeuges ob eine AB benutzt werden darf oder nicht. D.h. nicht, dass man auch mind. 60 km/h fahren muss. Dir ist es aber natürlich freigestellt, so schnell zu fahren wie Du möchtest.
 
Mit 66kmh würde ich mich auf der Autobahn nicht wohl fühlen.
 
Ja, bauartbedingt muss ein KFZ mindestens 60km/h fahren können um die Autobahn benutzen zu dürfen.
Das bedeutet aber nicht, dass du grundlos mit 60, 50 oder 30 auf der Autobahn schleichen darfst.

Ich wiederhole es nochmals :
GRUNDLOS
 
Und wer entscheidet nun was GRUNDLOS tatsächlich ist....
  • Wenn du einem hinten rein fährst, warst du erstmal unaufmerksam = du bist schuldig.
  • Weist der Gutachter dir nach das du auch noch wesentlich schneller als die Richtgeschwindigkeit vom 130km/h warst = du bist nochmal Schuldig.
  • Dem vorausfahrenden "..wurde urplötzlich schlecht.." und er wollte rechts raus aus Sicherheitsgründen = er hat verantwortungsbewust Gehandelt und damit nicht GRUNDLOS.
Was nun John..?

Vor Gericht und auf hoher See bist du allein in Gottes Hand. :teacher:
 
Hallo liebe Mitschreiber,

bin in meinen 45 Lebensjahren ca.600000 Km Unfallfrei gefahren. Habe in dieser Zeit wo ich Dienstlich unterwegs war nie einen Strafzettel bekommen oder sonstiges eingefangen. Und schnell gehen musste es immer.

Seit meine Ärzte meinten Sie müssten mich in die Rente schicken ist meine Wohlfühlgeschwindigkeit ganz deutlich gesunken. Komme vom gleichen Automobielhersteller wie * und er hat in seinem Leben wie ich genügend verunfallte FZG gesehen.

Leute, ich möchte einfach nicht mehr sehr schnell Unterwegs sein und auf der Autobahn reichen mir 130 Km/h.

Gruß micha72
 
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