Auszug aus dem ADAC
Welche Reifen dürfen verwendet werden?
Es dürfen nur solche Reifen gefahren werden, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen, sprich Sommerreifen. Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen, die typischerweise eine M+S-Kennzeichnung und/oder eine entsprechende Kennzeichnung mit dem „Three-Peak-Mountain-Snowflake“-Zeichen tragen, erfüllen diese Anforderung.
Auszug Reifendirekt
Winterreifenpflicht in Deutschland
Seit 2010 besteht in Deutschland eine gesetzliche Winterreifenpflicht? Sie basiert auf § 2 Abs 3a Satz 1 und 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) und besagt, dass bei winterlichen Witterungsbedingungen nur mit Winterreifen gefahren werden darf.
Reifen bei Schnee und Eis
Der entsprechende Paragraph der Verordnung lautet: "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Die darin erwähnte Richtlinie 92/23/EWG erwähnt Reifen, "... bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die von-einander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist."
Glätte und Schnee erfordern Winterreifen
Zusammengefasst dürfen bei Eis und Schnee nur M+S-Reifen benutzt werden. Neben Winterreifen können das also auch Ganzjahresreifen sein, sofern Sie über eine M+S-Kennung verfügen (zu finden auf der Reifenflanke). An dieser Stelle darf Kritik am Gesetzestext geübt werden, denn das Symbol unterliegt keiner Regelung - es darf von den Herstellern ohne von zuvor bestandene Tests aufgeprägt werden. Ob der Reifen wirklich wintertauglich ist, wird dadurch nicht bestätigt. Anders ist es beim Schneeflockensymbol - hier muss der Reifen zuvor erfolgreich Wintertests absolviert haben.
Also sobald M+S drauf steht, darf man sie fahren (auch wenn der Reifen nicht dafür getestet wurde)