Während der Garantiezeit nur zu Dacia oder auch zu Renault?

Du hast recht Ostsee.
Allerdings nimmst du möglicherweise auftretende Probleme mit Garantie oder Gewährleistung auch wissend in Kauf.
Denn eins ist klar:
es gibt und es gab immer mal wieder Schwierigkeiten mit Abwicklungen, weil (ob wissentlich oder unwissentlich) gegen Vorgaben gehandelt wurde.
Das kann man alles umgehen, wenn man in die Dacia Werkstatt geht.
Die entstehenden Kosten sollte man grob planen können.
Wer wirklich z.B. die Ölkosten durch Selbsteinkauf reduzieren will oder je nach finanzieller Lage muss, kann nur hoffen, dass nichts passiert.
Geht ja nicht jeder Motor gleich kaputt.
Auch beachten muss man die persönlichen Fähigkeiten der einzelnen Personen.
Während du vieles selbst machen kannst, gibt es auch viele technische Laien oder halbwissende (nicht böse gemeint).
Für dich hast du sicher die beste Entscheidung getroffen.
 
Dacia baut auch keine Motoren. Das macht Renault und die Normen sind, wo zutreffend, RN 0700, RN 0710 und RN 0720. Wenn das im Wartungsplan steht, dann einhalten, sonst A-Karte.

-ostsee-
Also in meinem Wartungsplan steht das nicht.
Hat einer die Renault Freigaben im Wartungsplan stehen?
 
...Dacia kann nicht einfach so geltendes EU-Recht aushebeln....

So wohl nicht richtig, denn Garantien verteilen sich auf geltendes, nationales Recht (Verbraucherschutzgesetz) und Freiwillkeit (z.Bsp. gegen Durchrostung). Im EU-Recht ist wohl nur das Verbraucherschutzgesetz greifbar.
Daher alles recht schwierig.

Hab ebend noch mal meinen Schraubermeister (freie Werkstatt) angerufen, wie sein Wissensstand so ist. Ohne den Garantieschutz zu verletzen darf er allgemeine Wartungsarbeiten ausführen (Bremsklötzer ersetzen *, Reifen wechseln, Ölwechsel...).
Alles was unter Garantie fällt verweist er an autorisierten Händler mit Werkstatt. Dafür hat er eine Vereinbarung mit dieser, da bereits mehrere Dacia hier im Bereich laufen.

* Bremsen sind Sicherheitsrelewante Teile. Stellt eine Werkstatt fest das die Bremsen nicht mehr Verkehrssicher sind, darf das Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. d.h. entweder Huckepack oder reparatur vor Ort.
 
...
* Bremsen sind Sicherheitsrelewante Teile. Stellt eine Werkstatt fest das die Bremsen nicht mehr Verkehrssicher sind, darf das Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. d.h. entweder Huckepack oder reparatur vor Ort.

Wenn du damit ausdrücken möchtest, die Werkstatt hätte das Recht oder die Verpflichtung zur Zurückhaltung des Fahrzeugs , bis es repariert wurde: eindeutig nein, das darf sie nicht! Das wäre Unterschlagung.
Der einzige Grund für eine Zurückhaltung des Fahrzeugs ist, wenn der Kunde die Rechnung nicht oder nicht vollständig bezahlen will - Pfandrecht.

Die Werkstatt wird aber in jedem Fall einen Vermerk auf der Rechnung setzen, falls das Fahrzeug in ihren Augen nicht mehr verkehrssicher ist, allein um ein eventuelle Mithaftung auszuschliessen.
Der TÜV dagegen kann dein Fahrzeug an Ort und Stelle außer Betrieb setzen, wenn es bei der Prüfung als verkehrsunsicher eingestuft wird.

EDIT:
Gewährleistung: 2 Jahre = EU-Recht
Garantie: freiwillig und nach Ermessen des Herstellers ohne Rechtsanspruch

-ostsee-
es ist sogar noch komplizierter, so ganz regelfrei können auch Garantiebedingungen nicht abgefasst werden.

Bei einer Garantie, die ich kostenpflichtig bei Gebrauchtwagenkauf abschließe, sind Vertragswerkstätten-Klauseln nach einem BGB-Urteil unzulässig. Viele Hersteller verzichten (laut Artikel) mittlerweile auch bei Neuwagen auf solche Klauseln:
BGH-Urteil: Gebrauchtwagen-Garantie gilt auch bei Wartung in freier Werkstatt - SPIEGEL ONLINE - Auto (http://www.spiegel.de/auto/aktuell/gebrauchtwagen-garantie-gilt-nicht-nur-bei-vertragswerkstaetten-der-hersteller-a-924365.html)

Anders ist es wieder, wenn ein Autohändler eine kostenfreie Zusatzgarantie anbietet: die kann dann wiederum die Bindung an die Werkstatt des Händlers beinhalten, als Instrument der Kundenbindung ist das dann zulässig.

Wer da dann noch durchblickt - ich tue mich langsam schwer damit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und bei Gewährleistung muss der Käufer theoretisch nach 6 Monaten beweisen, dass der Fehler von Anfang an da war bzw. dessen Ursache.
 
@urpes:
Korrekt, bei bestimmten Fällen ist das so. Aber auch das wird vereinfacht, wenn alle Wartungen bei Dacia gemacht wurden.
In anderen Fällen ist das auch nicht nötig. Z. B. bei dem Ölverlust an meinem Duster. Nach 12 Monaten (Inspektion) wurde eine Undichtigkeit am Motorgehäuse festgestellt. Klarer Garantiefall (oder Gewährleistung? Egal :D).
 
Ich würde weinen, wenn mir jemand hundert Euro für vier Liter Öl abknöpfen will.
Mir ist wichtig, das mir der Mechaniker, den ich an meinem Auto werkeln lasse, kompetent und vertrauenswürdig erscheint. Da ist es mir wurscht, was auf seinem Hemd steht...

-ostsee-

Schau mal auf den Ölpreis meiner angehängten Wartungsrechnung.
100 € für Öl:D
 

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@loganrider:
ich sehe da kein Öl. Oder bin ich blind?
Was willst du jetzt ausdrücken?
 
Dacia kann nicht einfach so geltendes EU-Recht aushebeln.

Können sie eigentlich nicht, - aber dabei fällt mir jetzt eine wirklich saublöde Konstellation ein die es möglich machen könnte, daß trotz hervorragender und 1:1 Kundendienstarbeit einer Fremdfirma, Dacia einen Garantieschaden verweigern kann.

Eine Fremdfirma z.B. ATU hat zwar alle Wartungsvorschriften, Ersatzteile und Zeichnungen, NICHT aber eine Onlineverbindung zum Daciaserver, mit der die Vertragshändler anhand der FIN ihre Wartungsarbeiten auf diesem Server niederlegen.

Eröffnet jetzt der Vertragshändler anhand der FIN seinen Wartungsauftrag, erscheint dort dann auch ein evtl. für genau diese FIN, eine Rückrufarbeit wie z.B.
"Zahnriemen tauschen da von diesem Zulieferer aus dieser Charge gerissene Fasern im Riemen auffällig sind".

ATU sieht diese Meldung natürlich nicht und macht einen ganz normalen 20.000er Kundendienst.

4 Wochen später hat das Fahrzeug einen Zahnriemenriß und Dacia verweigert die Garantie des Totalschadens am Motor mit der Begründung:
"jeder Vertragshändler war über diese Rückrufarbeit informiert und hätte diesen Riemen ausgewechselt, wodurch es nicht zu diesem Schaden gekommen wäre".

Auch ich bin eigentlich ein Befürworter der EU Regelung nach freier Werkstattwahl, aber in solch einem Fall kann es dann wirklich saublöd ausgehen.
 
Der Informationwert diese Fadens tendiert gegen NULL, aber der Unterhaltungswert steigt enorm:argue2::hammer:

Sommerloch:D
 
Können sie eigentlich nicht, - aber dabei fällt mir jetzt eine wirklich saublöde Konstellation ein die es möglich machen könnte, daß trotz hervorragender und 1:1 Kundendienstarbeit einer Fremdfirma, Dacia einen Garantieschaden verweigern kann.

...

ATU sieht diese Meldung natürlich nicht und macht einen ganz normalen 20.000er Kundendienst.
laut Aussage eines Mechanikers bei ATU (kann ich nicht verifizieren) haben die Zugang zum Renault-/Dacia-System, würden die Meldung also sehen.

Daraus kann man jetzt fordern, dass eine freie Werkstatt/-kette eigentlich nur für die Fahrzeugmarken Wartungen durchführen darf, für die sie Zugangslizensen für die Wartungssysteme haben. Oder anders herum: reisst mit vier Wochen nach Wartung bei ATU der Zahnriemen, weil dieser im Rahmen des Rückrufes bei der Wartung nicht getauscht wurde, dann macht sich ATU haftbar für den Schaden. Theoretisch also eigentlich einfach, in der Praxis sehe ich da aber deutliche Probleme bei der Durchsetzung des vermeintlichen Rechts.

@loganrider: wie sieht hier mit dem Informationwert dieses Beitrags aus, oder fühlst du dich wenigstens unterhalten? Ich mache mir sonst ernsthafte Vorwürfe;)
 
Kein Problem, Infos nehme ich als Erkenntnisgewinn, Unterhaltung zur Entspannung:D
 
das Öl ist doch nicht teuer. Das zahlt man für einen Ölwechsel auch bei A.T.U
 
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