Dokker Vorsicht beim TCe 115 als N1

Über die Bezeichnung Fahrzeugtyp N1 liest man doch schnell drüber, vor allem wenn man davon noch nichts gehört hat.

Besser wäre ein Sternchen und dann die Erklärung zu N1 (z. Bsp. aus Wikipedia)

Klasse N1 Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.
Und dann noch der Zusatz: Zulassung nur als LKW, nicht als PKW möglich.

Ich glaube bei VW gab es auch schon solche Fälle mit VW Caddy.
 
Über die Bezeichnung Fahrzeugtyp N1 liest man doch schnell drüber, vor allem wenn man davon noch nichts gehört hat.
Es steht ja auch nicht bei der Bezeichnung des Fahrzeugtyps, sondern es steckt bei der Bezeichnung des Motors N1 im Namen drin. Wenn ein Kunde mit seinem alten PKW zum Händler geht und sich für den Kauf eines neues Autos interessiert und dann einen Dokker mit N1 Motor angeboten bekommt, hat der Verkäufer 1. davon auszugehen, dass der Kunde einen PKW kaufen will und 2 den Kunden unbedingt aufmerksam zu machen, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen LKW handelt. Mir ist dabei egal was der Konfigurator ausspuckt. Das nützt u.a. wenig, wenn der Verkäufer in seiner Liste nachschaut, welche Fahrzeuge im Vorlauf bestellt wurden. Außerdem gibt es weder auf dem Ausdruck einer verbindlichen Bestellung, noch auf der Rechnung Hinweise auf die Konsequenzen beim N1. Wie kann der Kunde dann damit rechnen, dass man einen LKW-Kaufvertrag geschlossen hat??
Besser wäre ein Sternchen und dann die Erklärung zu N1 (z. Bsp. aus Wikipedia)

Klasse N1 Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.
Und dann noch der Zusatz: Zulassung nur als LKW, nicht als PKW möglich.
Diese Art von Transparenz würde sicherlich viele Fehlkäufe vermeiden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Meines Erachtens unterschreibt jeder Kunde eine umfassende Beratung bekommen zu haben mit dem Kaufvertrag!

Jeder Kunde hat einen Mund zum fragen, wenn er diese Funktion nicht benutzt, sollte man sich hinterher nicht beschweren.
So wie du schreibst, könnte man daraus schließen Angestellter bei Dacia zu sein.
Ich finde: Wenn ein Kunde mit seinem alten PKW zu einem Händler geht und sich für den Kauf eines neues Autos interessiert und dann "einen Dokker mit N1 Motor angeboten bekommt", hat der Verkäufer 1. eigentlich davon auszugehen, dass der Kunde einen PKW kaufen will und 2. den Kunden unbedingt aufmerksam zu machen, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen LKW handelt und welche Konsequenzen dadurch auf ihn zukommen (Versicherung teurer, Steuern niedriger, nur 2 Jahre TÜV statt 3 bei Neuzulassung, etc.). Wenn er das nicht tut, ist es arglistige Täuschung bzw. verschweigen einer wichtigen Information an den Kunden.
Restbestände kann es nicht geben, denn Dacia baut nicht auf Halde.
Es gibt aber das N1-Modell noch bei vielen Händlern im Vorlauf, die derzeit noch an die Händler aus Vorbestellungen ausgeliefert werden.
Im Konfigurator ist das Fahrzeug seit vielen Monaten raus, auch auf der Webseite wird es nicht mehr beworben und ich glaube auch nicht, das man ihn noch bestellen kann, denn der TCE130 ist ja seit geraumer Zeit bestellbar.
Man hatte diese Variante ja nur gewählt, um den Kunden nicht nur 1 Benziner anbieten zu können.
Das Modell war meines Wissens noch Mitte März 2019 im Konfigurator drin. Außerdem stand es noch in der Preisliste vom September 2018.
Man hätte in der Preisliste, die alle Motortypen aufgelistet hat, viel deutlicher darauf hinweisen müssen, zumal bei gleicher Karosserie zwei verschiedene Kraftfahrzeugtypen (LKW und PKW) aufgelistet waren. Das grenzt an arglistiger Täuschung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, auch wir wurden auch von einem Berliner Händler arglistig getäuscht. Wir haben Anfang April 2019 unseren 2015er Logang zur Inzahlungnahme gegeben, und haben dann eben diesen Doker Steppway angeboten bekommen.
Kein Wort, hat der Verkäufer von LKW gesagt (das steht auch nirgendwo, auch nicht im Kaufvertrag, mit dem Renault König Rücknahmeversprechen drin)
Aufgefallen, ist das ganze erst, als 3 mal, die Anmeldung des Autos, mit der von der Versicherung (da waren die Preise für HF/VK im normalen Rahmen) vergebenen Nummer nicht klappte. (u. a. stimmte auch der Typenschlüssel, den wir vom Verkäufer bekommen hatten nicht)
Erst jetzt, haben wir selber rausbekommen, als die Vers 1900 € im Jahr kosten sollte, das es sich hier um einen LKW handelt, und erst jetzt wissen wir auch was N1bedeutet.
Aktuell, wird dieses Fahrzeug, von Renault König in Berlin, mit Flyer als aktuelles Model beworben. Da steht jedoch nichts von LKW Zulassung.
Bei Renault König, stellt man sich jetzt dumm.
Der Verkäufer ist im Urlaub.
Die anderen Mitarbeiter, sind in den Vorgang nicht involviert.
Unsere Anzahlung von 3000 € hat der Händler schon bei der Bestellung einkassiert.
Unser Altes Auto ist weg.
Der gekaufte Dokker steht jetzt unangemeldet, beim Händler.
Und wir haben nun einen Raten Ertrag am Hals, für ein Auto das wir nicht nutzen können (und so, jedenfalls als LKW Zulassung nicht haben wollen)
Als Sahnehäubchen, hat der Verkäufer gewusst, daß wir auf dieses Fahrzeug angewiesen sind, da hiermit u.a. auch eine zu 100 % Gehbehinderte Person stammt Rollstuhl befürdert wird.
Ich hab mir jetzt einfach mal, den Frust von der Seele geschrieben; weil wir uns von Renault König in Berlin am Juliusturm betrogen fühlen, und die Herren sich jetzt einfach dumm stellen oder in den Urlaub verschwinden.

Birgit und Carsten Lesekrug
 
Hallo, auch wir wurden auch von einem Berliner Händler arglistig getäuscht. Wir haben Anfang April 2019 unseren 2015er Logang zur Inzahlungnahme gegeben, und haben dann eben diesen Doker Steppway angeboten bekommen.
Kein Wort, hat der Verkäufer von LKW gesagt (das steht auch nirgendwo, auch nicht im Kaufvertrag, mit dem Renault König Rücknahmeversprechen drin)
Aufgefallen, ist das ganze erst, als 3 mal, die Anmeldung des Autos, mit der von der Versicherung (da waren die Preise für HF/VK im normalen Rahmen) vergebenen Nummer nicht klappte. (u. a. stimmte auch der Typenschlüssel, den wir vom Verkäufer bekommen hatten nicht)
Erst jetzt, haben wir selber rausbekommen, als die Vers 1900 € im Jahr kosten sollte, das es sich hier um einen LKW handelt, und erst jetzt wissen wir auch was N1bedeutet.
Aktuell, wird dieses Fahrzeug, von Renault König in Berlin, mit Flyer als aktuelles Model beworben. Da steht jedoch nichts von LKW Zulassung.
Bei Renault König, stellt man sich jetzt dumm.
Der Verkäufer ist im Urlaub.
Die anderen Mitarbeiter, sind in den Vorgang nicht involviert.
Unsere Anzahlung von 3000 € hat der Händler schon bei der Bestellung einkassiert.
Unser Altes Auto ist weg.
Der gekaufte Dokker steht jetzt unangemeldet, beim Händler.
Und wir haben nun einen Raten Ertrag am Hals, für ein Auto das wir nicht nutzen können (und so, jedenfalls als LKW Zulassung nicht haben wollen)
Als Sahnehäubchen, hat der Verkäufer gewusst, daß wir auf dieses Fahrzeug angewiesen sind, da hiermit u.a. auch eine zu 100 % Gehbehinderte Person stammt Rollstuhl befürdert wird.
Ich hab mir jetzt einfach mal, den Frust von der Seele geschrieben; weil wir uns von Renault König in Berlin am Juliusturm betrogen fühlen, und die Herren sich jetzt einfach dumm stellen oder in den Urlaub verschwinden.

Birgit und Carsten Lesekrug
Das hier Dacia die Kunden nicht darauf sofort hinweist das es ein LKW ist für den sie sich interessieren, ist zunächst mal wirklich nicht Kundenfreudlich und meiner Meinung nach auch Absicht. Hier sollten sich die Käufer im Vorfeld immer informieren, was in den meisten Fällen aber eben nicht der Fall ist.
Im Autohaus ist man eben blind vor Freude und kauft manchmal ohne sich vorher zu informieren.
Ich habe ich mich, bevor ich mir ein anderes Auto gekauft habe, immer vorher bei meiner Versicherung erkundigt was ich an Versicherung und Steuern für das Auto bezahlen muss und das waren in den letzten 51 Jahren eine ganze Menge Autos. (Mein gebrauter Duster LPG 2012 z. B. kostet mich 104€ Steuern im Jahr:D)
Es werden Autos für tausende von Euros gekauft und dann übersehen was das Auto eigentlich an Versicherung und Steuern kostet, obwohl das in den meisten Fällen ja nicht die Welt ist.
 
Das ist kein LKW sondern NFZ.
Grundsätzlich lassen sich zwei Nutzfahrzeugtypen unterscheiden, wobei die Übergänge selbst im Sinne der Behörde fließend sind.

Auf der einen Seite gibt es die Kraftfahrzeuge, die vor allem Güter befördern. Landläufig nennen wir sie schlicht Lastkraftwagen bzw. LKW. Eine andere Bezeichnung, die in Nutzfahrzeugkreisen häufig gebraucht wird, ist die der EG-Fahrzeugklasse N. Nach dem Gesamtgewicht teilt sie sich in drei Untergruppen:

  • Klasse N1LKWs bis 3,5 Tonnen: Sie dürfen mit einem herkömmlichen Führerschein der Klasse B gefahren werden. Zu ihnen zählen insbesondere Kleintransporter wie bspw. der Mercedes Sprinter, der Opel Movano oder der VW Crafter. Als Untergruppe werden zu ihnen manchmal auch Hochdachkombis bzw. Kastenwagen wie der VW Caddy, der Citroen Berlingo oder der Renault Kangoo gezählt; zugelassen sind letztere in der Regel aber als PKWs.
  • Klasse N2 – LKWs zwischen 3,5 und 12 Tonnen
  • und Klasse N3 – LKWs über 12 Tonnen: Zum Führen von Fahrzeugen der Klasse N2 und N3 ist ein Führerschein der Klasse C1 (bis 7,5t) oder C notwendig.
  • Quelle: Nutzfahrzeuge: Arten, Lasten und die Top-Modelle - MeinAuto.de
 
Ich hatte ja dies bereits geschrieben:

Über die Bezeichnung Fahrzeugtyp N1 liest man doch schnell drüber, vor allem wenn man davon noch nichts gehört hat.

Besser wäre ein Sternchen und dann die Erklärung zu N1 (z. Bsp. aus Wikipedia)

Klasse N1 Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.
Und dann noch der Zusatz: Zulassung nur als LKW, nicht als PKW möglich.

Ich glaube bei VW gab es auch schon solche Fälle mit VW Caddy.

Caddy Kastenwagen nicht mit PKW-Zulassung??
 
Wenn du beim Zoll eine Besteuerung als LKW haben willst d.h. nach Gewicht machen sie dir einige Vorgaben.
Darunter fällt der Dokker nicht, der ist Nutzfahrzeug und kein LKW.
Günstige Transportversicherung wählen. Rechtliche Dinge mit dem Anwalt klären.
 
Erst jetzt, haben wir selber rausbekommen, als die Vers 1900 € im Jahr kosten sollte, das es sich hier um einen LKW handelt, und erst jetzt wissen wir auch was N1bedeutet.
Gib deine Daten (persönliche Angaben braucht es da nicht, geht anonym) mal hier ein
LKW-Versicherung – Lieferwagen & Transporter | HUK-COBURG
Ich hab mir mal schnell bei meiner Versicherung (HUK) so einen N1 durchgerechnet und bin da Lichtjahre von 1900€ entfernt.
 
Gib deine Daten (persönliche Angaben braucht es da nicht, geht anonym) mal hier ein
LKW-Versicherung – Lieferwagen & Transporter | HUK-COBURG
Ich hab mir mal schnell bei meiner Versicherung (HUK) so einen N1 durchgerechnet und bin da Lichtjahre von 1900€ entfernt.

HUK24, hat das Thema Versicherung mittlerweile mit 915 €/J etwas entschärft.
Jedoch hätte PKW Variante, bei DA Direkt, nur 750 €/J gekostet.

Das hier Dacia die Kunden nicht darauf sofort hinweist das es ein LKW ist für den sie sich interessieren, ist zunächst mal wirklich nicht Kundenfreudlich und meiner Meinung nach auch Absicht. Hier sollten sich die Käufer im Vorfeld immer informieren, was in den meisten Fällen aber eben nicht der Fall ist.
Im Autohaus ist man eben blind vor Freude und kauft manchmal ohne sich vorher zu informieren.
Ich habe ich mich, bevor ich mir ein anderes Auto gekauft habe, immer vorher bei meiner Versicherung erkundigt was ich an Versicherung und Steuern für das Auto bezahlen muss und das waren in den letzten 51 Jahren eine ganze Menge Autos. (Mein gebrauter Duster LPG 2012 z. B. kostet mich 104€ Steuern im Jahr:D)
Es werden Autos für tausende von Euros gekauft und dann übersehen was das Auto eigentlich an Versicherung und Steuern kostet, obwohl das in den meisten Fällen ja nicht die Welt ist.

Darum geht man doch glaub ich zum Fachhändler, um sich entsprechend beraten zu lassen (damit der Sachkundige Fachhändler, den Unwissenden Kunden umfassend berät, weil er das halt jeden Tag macht)
N1, da achtet doch keiner drauf, sowas überlist man doch.
Das ist doch, das selbe wenn ich mir einen Fernseher im Fachhandel kaufe. z. B. SONY Bravia X42SWT1. T1 steht hier für "ohne Ton"
Würde da jemand auf die Idee kommen, das der Fernseher keine Lautsprecher hat?
Grundsätzlich lassen sich zwei Nutzfahrzeugtypen unterscheiden, wobei die Übergänge selbst im Sinne der Behörde fließend sind.

Auf der einen Seite gibt es die Kraftfahrzeuge, die vor allem Güter befördern. Landläufig nennen wir sie schlicht Lastkraftwagen bzw. LKW. Eine andere Bezeichnung, die in Nutzfahrzeugkreisen häufig gebraucht wird, ist die der EG-Fahrzeugklasse N. Nach dem Gesamtgewicht teilt sie sich in drei Untergruppen:

  • Klasse N1LKWs bis 3,5 Tonnen: Sie dürfen mit einem herkömmlichen Führerschein der Klasse B gefahren werden. Zu ihnen zählen insbesondere Kleintransporter wie bspw. der Mercedes Sprinter, der Opel Movano oder der VW Crafter. Als Untergruppe werden zu ihnen manchmal auch Hochdachkombis bzw. Kastenwagen wie der VW Caddy, der Citroen Berlingo oder der Renault Kangoo gezählt; zugelassen sind letztere in der Regel aber als PKWs.
  • Klasse N2 – LKWs zwischen 3,5 und 12 Tonnen
  • und Klasse N3 – LKWs über 12 Tonnen: Zum Führen von Fahrzeugen der Klasse N2 und N3 ist ein Führerschein der Klasse C1 (bis 7,5t) oder C notwendig.
  • Quelle: Nutzfahrzeuge: Arten, Lasten und die Top-Modelle - MeinAuto.de

OK, danke, sind wir wieder etwas schlauer.

Aber was ist den nun der Unterschied zwischen Nutzfahrzeug und LKW, zählen LKW Verbote (Parkverbot, Befahrverbot, Überholverbot, Durchfarverbot, Höchstgeschwindigkeit) auch für Nutzfahrzeuge oder nur für LKW >3,5 T ?

So ganz ist uns (als immer PKW Fahrer) diese Nutzfahrzeug Thematik nicht ganz klar.
Wo denn nun die Vor und Nachteile, der Nutzfahrzeug Zulassung, gegenüber der PKW Zulassung liegen.
Wie sieht, das ganze bei Fahrten ins Ausland aus (Was ist dort zu beachten)?
 
So, in Sachsen hat nun der Zoll die Vorgaben der Bundesregierung tatsächlich umgesetzt und streicht für LLKW (also bis 3,5t) die LKW-Besteuerung für alle Fahrzeuge mit 4 und mehr eingetragenen Sitzen, unabhängig der wirklich verbauten.
Quelle?
Das interessiert mich. Der Zoll ist übrigens eine Bundesbehörde und arbeitet nach bundeseinheitlichen Vorschriften. Was hat er mit Sachsen zu tun?
 
Ein sächsischen Zoll gibt es nicht, nur den Zoll in Sachsen weil Bundesbehörde.
Im übrigen ist das eine bundesweite Sache und die Bescheide gehen in ganz Deutschland raus.
 
Nein, die Bescheide erstellt das für das Bundesland zuständige Hauptzollamt, diese Aufgabe ist also auf verschiedene Ämter aufgeteilt,
Das ist so. Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet.
Sind wird schon wieder so weit, denn dann bin ich hier raus.
 
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