Neben der Versicherung...die ja nun nicht wirklich ein echtes Problem ist wenn man das vorher weiß, denkt alle dran das Ihr Sonntags/Feiertrags mit eueren "N1" keine Anhänger bewegen dürft !
Die Steuer ist Motorenunabhängig 112€ (10*11,25 [11,25/angefangene 200kg] bei erhöhter Nutzlast !
Selbstverständlich dürfen Lkw mit Anhänger bei privater Nutzung auch sonntags fahren.
Versicherung etwa 30 Euro teurer, Steuer ca. 30 Euro günstiger. Das hat sich bisher auch kaum was genommen.
Kravag, HUK Coburg, R+V um nur drei günstige und relativ gute Versicherer für Lkw Zulassungen zu nennen.
Übrigens die erworbenen SFK bei Pkw werden auch bei Lkw Zulassung anerkannt und fortgeführt. Also wer z.b. eine SF von 10 mitbringt bekommt die auch für die Zulassung als N1 angerechnet und wer unfallfrei in 10 Jahren wieder einen Pkw zulässt, hat dann eben SF20. Selbst wenn z.b. die SF Einstufung für Lkw nur bis SF 5, SF 10, oder SF15 (je nach Versicherung) geht.
Man hat dann zwar aktuell eben die maximal mögliche SFK, die aber intern weiter geführt wird.
Bei unseren Lkw Zulassungen hatten wir in all den Jahren nie Probleme. Vermutlich haben wir deswegen erst vor kurzem von den weiteren Erleichterungen und Angleichungen in D erfahren.
Selbst bei Fahrten im Ausland, wo unterschiedliche Maut fällig wird, je nachdem ob Lkw oder Pkw, wird man meist als Pkw eingestuft.
Großartige Vor oder Nachteile hatten wir jedenfalls noch nie.