Vom Händler übers Ohr gehauen...

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I

Insomnia

So fühle ich mich jetzt.

Letzte Woche Dienstag 27.01. haben wir nach einer Probefahrt den Kaufvertrag über einen Logan MCV Vorführwagen mit 740km auf dem Tacho unterschrieben.
"Dacia würde sich nicht auf das Jahreswagengeschäft einlassen und deshalb gäbe es auch keinen Preisnachlass. Listenpreis gleich Verkaufspreis", so argumentierte der Verkäufer.
Auch kein Skonto bei Barzahlung...:angry:

Der muss dass Leuchten in unseren Augen gesehen haben...

OK, ein Auto mit 740km, damit könnnte ich leben, aber zu verschweigen das das Auto bereits im April 2008 zugelassen wurde, das ist schon der Hammer!

Das haben wir erst so richtig am letzten Wochenende realisiert...wir kaufen eben nicht jede Woche ein neues Auto.

OK, auch damit könnte ich noch leben, aber heute erst, nach einem Telefongespräch mit dem Verkäufer wurde mir bewusst was das bedeutet.

10 Monate weniger Garantie! Das habe ich überhaupt nicht bedacht.

Also das ist echt der Oberhammer, und ja, ich bin dösig und ich hätte härter verhandeln sollen.
Ich habe also ein 10 Monate altes Auto mit 740km auf dem Tacho gekauft und bezahle dafür genauso viel, als wenn ich ein nigelnagelneues auf dem Ausstellungsraum gekauft hätte.
Ist sowas nicht sittenwidrig?

Also morgen bei der Fahrzeugübernahme gibt es aber noch mal so richtig dicke Luft und wenn ich mir den Chef kommen lasse.

LG Markus
 
Hallo,
Kann deine Aufregung zum Teil verstehen.
Das es bei Dacia, auch bei Vorführwagen oder Barzahlung (in der Regel) keinen Rabatt gibt ist wohl eine allgemeine Erfahrung:angry:.
Hast du denn wenigstens die Möglichkeit aufgrund der nun möglichen zügigen Zulassung die "Abwrackprämie" einzustreichen? Dann wär es doch trotzdem ein Superdeal:rolleyes:
Ansonsten sei gegrüßt im Kreise der Daciaisten

Gruß aus dem hohen Norden:hand:
Olaf
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Servus...

also im Moment hocken die Dacia (ehemals Renault :D) Verkäufer ja auf einem hohen Ross; so ein Vorführwagen wurde mir ebenfalls ohne Nachlass angeboten; hätte ich den Wagen aufgrund der allgemeinen Abwrackprämienpanik gekauft, wäre mir genau das gleiche passiert; wer denkt da schon an die Garantielaufzeit :rolleyes:...dem Cheffe solltest Du mal ein wenig ins Gewissen reden....in Ordnung ist das nicht...hätte er vorher sagen müssen....vielleicht kann man mit KV-Anfechtung drohen und was auch immer .... ein wenig Konfrontation kann net schaden...den Verkäufer würde ich zum Dreiergespräch dazubitten....

Ich habe meinen bei einem Importeur (EU-Autogarage) bestellt; das Auto ist halt wesentlich billiger als in Deutschland (ohne Nachlass will ich kein Auto)und die Garantie hat lt. EU-Garage erst vor ein paar Tagen zu laufen begonnen (da muß man ja auch aufpassen,dass man nicht über den Tisch gezogen wird)...der Wagen wurde gestern bei mir angeliefert...nigelnagelneu die Kiste...sehr schön :wub:...

Allerdings....Abwicklung bei EU-Autogarage nur über EMail :angry:...sehr lästig...dann sollen die Fahrzeugpapiere von ein paar Tagen bis zu 2 Wochen brauchen, um vom Renault-Werk in Frankreich ????????!!! bis zu mir zu gelangen; ich möge doch jetzt gleich mal die 10.000 öre bezahlen; Auto habe ich ja jetzt .... AHA
-> habe ich nicht gemacht....sondern im mitgeteilt, dass ich sobald die Papiere bei ihm sind, persönlich vorbeikomme und die Kohle bezahle (wohne nur 160 km weit weg)...hat den Vorteil, dass man vor Ort noch mal alles durchgehen und bei Unklarheiten fragen kann...war nicht so in seinem Sinne :D...könnte sein, dass er mit meiner Kohle den Wagen erst bezahlen will um dann von dem Renaulthändler die Papiere zu erhalten ???!!!!
Und was hat Renault-Frankreich mit der Sache zu tun???

Fragen über Fragen....jedenfalls hätte sich das kein Renaulthändler träumen lassen, dass die Kunden ihm für ein Beratungsgeschpräch mal den A..... küssen und ihm die Autos quasi aus der Hand reißen ..... Daaaaanke Angii :D:D

Jedenfalls willkommen im werten DACIA-Club....wenn die Händler auch nicht viel auf der Pfanne haben....die Autos taugen wenigstens was :)

grüssle

michael
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
Servus...

wer denkt da schon an die Garantielaufzeit :rolleyes:...dem Cheffe solltest Du mal ein wenig ins Gewissen reden....in Ordnung ist das nicht...hätte er vorher sagen müssen....vielleicht kann man mit KV-Anfechtung drohen und was auch immer .... ein wenig Konfrontation kann net schaden...den Verkäufer würde ich zum Dreiergespräch dazubitten....

Genau das werden wir machen. Auch wenn die Abholung heute daran scheitern sollte, dann werden wir einen neuen Termin vereinbaren.

Das hat uns gestern auch unser Anwalt geraten...auch mit dem Hinweis, ob das nicht sogar ein Fall für die Staatsanwaltschaft wäre.
Das meinte der übrigens ganz im Ernst.

Es hätte definitiv im Verkaufsgespräch drauf hingewiesen werden müssen, das sich die Garantiezeit um zehn Monate verkürzt.
Das ist nicht der Fall gewesen.


Gruss Markus
 
BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen!!!

Guten Morgen,

Du hast noch eine Chance gemäß BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen!!!

Många hälsningar

Norrland

§355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
 
Puh, dass ist ja mal echt nicht von schlechten Eltern.
Das würde ich jedenfalls angehen!
Ich meine es ist zwar nicht unüblich, dass ein Vorführwagen bereits angemeldet war und dadurch die Garantiezeit bereits anfing.. aberrrr 10 Monate und dann nichts sagen? Ich denke da solltest du tachelis reden.

Zu dem Rabatt bei einem Vorführwagen:
Als ich mich erkundigt habe bezüglich Vergünstigungen wollten sie mir einen Vorführwagen andrehen mit der Begründung "hier können wir Ihnen einen Rabatt in Höhe der Abschreibung gewähren"
Ich denke einfach, dass sich Dacia in der hinsicht quer stellt.. weil viele derzeit aufgrund der Abwrackprämie kaufen kaufen und kaufen...

Ich hab mich leider dazu entschlossen bis Herbst zu warten.. Denn im Herbst ist bei einem Neuwagen Euro 5 pflicht... Gespannt ob Dacia das schafst ;)
 
Ich hab mich leider dazu entschlossen bis Herbst zu warten.. Denn im Herbst ist bei einem Neuwagen Euro 5 pflicht... Gespannt ob Dacia das schafst ;)

Meiner Meinung nach stimmt das so nicht ganz.

Zitat:

"Beschlossen ist folgender Zeitplan: Alle Modelle, die ab dem 1. September 2009 neu auf den Markt kommen, müssen die Euro-5-Norm erfüllen. Für Autos, die bereits auf dem Markt sind, ist die neue Norm noch nicht verpflichtend. Für sie gelten die Abgaswerte erst ab dem 1. Januar 2011."

Der MCv ist aber ja nun schon auf dem Markt und ein neues Modell ist nicht angekündigt.

Just my 5 cents...

Dirk
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
...doch nicht so ganz übers Ohr gehauen

...hat mich der Verkäufer...der hat im Kaufvertrag versehentlich das Herstellungsdatum als EZ in den Kaufvertrag eingetragen.
Den Wagen haben wir gerade abgeholt ohne Nachlass mit EZ 09.08.:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es wär bei so einem Fall mal interessant ob man die von Dacia angebotene Garantieverlängerung noch nachträglich ordern könnte ?
 
Richtig, dass haben wir uns fest vorgenommen zu fragen und prompt vergessen. Wird morgen per Telefon nachgeholt.
 
Kannst ja mal fragen ob er in die Zeitung will oder lieber die Verlängerung " sponsoren".
 
Hallo,
Meine Eltern haben sich vor einem Jahr den Dacia Logan MCV in der Basis Ausstattung gekauft. Da die lieferzeiten zu lang waren hat der Händler meinen Eltern seinen 2 Monate alten Vorführwagen aus dem Schaufenster verkauft. Mit dem MCV ist der Händler nur einmal ca.30km mit der roten nummer gefahren. Und weil das ein Vohrführwagen war sollten meine Eltern nur noch 7800 Euro bezahlen.

Also wie ich finde ist es ein fähres angebot gewesen.

Gruß Darius
 
Zu der nachträglichen Garantieverlängerung - habe heute beim Händler gesessen und bestellt, und genau danach gefragt. Mir wurde gesagt kann innerhalb des ersten Jahres noch die Garantie verlängern. Wurde wohl gerade von einen 1/2 auf 1 Jahr erhöht.

mfg bazi96
 
Meiner Meinung nach stimmt das so nicht ganz.

Zitat:

"Beschlossen ist folgender Zeitplan: Alle Modelle, die ab dem 1. September 2009 neu auf den Markt kommen, müssen die Euro-5-Norm erfüllen. Für Autos, die bereits auf dem Markt sind, ist die neue Norm noch nicht verpflichtend. Für sie gelten die Abgaswerte erst ab dem 1. Januar 2011."

Der MCv ist aber ja nun schon auf dem Markt und ein neues Modell ist nicht angekündigt.

Just my 5 cents...

Dirk


Ja, so ist es mitlerweile. Im Radio und auch manchen TV Sendern haben sie das nicht auf neu auf den Markt Wagen beschränkt.. sondern auf neu zugelassene Fahrzeuge.
Ich habe mich nun aufgrund meiner Erfahrung mit eltlichen Händler gegen einen Dacia entschieden. Freitag war ich beim Seat AH und bekomme im Laufe der nächsten 7 Wochen den neuen Seat Ibiza *duck*
 
Na dann viel freude damit (ernst gemeint).
Daciafahrer sind die tolerantesten und gönnen jedem sein Glück.
(Wir sehen uns bei beim Schwedischen Möbelhaus :lol: )

Und was musst Du ausgeben für den Spanier ?
Hat der EU5 ?

LG
Klaus
 
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