Unfall mit neuem Logan

Jayan

Mitglied
Fahrzeug
Dacia Logan MCV Tce90 S&S Easy-R
Hallo Freunde,

ich habe diese Woche schon einmal gepostet, aber wahrscheinlich an falscher Stelle.
Es geht um folgendes das Pech hat mich verfolgt, am 20.04..2016 habe ich meinen Brandneuen Logan beim Händler übernommen und mein direkter Weg führte mich wie bei anderen auch zur Tankstelle .Danach fuhr ich an einen Verkehrskreisel Zweispurig, vor mir ein polnischer Sattelzug mit Fahrer aus der Ukraine das Unglück nahm seinen Lauf der Fahrer stellte fest das er in der falschen Spur stand er setzte den Rückwertsgang ein und lies es Rollen. Mein Pech trotz Hupen und Schreien hat er mich nicht bemerkt ich habe geistesgegenwärtig meine Tür aufgerissen die er dann im Rückspiegel sah. Denoch hat er mich noch touchiert so das die obere Stoßstange links und rechts aus der Aufhängung sprang sowie leichtere Kratzspuren und Schrammen zu verzeichnen sind, das Grillgitter bekamm auch Kratzer und Schramen ab das Logo ist lose. Somit warnach 4 gefahrenen KM meine Freude dahin und der Schock gross. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und dem Sattelzugfahrer die alleinige schuld zugesprochen. Ich bin nach Beendigung der Massnahme zurück zum Händler der hat mich getröstet und gesagt das sich ihr Anwalt um die angelegenheit kümmern wird jetzt habe ich am 25.04.16 einen Termin beim Sachbearbeiter des Dacia Autohaus.

Kann mir vielleicht jamand sagen wie es in der Regel weitergeht und wie ich mich verhalten soll ?:angry:
 
fachlich , sachlich kann ich dir nicht helfen.

Drücke dir fest die Daumen, dass alles schnell und zu deiner Zufriedenheit geregelt wird!

Was für ein Pech! Bekomme meinen "Neuen" nächste Woche,... ich darf gar nicht daran denken, wie ich mich fühlen würde bei so einer Geschichte.
Grusel grusel
 
Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und dem Sattelzugfahrer die alleinige schuld zugesprochen. Ich bin nach Beendigung der Massnahme zurück zum Händler der hat mich getröstet und gesagt das sich ihr Anwalt um die angelegenheit kümmern wird jetzt habe ich am 25.04.16 einen Termin beim Sachbearbeiter des Dacia Autohaus.

Eine Schadensabtretung an das Autohaus machen.
Die kümmert sich dann um die gesamte Schadensabwicklung, sowie um die Besorgung eines Leihwagens.

Du hast dann keinerlei Ärger und lästigen Schriftwechsel, zumal wenn es sich noch dazu um eine Polenversicherung handelt, auch mit einer Sprachbarriere und der Einschaltung eines Dolmetschers zu rechnen wäre.
 
2. Hoffentlich liest das der John Doe; der ist der Meinung die Daciahupen seien ausreichend laut, bzw. man sie kaum braucht.

U.U. wäre der Unfall nicht passiert, wenn man eine richtig laute Hupe hätte.

du hast offenbar noch nie einen sattelzug gefahren.

so laut, dass man im führerhaus 20m hinten dran eine hupe hört, ist keine legale pkw-hupe.

schon gar nicht, wenn motor und radio laufen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
Auch ich habe vor vielen Jahren einen Sattelzug gefahren und es ist zu vermuten das man nicht viel hört von einer Dacia Hupe. Aber sei dir sicher wenn Du was Gott verhüten mag einmal hinter einem Sattelschlepper stehts wenn er immer mehr auf dich zukommt wirst Du mit den Fingern nicht mehr von der Hupe herunterkommen bevor Du aus dem Wagen springst. WETT DASS!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
Ich möchte Danke sagen für den ein oder anderen Ratschlag, ich war heute Morgen im Autohaus,der Gutachter war da und hat den Schaden aufgenommen. Der Rechtsanwalt wurde nach Absprache mit mir,vom Autohaus über den Unfall in Kenntnis gesetzt danach hatte ich die Gelegenheit dem Anwalt am Telefon den Vorgang zu schildern. Danach kam per FAX der Mandatsauftrag und wurde vom Sachbearbeiter mit meiner Unterschrift per FAX zurückgeschickt. Anschliessend habe ich der Werkstatt den Reperaturauftrag unterschrieben und mir wurde mitgeteilt das ich für die Zeit wo mein Wagen in der Werkstatt ist ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt bekomme man rechnet mit zwei bis drei Tagen für die Reperarur der Schaden wird von der Werkstatt mit Vorbehalt auf ca. 1500.- bis 2000.- Euro geschätzt, es betrifft die Stossstange sowie den Grill und einen kleinen leichten Lackschaden so um die drei Zentimeter an der Spitze der Motorhaupe alles andere ist Plastik. Auch wurde mir gesagt das ich mich um nichts kümmern muss und auch eine Entschädigung für den Neuwagenschaden erhalten werde. Jetzt bin zwar noch immer nicht glücklich das dies passiert ist,
aber denoch etwas beruhigt.
 
Klar,sehr sehr ärgerlich nach gerade mal 4 km.

Aber anders gesehen: ohne Personenschäden,das ist doch eig. immer das Wichtigste.:)
 
Hallo

Ich glaube du hast sogar einen Anspruch auf einen Neuwagen !!
Vor jahren hatte ich einen Unfall mit einem halbjahreswagen, und bekam einen neuen. Es ist dir nicht zuzumuten daß dein Neuwagen ein Unfallwagen ist. Würde ich auch in Anspruch nehmen , egal wieviel Wertausgleich die dir Bieten . Das ist jetzt de Facto ein Unfallwagen

Gruß
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #10
Also heute habe ich ein Duplikat vom Gutachter erhalten das Orginal wurde dem Anwalt übermittelt. Also Anspruch auf einen Neuwagen habe ich nicht da es sich um einen geringfügigen Schaden handelt, Stossfänger , Gittergrill , Emblem und Zierleisten erneuern alles Kustsoff dazu diverse Kleinteile Gesamtsumme 900.98 €
Lackierung der Ersatzteile 867.30 €, Nebenkosten 105.00 €, Arbeitslohn 262.50€, zzgl. Mwst. 405.80 € . Jetzt liegen wir bei 2541.00 € dann kommen Gutachterkosten in Höhe v0n 634.09 € dazu. Jetzt fehlen noch die Anwaltskosten und der Leihwagen wo mir für die Dauer von ca drei Werktagen zuzgl. eventuell Wochenende bzw. Feiertage zur Verfügung gestellt wird. Also da kommt schon was zusammen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #11
Die Wertminderung ist mit 200.00 € veranschlagt , Gutachter wurde vom Händler mit meinem OK beauftragt
 
Hallo,

das ist ja echt sch...

Aber ganz ehrlich: Ich würde den Wagen zurückgeben. Wenn er repariert wird, fährst Du einen Unfallwagen. Das ist Fakt. Egal, wie hoch oder wenig hoch die Reparatur war. Da nutzen Dir auch keine 200 EUR Entschädigung für den Neuwagen. Wenn Du ihn verkaufen willst, musst Du immer angeben, dass es ein Unfallwagen war!

Ich meine, mich auch zu erinnern, dass es möglich ist bis zu einer gewissen KM-Zahl des beschädigten Autos, dass Du Anspruch auf einen neuen Wagen hast. Das hatte hier auch jemand als Antwort geschrieben.

Ich würde nach den Optionen schauen, die möglich sind.

Grüsse.
 
Sicher,Anspruch auf einen neuen Wagen wird er schon haben wenn er sich dahinter klemmt.

Aber diese Option bedeutet im Moment dann auch wieder 4-5 Monate Wartezeit.:huh:

Für so einen Zeitraum gibt es in jedem Fall mal keinen Leihwagen.;)
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #14
Das ist alles schön und gut was man machen würde, es kommt immer darauf an wie der Gesetzgeber das bewertet und sieht. Unabhängig davon liegt dieses Gutachten bebildert dem Anwalt vor und selbstverständlich gehe ich davon aus das er mir sagt wie man da vorgehen kann oder auch nicht. Ich denke dem Händler ist es Egal ob mir eine Neuwagenentschädigung zusteht oder nicht. Desweiteren hat dieser Unfall auch nichts mit meiner Versicherung zu tun die ist da komplett aussen vor. Ansprechpartner ist die gegnerische Versicherung die selbst in Polen sitzt und nach EU Recht über einen deutschen Versicherer vertreten wird. Bei der Unfallaufnahme hat der Polizist zu mir gesagt, da es sich bei dem Fahrer um einen Ukrainer handelt und ich soll froh sein das der Sattelzug ein Polnisches Kennzeichen hal und somit ein EU Fahrzeug ist.
 
Ich hatte mal nach drei Wochen das gleiche Problem mit einem neuen Ford Escort, Vollkasko versichert.
Da streckte diese das Geld nicht vor da ja ein Schuldiger fest stand.
Zitat, hätten sie ihn durch die Garage gefahren kein Problem, ist ein dritter (neben mir und der Versicherung) im bunde warten sie auf klärung, egal wie lange es dauert!!!

An dieser Stelle güsse ich die Provinzial die ich seit dem nicht mehr als Kunde belästige .
 
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